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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erstberatung durch einen Anwalt darf für Verbraucher maximal 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kosten.
  • Wer Anspruch auf Beratungshilfe oder die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung vorliegen hat, muss die Gebühren für eine anwaltliche Beratung nicht selbst bezahlen.
  • Der Rahmen für die Honorarermittlung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt.
  • Erfolgsabhängige Anwaltshonorare sind in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Inhalt dieser Seite
  1. Das kostet eine anwaltliche Beratung
  2. Kostenlose Beratung
  3. Kostenlose Ersteinschätzung
  4. Was kostet ein Anwaltsschreiben?
  5. Was ist ein Erfolgshonorar?
  6. Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
  7. Durchschnittliche Anwaltskosten
  8. Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?
  9. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das kostet eine anwaltliche Beratung

Die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt sind in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Basis hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für einzelne Leistungen bestimmte Gebührensätze festlegt.

Gibt es Mindestgebühren nach RVG?

Für eine Erstberatung schreibt das RVG keine Mindestgebühr vor. Viele Kanzleien legen jedoch eine Mindestgebühr fest, um Bagatellrechnungen zu vermeiden. Üblich sind dabei Beträge zwischen 15 und 50 Euro.

Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Beratung

Eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ist ein wichtiger erster Schritt, um die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit einzuschätzen. Anschließend kann der Mandant entscheiden, ob und wie er weitere Schritte einleitet.

Die Kosten für die Erstberatung hängen vom Streitwert sowie der Komplexität des Falles und dem daraus resultierenden Beratungsaufwand ab.

Maximale Gebühr für die Erstberatung

Wenn Sie sich als Privatperson von einem Anwalt beraten lassen, darf die Gebühr des ersten Beratungsgesprächs maximal 190 Euro netto betragen. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 226,10 Euro.

Wann bekommt man eine kostenlose Rechtsberatung?

In bestimmten Fällen kann die anwaltliche Beratung für den Mandanten kostenfrei sein. Das gilt insbesondere, wenn Anspruch auf Beratungshilfe besteht oder der Anwalt eine Inkasso-Dienstleistung für eine unbestrittene Forderung erbringt.

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung, die für Privatpersonen im Bedarfsfall die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung abdeckt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller:

  • anwaltliche Hilfe benötigt,
  • die Kosten aus Einkommen oder Vermögen nicht selbst tragen kann, und
  • keine unterhaltspflichtige Person die Kosten übernehmen kann.

Zu beantragen ist die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts.

Erbringung einer Inkasso-Dienstleistung

Beauftragt ein Mandant einen Anwalt oder Inkasso-Dienstleister mit dem Einzug einer unbestrittenen Forderung, muss er die hierfür anfallenden Beratungs- und Verfahrenskosten nicht selbst zahlen. Diese Kosten zählen zum Verzugsschaden und werden vom Schuldner übernommen.

Wo kann ich eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?

Einige Kanzleien bieten für Privatpersonen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei handelt es sich nicht um eine umfassende Rechtsberatung, sondern um eine kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten oder möglichen nächsten Schritte. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie auf unterschiedlichen Wegen gelangen:

  • Anwaltsvermittlungsportale: Je nach Anbieter können Sie Ihren Fall online schildern, Dokumente hochladen oder eine telefonische Ersteinschätzung erhalten.
  • Spezialisierte Anwälte: Wenn Sie auf eigene Faust einen Anwalt suchen, können Sie sich gleich bei der ersten Kontaktaufnahme erkundigen, ob die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vornimmt.

Was kostet ein Anwaltsschreiben?

Die Kosten für ein Anwaltsschreiben hängen in erster Linie vom Streitwert ab – also vom Betrag der Forderung oder dem Gegenstandswert der Streitigkeit. Auf Basis des Streitwerts wird die sogenannte Wertgebühr berechnet. Diese darf der Anwalt je nach Aufwand mit einem Faktor zwischen 0,5 und maximal 2,5 multiplizieren.

Die Vorschriften zur Ermittlung der Wertgebühren sind in § 13 RVG zu finden, die Faktoren für die einzelnen Tätigkeiten in der Anlage 1 RVG.

