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Rechtsschutzversicherung kündigen: Fristen & Vorlage

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist eine Kündigung sinnvoll?
  2. Wann kann ich kündigen?
  3. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
  4. Kündigung schreiben
  5. Kündigung durch den Versicherer
  6. Tipps für den Anbieter-Wechsel
  7. Wie lange gilt die alte Rechtsschutzversicherung?
  8. Neue Rechtsschutzversicherung finden

Das Wichtigste zur Rechtsschutz-Kündigung

  • Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist meist zum Ende der Laufzeit möglich.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder Leistungsablehnung.
  • Beim Versicherungswechsel sollte der neue Vertrag stehen, um Wartezeiten und Versicherungslücken zu vermeiden.
  • Auch der Versicherer kann kündigen – besser ist es jedoch, selbst aktiv zu werden und den Zeitpunkt zu bestimmen.

Wann lohnt sich die Kündigung der Rechtsschutzversicherung?

Zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich, wenn es darauf ankommt? Oder zahlen Sie inzwischen zu viel, weil Sie bestimmte Leistungen gar nicht mehr benötigen?
Ein Tarifvergleich kann sich lohnen: Häufig bieten andere Versicherer mehr Leistungen zu einem günstigeren Preis an.

Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, bestehende Verträge regelmäßig zu prüfen – nicht nur Versicherungen, sondern auch Mobilfunk, Internet, Strom und Gas. Wenn Sie feststellen, dass Sie heute für das gleiche Geld deutlich bessere Konditionen bekommen können, ist eine Kündigung oder ein Wechsel sinnvoll.

Wann sich die Kündigung der Rechtsschutzversicherung lohnt:

  • Sie benötigen mehr Leistungen oder wünschen einen umfangreicheren Schutz.
  • Ihr aktueller Tarif enthält Bausteine, die Sie nicht mehr brauchen.
  • Ihr Vertrag bietet im Vergleich zu anderen Anbietern weniger Leistung für einen höheren oder gleichen Preis.
  • Der Versicherer hat nach einem Schadensfall unzureichend geleistet.
  • Sie benötigen keinen Rechtsschutz mehr, etwa nach einem Berufswechsel oder Renteneintritt.
Aljoscha Ziller

"Aus unseren Kundengesprächen wissen wir: Viele wollen ihre Rechtsschutzversicherung nicht einfach kündigen. Sie möchten besser abgesichert sein. Oft geht es darum, veraltete Tarife zu optimieren oder den Schutz an neue Lebenssituationen anzupassen. Eine fundierte Bedarfsanalyse hilft dabei, den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern. Achten Sie besonders auf Zusatzleistungen wie Online-Rechtsberatung oder Mediation. Diese leisten in einem Streitfall oft mehr als man zunächst denkt."

Aljoscha Ziller Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich

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Wann Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können

Als Versicherungsnehmer haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Rechtsschutzversicherung zu beenden:

  1. Ordentliche Kündigung – zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
  2. Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) – etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall.

So kündigen Sie fristgerecht

Bei einer ordentlichen Kündigung beenden Sie den Vertrag zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Diese beträgt bei den meisten Rechtsschutzversicherungen drei Monate. Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.

So ermitteln Sie den richtigen Kündigungstermin

Die Vertragslaufzeit beginnt in der Regel mit dem Abschluss Ihrer Versicherung.
Beispiel: Hat Ihr Vertrag am 1. April begonnen, endet das Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres – Ihre Kündigung muss also bis spätestens 31. Dezember beim Versicherer eingehen.

Einige Anbieter orientieren sich hingegen am Kalenderjahr. In diesem Fall endet der Vertrag am 31. Dezember, und der letzte Kündigungstermin ist der 30. September.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr – unabhängig davon, ob Sie ihn zunächst für ein oder drei Jahre abgeschlossen haben.

Läuft Ihr Vertrag länger als drei Jahre, können Sie ihn bereits nach dem dritten Jahr mit der üblichen Kündigungsfrist beenden. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Tipp: Die gültige Kündigungsfrist und den nächsten möglichen Kündigungstermin finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder in den Versicherungsbedingungen.

Rechtsschutz kündigen mit Sonderkündigungsrecht

Wird Ihre Rechtsschutzversicherung teurer, ohne dass Sie zusätzliche Leistungen erhalten? Oder hat sie im Streitfall nicht wie gewünscht geholfen? In solchen Fällen können Sie außerordentlich kündigen. Sie berufen sich dabei auf das Sonderkündigungsrecht.

