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Rechtsschutzversicherung kündigen: Fristen & Vorlagen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt viele Gründe, um die Rechtsschutzversicherung zu kündigen: weil sie zu teuer ist, die Leistungen enttäuschen oder weil sie nicht mehr nötig ist.
  • Kündigen Sie den Vertrag entweder zum Ende der Vertragslaufzeit oder aufgrund des Sonderkündigungsrechts, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.
  • Beim Anbieterwechsel sollten Sie den Vertrag erst dann beenden, wenn der neue Vertrag steht, um eine erneute Wartezeit und Versicherungslücken zu vermeiden.
  • Auch der Versicherer kann den Vertrag kündigen. Besser ist es jedoch, wenn Sie die Kündigung erledigen – das vereinfacht den Wechsel zu einem neuen Anbieter.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist die Kündigung sinnvoll?
  2. Wann kann ich kündigen?
  3. Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
  4. Kündigungsschreiben aufsetzen
  5. Kündigung durch den Versicherer
  6. Tipps für den Anbieter-Wechsel
  7. Neue Rechtsschutzversicherung finden

Rechtsschutzversicherung kündigen: Warum lohnt sich dieser Schritt?

Zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich, wenn es darauf ankommt? Oder bezahlen Sie inzwischen zu viel, weil Sie bestimmte Leistungen gar nicht mehr brauchen? Ein Tarifvergleich kann sich lohnen: Möglicherweise bieten andere Versicherer Tarife mit besseren Leistungen zu einem günstigeren Preis an.

Auch Verbraucherzentralen empfehlen, sämtliche Verträge regelmäßig zu prüfen – nicht nur die Versicherungen, sondern auch Mobilfunk, Internet oder Strom und Gas. Wenn Sie bei diesem Vertragscheck feststellen, dass Sie heute für das gleiche Geld deutlich mehr oder viel bessere Leistungen bekommen könnten, lohnt es sich, in neue Tarife zu wechseln und die alten Verträge zu kündigen.

Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung lohnt sich, wenn:

  • Sie mehr Leistungen von der Versicherung brauchen.
  • Ihr aktueller Tarif Leistungen enthält, die Sie nicht mehr benötigen.
  • Ihr Vertrag im Vergleich zu den Tarifen anderer Versicherer zu teuer ist.
  • andere Anbieter für den gleichen Preis bessere Leistungen anbieten.
  • der Versicherer nach einem Schadensfall nicht die gewünschte Leistung erbracht hat.
  • Sie den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen.

Sie wollen wissen, ob Ihr aktueller Rechtsschutztarif in Sachen Preis und Leistung noch tipptopp ist? Dann nutzen Sie den Online-Tarifvergleich von Verivox. So verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über aktuelle Tarife in der Rechtsschutzversicherung.

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Ein spezieller Kündigungsgrund

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Jahres zwei Schadenfälle reguliert hat, darf der Versicherer den Vertrag kündigen. Um Probleme beim Wechsel zu vermeiden, lohnt es sich in solchen Fällen, selbst zu kündigen – bevor die Kündigung vom Anbieter kommt.

Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Als Versicherungsnehmer haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihre Rechtsschutzversicherung zu beenden:

  1. die ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit des Vertrages
  2. oder die außerordentliche Kündigung beziehungsweise das Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall

So kündigen Sie fristgerecht

Bei einer ordentlichen Kündigung beenden Sie den Vertrag gemäß der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt beim Rechtsschutz normalerweise drei Monate. Einen Grund für die Kündigung müssen Sie nicht angeben.

Datum für ordentliche Kündigung ermitteln

Normalerweise beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Versicherungsabschluss. Wenn Ihre Versicherung also am 1. April begonnen hat, endet das Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres. Ihre Kündigung muss daher bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Versicherung vorliegen.

Einige Versicherer weichen von dieser Regelung ab. Sie setzen das Ende des Kalenderjahres

als Kündigungstermin für den Versicherungsvertrag an. Damit endet der Vertrag am 31. Dezember. Der letzte Tag der Kündigungsfrist wäre also der 30. September.

Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Laufzeit bei einem oder drei Jahren lag.

Läuft Ihr Vertrag länger als drei Jahre, können Sie bereits nach dem Ende des dritten Jahres kündigen – mit der üblichen Kündigungsfrist.

Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen wollen, müssen Sie den Stichtag genau kennen, denn das Kündigungsschreiben muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer eingehen. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie ein weiteres Jahr an die Versicherung gebunden.

Tipp: Welche Kündigungsfrist für Sie gilt und wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist, können Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.

Rechtsschutz kündigen mit Sonderkündigungsrecht

Ihre Rechtsschutzversicherung wird teurer, ohne mehr zu leisten? Oder sie lässt Sie im Streitfall im Stich? Dann müssen Sie sich nicht ärgern – sondern können kündigen. Sie berufen sich dann auf das sogenannte Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen gelten besondere Fristen und Regeln.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung anzupassen oder zu verbessern, haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – ab dem Tag, an dem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden. Sie können dann zu dem Termin kündigen, ab dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kann sich dies auf den Versicherungsschutz auswirken. Beispiel: Sie haben sich ein neues Motorrad gekauft, zusätzlich zum versicherten Auto. Oder Sie nehmen einen neuen Job auf, der ein anderes Risiko für den Arbeitsrechtsschutz mitbringt. Wenn Sie diese Änderungen dem Versicherer mitteilen, hat dieser das Recht, die Prämie an die neuen Umstände anzupassen oder die Absicherung abzulehnen.

Erhöht sich der Beitrag um mehr als zehn Prozent oder lehnt der Versicherer den Schutz ab, dürfen Sie kündigen – mit einer Frist von einem Monat ab dem Tag, an dem Sie über die Änderung informiert wurden.

Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen einen Anwalt, doch der Versicherer lehnt die Kostenübernahme ab? Dann sind Sie nicht mehr verpflichtet, den Vertrag weiterzuführen. Sie haben einen Monat Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem Sie von der Ablehnung erfahren haben.

Tritt der Versicherungsfall ein, besteht für Sie als Versicherungsnehmer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn der Versicherer den Fall übernommen hat. Aber vielleicht war die Abwicklung zäh oder die Kommunikation war unfreundlich. Waren Sie insgesamt nicht zufrieden mit der Leistung oder dem Service, können Sie den Rechtsschutz kündigen. Nach dem Ende des Falls, beispielsweise nach Erhalt der Entschädigungszahlung, haben Sie vier Wochen Zeit, um die Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Wenn der Grund, weshalb Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nicht mehr besteht, können Sie den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bei Renteneintritt keinen Arbeitsrechtsschutz mehr brauchen oder bei Abmeldung Ihres Autos auf den Verkehrsrechtsschutz verzichten wollen. Die Versicherer nennen diese Situation auch Wagniswegfall.

Wichtig: Geben Sie den Grund im Kündigungsschreiben an. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Kündigung wegen Risikowegfall werden Ihnen zurückerstattet.

Vertrag außerordentlich kündigen – aber nur mit Begründung

Für die außerordentliche Kündigung brauchen Sie immer einen Grund. Der muss im Schreiben kurz genannt sein – zum Beispiel: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch."

So schreiben Sie eine rechtswirksame Kündigung

Fristen sind nicht alles, damit die Kündigung der Versicherung wirksam ist. Es gibt außerdem einige formale Anforderungen, die Sie unbedingt beachten sollten.

Die Vertragskündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sie haben die Wahl, Ihr Kündigungsschreiben per Post, per Fax oder per E-Mail an den Versicherer zu senden.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Diese Angaben muss das Schreiben enthalten:

  • Name und Anschrift Ihres Versicherers (stehen im Versicherungsvertrag)
  • Ihr Name und vollständige Adresse
  • die Versicherungsnummer (steht im Versicherungsvertrag)
  • der Kündigungstermin oder die Angabe: "Kündigung mit sofortiger Wirkung" oder "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • bei außerordentlicher Kündigung: Grund für das Sonderkündigungsrecht

Wichtig: Eingangsbestätigung anfordern

Bitten Sie den Versicherer um eine Eingangsbestätigung – am besten schriftlich und innerhalb von 14 Tagen. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihr Kündigungswunsch fristgerecht beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist.

  • Falls Sie den Postweg wählen, senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
  • Wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben per E-Mail senden wollen, sollten Sie eine Empfangsbestätigung verlangen oder eine Lesebestätigung einrichten.
  • Beim Fax bewahren Sie den Sendebericht auf.