Beispielrechnung

Für die Beratung, die Verfassung eines außergerichtlichen Schreibens und die anschließende Einigung setzt der Anwalt einen Faktor von 1,3 an. Für einen Gegenstandswert von 2.000 Euro ergibt sich gemäß der RVG-Gebührentabelle eine einfache Wertgebühr von 176 Euro. Darüber hinaus darf die Kanzlei noch 20 Euro als Auslagen für Post und Büromaterial in Rechnung stellen. Daraus ergibt sich die folgende Rechnung:

Gegenstandswert
2.000 Euro
daraus resultierende Wertgebühr 176 Euro
multipliziert mit Faktor 1,3 228,80 Euro
plus Postgebührenpauschale 20 Euro
Zwischensumme netto 248,80 Euro
plus 19 % USt. 47,27 Euro
Gesamtbetrag brutto 296,07 Euro

Was ist ein Erfolgshonorar?

Wenn Anwalt und Mandant ein Erfolgshonorar vereinbaren, erhält der Anwalt bei einem Sieg im Rechtsstreit eine höhere Vergütung als gesetzlich vorgesehen. Umgekehrt verzichtet der Anwalt ganz oder teilweise auf sein übliches Honorar, wenn sein Mandant den Rechtsstreit verliert.

In Deutschland ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen statthaft. Die Ausnahmeregelungen sind in § 4a RVG beschrieben und beinhalten die folgenden Voraussetzungen:

  • Bezug auf eine Geldforderung von höchstens 2.000 Euro: Das Erfolgshonorar darf nur für den Fall einer Geldforderung von maximal 2.000 Euro vereinbart werden.
  • Erbringung einer Inkassodienstleistung: Die anwaltliche Tätigkeit muss sich mit dem Einziehen von Geldforderungen befassen, beispielsweise durch Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung.
  • Verzicht auf Rechtsverfolgung ohne Erfolgshonorar: Der Mandant würde ohne die Möglichkeit eines Erfolgshonorars wahrscheinlich keine rechtlichen Schritte unternehmen.

Kostenübernahme der Anwaltsgebühren durch die Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann im Falle einer juristischen Auseinandersetzung die Versicherung nutzen, um die Anwalts- und Prozesskosten zu decken.

Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Anwaltskosten?

Nicht in allen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind:

  • Keine Kostenübernahme wegen geringer Erfolgsaussicht: Nach Prüfung des Falls erteilt die Versicherung keine Deckungszusage, wenn sie keine realistische Chance auf einen positiven Ausgang vor Gericht sieht.
  • Streitigkeit außerhalb des abgedeckten Rechtsgebiets: Die Versicherung übernimmt nur Fälle, die in den versicherten Bereichen liegen. Beispiel: Bei einer Police, die Arbeits- und Verkehrsrecht abdeckt, werden Anwaltskosten für Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht übernommen.

Wie rechnet der Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung ab?

Hat die Rechtsschutzversicherung die Deckung des Falls übernommen, stellt der Anwalt üblicherweise seine Kosten direkt dem Versicherer in Rechnung.

Kann mit einer Rechtsschutzversicherung jeder Anwalt genutzt werden?

Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl ihres Anwalts. Zwar kann die Versicherung Empfehlungen aussprechen, an diese muss man sich aber nicht halten. Wichtig ist nur, dass der Anwalt von Anfang an informiert wird, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und direkt mit dem Versicherer abrechnen soll.

Übersicht: Durchschnittliche Anwaltskosten nach Streitwert

Die Anwaltskosten hängen sowohl vom Streitwert als auch vom individuellen Aufwand ab. Die folgende Tabelle zeigt praxisnahe Beispiele, die die Kostenentwicklung veranschaulichen. Sie spiegeln jedoch nicht zwangsläufig die Kosten in jedem Einzelfall wider. Als Basis dient die vom Streitwert abhängige Wertgebühr, mit einem Faktor von 0,3 für ein einfaches Schreiben und 3,5 für eine gerichtliche Einigung (1,3 für das Verfahren plus 1,2 für den Gerichtstermin plus 1,0 für die Mitwirkung an der Einigung).

Streitwert
Einfaches Schreiben
Vertretung und gerichtlicher Vergleich
1.000 Euro 27,90 Euro 325,50 Euro
5.000 Euro 106,35 Euro 1.249,75 Euro
10.000 Euro 195,60 Euro 2.282 Euro
50.000 Euro 407,10 Euro 4.749,50 Euro

Hinzu kommt jeweils die Postauslage in Höhe von 20 Euro bzw. der nachgewiesenen Kosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Grundsätzlich können Anwälte einen Vorschuss für ihre Dienste verlangen. Allerdings ist dieser auf den Umfang des konkret erteilten Mandats begrenzt und darf nicht höher sein als die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Gebühren und Auslagen.

Am Ende des Mandats erfolgt dann die Schlussabrechnung. Hierbei zieht der Anwalt bereits geleistete Vorschusszahlungen von der Rechnung ab.

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