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Umweltplakette mit falschem Kennzeichen: Droht Strafe?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Umweltplakette ist seit Jahren jedem Autofahrer ein Begriff. Eingeführt wurde sie im Rahmen der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge". Der Volksmund nennt diese Verordnung ganz schlicht und einfach "Feinstaubverordnung". Ziel war und ist es, vor allen Dingen in größeren Städten und Ballungszentren nur die Fahrzeuge uneingeschränkt passieren zu lassen, die einer bestimmten Euro-Abgasnorm entsprechen. Damit das der Fall ist, müssen sie mit einem Feinstaubfilter oder zumindest einem Katalysator ausgestattet sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umweltplakette wird von den Zulassungsbehörden vergeben. Dazu gehören unter anderem der TÜV, die DEKRA und die Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.
  • Das Anbringen der Umweltplakette erfolgt auf der Frontscheibe rechts unten.
  • Das Fahren mit der falschen Umweltplakette oder ohne Umweltplakette gilt als Verstoß und zieht ein Bußgeld nach sich. Das Bußgeld beträgt 80 Euro.
  • Das Kennzeichen auf der Plakette muss mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen.

Was ist die Umweltplakette?

Die Umweltplakette gilt seit 2008 als Pflichtkennzeichnung für fast alle Fahrzeuge. Deren Anwendung ist in der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" genau geregelt. Der Grund für die Einführung der Umweltplakette ist in erster Linie in der Verbesserung der Luftqualität zu finden. Vor allen Dingen in Großstädten und Ballungsräumen sorgen sogenannte Umweltzonen dafür, dass lediglich Fahrzeuge mit einem geringen Schadstoffausstoß diese Gebiete befahren dürfen.

Durch die Kennzeichnung der Fahrzeuge ist die Überwachung rund um die Einhaltung der Richtlinien relativ einfach. Denn anhand der Farbe der Umweltplakette lässt sich einfach erkennen, zu welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug gehört und ob das Fahrzeug den entsprechenden Bereich durchfahren darf oder nicht.

Welche Schadstoffgruppen gibt es?

Unterschieden wird in vier verschiedene Schadstoffgruppen. Ein sogenanntes Stufensystem regelt die Abgasverordnung. Es gibt die rote, die gelbe und die grüne Plakette. Ferner wird immer intensiver über eine blaue Plakette diskutiert, die hauptsächlich Dieselfahrzeuge mit der Euro 6-Norm kennzeichnen soll.

Eine Ausnahmeregelung erlaubt es einigen wenigen Fahrzeugen, ohne Kennzeichnung die Straßen und auch Umweltzonen zu nutzen. Zu den Fahrzeugen, die keine Plakette tragen müssen, gehören unter anderem:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Mofas, Motorräder und Motorroller
  • Quads
  • Traktoren
  • Fahrzeuge, bei denen der Fahrer einen Schwerbehindertenausweis besitzt
  • Fahrzeuge mit einem historischen Kennzeichen

Auf der Umweltplakette beziehungsweise Feinstaubplakette ist das Kennzeichen des Fahrzeuges aufgetragen. Die Kennzeichenkombination muss mit dem Nummernschild zwingend übereinstimmen.

Welche Umweltplakette brauche ich?

Welche Umweltplakette benötigt wird, regelt der Abgastest, der im Rahmen des TÜV beziehungsweise der HU-Untersuchung durchgeführt wird. Der Abgastest zeigt, welche Emissionen ausgestoßen werden und stuft das Fahrzeug in die entsprechende Gruppe ein. Mithilfe des Ergebnisses wird festgelegt, welche Emissionsschlüsselnummer erreicht wird. Anhand der Nummer wird die Umweltplakette vergeben.

Woher bekomme ich die Umweltplakette?

Bereitgestellt wird die Plakette von verschiedenen Anbietern. Normalerweise wird sie im Rahmen der Abgasuntersuchung vergeben. Der TÜV oder die DEKRA zeichnen hauptsächlich dafür verantwortlich. Doch auch Werkstätten, die die Abgasuntersuchung durchführen, dürfen die Plaketten vergeben. Es gibt zusätzlich einige Anbieter, die online die passenden Umweltplaketten bereitstellen. Dafür müssen aber aussagekräftige Unterlagen eingereicht werden, die genau zeigen, welche Plakette vergeben werden darf.

Wo muss die Umweltplakette angebracht werden?

Die Umweltplakette wird an der Windschutzscheibe im rechten unteren Bereich angebracht. Dieser Platz ist festgeschrieben, damit bei einer Kontrolle sofort erkannt werden kann, ob die entsprechende Plakette vorhanden ist oder nicht.

Angebracht wird die Plakette in der Regel durch den Fahrzeughalter. Aber auch die Werkstatt übernimmt diesen Service gerne. Wichtig ist, dass die Umweltplakette von innen an der Windschutzscheibe befestigt wird. Sie muss fest verbunden sein, damit sie nicht ausgetauscht oder beliebig entfernt werden kann.

Auf der farbigen Seite der Plakette befindet sich eine doppelt halbmondförmige und durchsichtige Folie, die vorsichtig abgezogen wird. Danach ist die farbige Seite selbstklebend und darf nur noch am Rand berührt werden. Wenn die Plakette auf die Windschutzscheibe von innen aufgelegt wird, muss die entsprechende Stelle im Vorfeld schmutzfrei und trocken sein.

Die Plakette muss gut angedrückt werden. Es dürfen keine Luftblasen unter der Plakette zu finden sein. Ein Ablösen und ein erneutes Aufkleben der Plakette sind nicht möglich. Die Umweltplakette besitzt eine Sicherheitsoberfläche, die beim Ablösen zerstört wird. Sie entspricht dann nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.

Welche Strafen drohen, wenn ich ohne oder mit falscher Umweltplakette fahre?

Der Bußgeldkatalog sieht hohe Strafen bei einem Verstoß rund um die Umweltplakette vor. Das Fahren ohne oder mit falscher Plakette wird als Verstoß geahndet. Wer mit der falschen Umweltplakette oder ohne Umweltplakette in einer Umweltzone unterwegs ist, muss ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es jedoch nicht.

Wichtig: Das Kennzeichen auf der Plakette muss mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Umweltplakette als ungültig.

Häufig gestellte Fragen

Bei Verstößen im Rahmen der Umweltplakette wird ein Bußgeld von 80 Euro fällig. Nicht nur das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette gilt als Verstoß, sondern auch das Parken.

Die Kontrolle von Umweltplaketten übernimmt die Polizei. Sie überprüft bei Einfahrt oder parkenden Fahrzeugen, ob die richtige Plakette am Auto angebracht ist. Ohne Umweltplakette kann ein Bußgeld von 80 Euro erhoben werden.

Ausnahmen bei der Umweltplakette gibt es für Motorräder, Arbeits- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie mobile Geräte und Maschinen. Diese Fahrzeuge benötigen keine Umweltplakette.

Am einfachsten entfernen Sie die alte Feinstaubplakette, indem Sie die Umweltplakette mit Glasreiniger einsprühen. Um beim Abschaben keine Kratzer in der Scheibe zu hinterlassen, empfehlen wir die Nutzung eines Ceranfeldschabers.

Die Umweltplakette wird am einfachsten auf der unteren Seite der Beifahrer-Windschutzscheibe angebracht. Achten Sie darauf, die Feinstaubplakette gerade auf der Windschutzscheibe zu fixieren.