Tipp: Nutzen Sie unsere Musterkündigung für eine einfache Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung – einfach ausfüllen, absenden, erledigt.

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Kündigung durch den Rechtsschutzversicherer: Das müssen Sie wissen

Nicht nur Sie dürfen die Rechtsschutzversicherung kündigen, sondern auch der Versicherer hat das Recht, den Vertrag von seiner Seite aus zu beenden. Das Gesetz erlaubt es beispielsweise, dass beide Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis kündigen können, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist (§ 92 Versicherungsvertragsgesetz VVG).

Darüber hinaus gibt es im Wesentlichen drei Gründe, wann die Versicherung kündigen darf:

  • Zwei Leistungsfälle in einem Jahr: Hat der Versicherer innerhalb von zwölf Monaten zwei Rechtsschutzfälle reguliert, kann er eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt auch für ihn einen Monat. Versicherer nutzen diese Möglichkeit bei Rechtsfällen, die hohe Kosten verursacht haben.
  • Neue Gefahrenumstände – höheres Risiko: Ein neuer Job, ein eigenes Unternehmen, ein zweites Fahrzeug – all das kann das Risiko für Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Wenn der Versicherer das Risiko nicht mehr tragen will, kann er den Vertrag beenden.
  • Zahlungsverzug und vernachlässigte Informationspflicht: Haben Sie Beiträge nicht gezahlt oder wichtige Angaben (etwa zur beruflichen Situation) nicht gemacht, darf der Versicherer kündigen – auch außerordentlich.

Was tun nach der Kündigung?

Haben Sie eine Kündigung vom Versicherer erhalten, sind Sie noch vier Wochen versichert. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei Ihnen ankommt. Danach enden der Versicherungsschutz der Police und Ihre Beitragspflicht.

Hinweis: Möchten Sie weiterhin rechtsschutzversichert sein, dann suchen Sie am besten sofort einen neuen Anbieter. Das ist der richtige Zeitpunkt, um Tarife zu vergleichen und nahtlos zu einem neuen Versicherer zu wechseln.

Zum Tarifvergleich

Besser selbst kündigen – so umgehen Sie Probleme beim neuen Vertrag

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung selbst kündigen, haben Sie bessere Karten einen Vertrag bei einem neuen Versicherer abzuschließen.

Der Grund: In dem Antragsformular für eine neue Versicherung müssen Sie angeben, ob der Versicherer Ihren Vertrag gekündigt hat. Trifft dies zu, kann es für den Versicherungsnehmer schwierig werden, einen neuen Vertrag zu bekommen. Kündigen Sie jedoch aus eigenem Entschluss, gibt es in der Regel keinerlei Probleme.

Was tun, wenn der Versicherer die Kündigung bereits geschickt hat? Bitten Sie ihn höflich darum, diese zurückzunehmen. Erklären Sie dazu, dass Sie selbst kündigen, sobald Sie einen passenden Anbieter gefunden haben.

Wichtig: Beim Abschluss eines neuen Vertrages sollten Sie alle Fragen ehrlich beantworten. Falsche Angaben können dazu führen, dass im Ernstfall kein Versicherungsschutz besteht.

Aljoscha Ziller

"Aus unseren Kundengesprächen wissen wir: Viele wollen ihre Rechtsschutzversicherung nicht einfach kündigen. Sie möchten besser abgesichert sein. Oft geht es darum, veraltete Tarife zu optimieren oder den Schutz an neue Lebenssituationen anzupassen. Eine fundierte Bedarfsanalyse hilft dabei, den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern. Achten Sie besonders auf Zusatzleistungen wie Online-Rechtsberatung oder Mediation. Diese leisten in einem Streitfall oft mehr als man zunächst denkt."

Aljoscha Ziller Vice President Insurance

Rechtsschutzversicherung wechseln: Worauf müssen Sie achten?

Beim Wechsel der Versicherung ist es wichtig, dass der Schutz lückenlos bleibt.

Kündigen Sie Ihre alte Rechtsschutzversicherung möglichst erst dann, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Denn nur bei nahtlosem Übergang vermeiden Sie eine Wartezeit und sind durchgehend abgesichert.