Dieses Recht erlaubt es Ihnen, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei gelten besondere Fristen und Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne den Leistungsumfang anzupassen, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten soll.

Ändern sich Ihre Lebens- oder Risikoumstände, kann sich das auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Beispiel: Sie nehmen einen neuen Job auf, der ein anderes Risiko für den Arbeitsrechtsschutz mitbringt. Infolge dieser "veränderten Gefahrenumstände" kann Ihr Versicherer eine Prämien­anpassung vornehmen oder sogar den Vertrag ablehnen.

Erhöht sich der Beitrag um mehr als zehn Prozent oder lehnt der Anbieter den Schutz ab, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Zugang der Änderungsmitteilung.

Lehnt Ihre Versicherung die Kostenübernahme für einen Anwalt oder ein Verfahren ab, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie über die Ablehnung informiert wurden.

Auch nach einem Schadenfall besteht ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig davon, ob der Versicherer gezahlt hat oder nicht. Wenn Sie mit der Abwicklung oder dem Service unzufrieden waren, können Sie die Rechtsschutzversicherung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Falls (z. B. nach der Entschädigungszahlung) kündigen.

Wenn der Versicherungszweck entfällt, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in den Ruhestand gehen und keinen Arbeitsrechtsschutz mehr benötigen oder wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden und daher auf den Verkehrsrechtsschutz verzichten können. Die Versicherer nennen diese Situation auch Wagniswegfall.

Wichtig: Geben Sie den Grund im Kündigungsschreiben an. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Kündigung wegen Risikowegfall werden Ihnen anteilig zurückerstattet.

Vertrag außerordentlich kündigen – aber nur mit Begründung

Für eine außerordentliche Kündigung müssen Sie immer einen konkreten Grund angeben. Formulieren Sie diesen kurz und eindeutig, zum Beispiel: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch."

So schreiben Sie eine rechtswirksame Kündigung

Damit Ihre Kündigung wirksam ist, müssen Sie nicht nur die Fristen beachten, sondern auch einige formale Anforderungen erfüllen.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sie können Ihr Kündigungsschreiben per Post, Fax oder E-Mail an Ihren Versicherer senden.

Was gehört ins Kündigungsschreiben?

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Versicherers (im Versicherungsvertrag angegeben)
  • Ihr Name und vollständige Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungstermin oder Formulierung wie "Kündigung mit sofortiger Wirkung" bzw. "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Grund für das Sonderkündigungsrecht

Eingangsbestätigung sichern

Bitten Sie den Versicherer, die Eingangsbestätigung schriftlich zu bestätigen – idealerweise innerhalb von 14 Tagen. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Tipps je nach Versandart:

  • Post: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden
  • E-Mail: Empfangs- oder Lesebestätigung einrichten
  • Fax: Sendebericht aufbewahren

Tipp: Nutzen Sie unser Musterkündigungsschreiben, um Ihre Rechtsschutzversicherung schnell und unkompliziert zu kündigen.

Mustervorlage herunterladen

Wann der Versicherer Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen darf

Nicht nur Sie können die Rechtsschutzversicherung kündigen – auch der Versicherer darf den Vertrag beenden. Das Gesetz erlaubt beiden Parteien eine Kündigung, zum Beispiel nach einem Versicherungsfall (Paragraf 92 VVG).

Die wichtigsten Gründe, warum der Versicherer kündigen kann, sind:

  • Zwei Leistungsfälle in einem Jahr: Reguliert der Versicherer innerhalb von zwölf Monaten zwei Rechtsschutzfälle, kann er außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt einen Monat. Dies kommt oft bei besonders kostenintensiven Fällen vor.
  • Neue Gefahrenumstände: Änderungen wie ein neuer Job, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder ein zusätzliches Risiko (zum Beispiel Immobilienbesitz) können das Streitfall-Risiko erhöhen. Will der Versicherer das Risiko nicht mehr tragen, darf er den Vertrag kündigen.
  • Zahlungsverzug oder vernachlässigte Informationspflicht: Werden Beiträge nicht gezahlt oder wichtige Informationen verschwiegen, darf die Versicherung ebenfalls außerordentlich kündigen.

Was tun nach der Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung vom Versicherer erhalten, bleibt Ihr Rechtsschutz noch etwa vier Wochen aktiv. Die Frist beginnt ab dem Eingang des Kündigungsschreibens. Danach endet der Versicherungsschutz und Ihre Beitragspflicht.

Tipp: Um weiterhin rechtsschutzversichert zu bleiben, sollten Sie sofort einen neuen Anbieter suchen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um Tarife zu vergleichen und einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Zum Tarifvergleich

Selbst kündigen und Probleme beim neuen Vertrag vermeiden

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung eigenständig kündigen, erleichtert das den Abschluss eines neuen Vertrages.

  • Warum? In Antragsformularen müssen Sie angeben, ob der Versicherer Ihren Vertrag gekündigt hat. Eine fremdverschuldete Kündigung kann den Abschluss erschweren.
  • Tipp: Wurde die Kündigung vom Versicherer bereits verschickt, bitten Sie diesen höflich, die Kündigung zurückzunehmen, bis Sie einen passenden Anbieter gefunden haben.
  • Wichtig: Beantworten Sie alle Fragen im neuen Vertrag ehrlich, damit im Ernstfall der Versicherungsschutz vollständig besteht.

Rechtsschutzversicherung wechseln: Darauf sollten Sie achten

Beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung ist ein lückenloser Schutz entscheidend. Kündigen Sie die alte Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. So vermeiden Sie Wartezeiten und bleiben durchgehend abgesichert.

Die Wartezeit entfällt für bereits versicherte Rechtsbereiche, wenn …

  • der Leistungsumfang in dem Tarif beim neuen Anbieter gleich ist und
  • der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung an den neuen Vertrag anschließt.

Für neu hinzugekommene Leistungen gilt die Wartezeit laut Tarifbedingungen. Genauere Infos dazu finden Sie auf unserer Themenseite Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

Hinweis: Ein lückenloser Schutz ist besonders wichtig, wenn ein Streitfall noch aus der Zeit des Vorversicherers stammt. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel nur, wenn keine Lücke bestand und der Fall im alten Tarif versichert war.

Was passiert beim Tarifwechsel ohne lückenlosen Schutz?

Wenn es eine Lücke im Versicherungsschutz gibt, gilt eine Wartezeit von drei Monaten – wie beim Rechtsschutz üblich.

  • Entsteht in dieser Zeit ein Rechtsstreit oder Gerichtsverfahren, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
  • Auch laufende Verfahren werden vom Versicherer nicht übernommen.

Die Wartezeit schützt die Versicherer davor, dass Kunden keine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen, wenn bereits ein juristisches Verfahren droht.

Für Sie bedeutet das: Achten Sie auf einen unterbrechungsfreien Wechsel, damit Sie im Ernstfall auf Ihren Schutz zählen können.

Wie lange gilt die alte Rechtsschutzversicherung?

Auch nach der Kündigung kann Ihre alte Rechtsschutzversicherung für bestimmte Fälle noch gelten.

  • Der Schutz endet erst am Kündigungsdatum.
  • Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsende begonnen haben, sind weiterhin abgedeckt.
  • Der rückwirkende Anspruch muss in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Ende des Vertrags geltend gemacht werden.

Ausnahmen: Wenn Sie erst schuldlos nach Ablauf dieser Frist von einem Streitfall erfahren, kann der alte Versicherer trotzdem zahlen.

Wichtig: Melden Sie den Fall unverzüglich dem alten Versicherer. Dieser prüft gemeinsam mit dem neuen Anbieter, wer für die Kosten zuständig ist. Entscheidend sind dabei die versicherten Leistungen im alten und neuen Vertrag.

Beispielfall Kostenübernahme alter Rechtsfall

Michael kauft 2011 ein Auto. Er ist zu dem Zeitpunkt bei Versicherung A rechtsschutzversichert. 2014 wechselt er einwandfrei und fristgerecht zur Versicherung B.

Ein Jahr später, 2015, erfährt er, dass sein Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Er will klagen – aber:

  • Der Vorfall liegt länger zurück.
  • Die Meldefrist bei der alten Versicherung ist abgelaufen

Trotzdem übernimmt die neue Versicherung B die Kosten, weil Michael lückenlos versichert war – und der neue Vertrag denselben Leistungsumfang abdeckt wie der alte.

Neue Rechtsschutzversicherung finden

Ein Streit mit dem Vermieter, Ärger im Job oder ein Konflikt im Straßenverkehr kann schnell teuer werden – besonders ohne Rechtsschutz.

Wer keine großen Rücklagen hat, kann sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen hohe Kosten im Streitfall absichern.

Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie schnell den Tarif, der zu Ihrem Leben passt:

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