Die Wartezeit entfällt für bereits versicherte Rechtsbereiche, wenn …

  • der Leistungsumfang in dem Tarif beim neuen Anbieter gleich ist und
  • der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung an den neuen Vertrag anschließt.

Bei neu hinzugekommenen Leistungen greift der komplette Schutz erst nach der vereinbarten Wartezeit. Genauere Infos dazu finden Sie auf der Themenseite Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

Hinweis: Ein lückenloser Versicherungsschutz ist auch wichtig, wenn im Nachhinein ein Streitfall auftaucht, der noch in die Zeit des Vorversicherers begonnen hat. Der neue Versicherer leistet in solchen Fällen, unter anderem, wenn keine Lücke im Schutz bestand und wenn der Rechtsschutzfall auch im früheren Tarif versichert war.

Was passiert beim Tarifwechsel ohne lückenlosen Schutz?

Gibt es eine Lücke im Versicherungsschutz, gilt – wie beim Rechtsschutz üblich - eine Wartezeit von drei Monaten. Für einen Konflikt oder einen Gerichtsprozess, der in diesem Zeitraum entsteht, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Auch für laufende Prozesse übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.

Die Wartezeit dient den Versicherungen als Sicherheit, damit Kunden keine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen, wenn bereits ein juristisches Verfahren droht.

Für Sie bedeutet das: Achten Sie auf einen unterbrechungsfreien Wechsel, damit Sie im Ernstfall auf die Versicherung zählen können.

Wie lange gilt die alte Rechtsschutzversicherung?

Auch wenn die Rechtsschutzversicherung gekündigt ist, kann sie in bestimmten Fällen noch für Sie einspringen. Der Versicherungsschutz endet immerhin erst mit dem Kündigungsdatum. Für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursprung zeitlich vor dem Vertragsende liegt, gilt der Schutz nach wie vor. Diesen rückwirkenden Anspruch auf Rechtsschutz müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Ende des Versicherungsverhältnisses geltend machen.

Aber auch nach dieser Frist gibt es Ausnahmen: Wenn der Versicherte schuldlos erst nach dieser Frist von dem Versicherungsfall erfahren hat, kann es sein, dass der alte Versicherer noch leisten muss. Die Voraussetzungen für diese Regelung sind in den Versicherungsbedingungen genau ausformuliert.

Wichtig: Trifft das auf Sie zu, sollten Sie den Streitfall unverzüglich und ohne absichtliche Verzögerung dem früheren Versicherer melden. Dann prüft die alte und die neue Rechtsschutzversicherung, wer für die Deckung der Kosten des Altfalls zuständig ist. Maßgeblich ist dabei, welche Leistungen versichert waren und was im neuen Vertrag steht.

Beispielfall Kostenübernahme alter Rechtsfall

Michael kauft 2011 ein Auto. Er ist zu dem Zeitpunkt bei Versicherung A rechtsschutzversichert. 2014 wechselt er einwandfrei und fristgerecht zur Versicherung B.

Ein Jahr später, 2015, erfährt er, dass sein Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Er will klagen – aber:

  • Der Vorfall liegt länger zurück.
  • Die Meldefrist bei der alten Versicherung ist abgelaufen

Trotzdem übernimmt die neue Versicherung B die Kosten, weil Michael lückenlos versichert war – und der neue Vertrag denselben Leistungsumfang abdeckt wie der alte.

Neue Rechtsschutzversicherung finden

Ein Streit mit dem Vermieter, Ärger mit dem Arbeitgeber oder eine Auseinandersetzung im Straßenverkehr – solche Situationen eskalieren schneller, als man denkt. Wenn ein Streit vor Gericht landet, wird es oft richtig teuer – vor allem ohne Rechtsschutz.

Gerade wenn man keine großen Rücklagen hat, bietet eine Rechtsschutzversicherung ein gutes Stück finanzielle Sicherheit.

Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie schnell den Tarif, der zu Ihrem Leben passt:

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Sie möchten Ihre alte Versicherung kündigen oder haben Fragen zum passenden Tarif? Unsere Verivox-Versicherungsexperten sind für Sie da und beraten Sie gern und unverbindlich unter der kostenlosen Hotline.

06221 777 00 50

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Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

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