Schadstoffklasse
Fahrzeuge werden abhängig von ihrem Schadstoffausstoß in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeordnet. Das Hauptziel dieser Einteilung ist, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Daher belohnt der Gesetzgeber Fahrer von besonders schadstoffarmen Vehikeln. Je umweltfreundlicher das Fahrzeug, desto geringer ist die Steuerlast für den Halter. Die Schadstoffklasse ist auch für das Befahren von Umweltzonen relevant.
- Euronorm, Kfz-Steuer & Co. – Ermittlung und Auswirkungen der Schadstoffklasse
- So funktioniert die Ermittlung einer Schadstoffklasse
- Wie erkenne ich die Schadstoffklasse an meinem Fahrzeug?
- Die Schadstoffklasse entscheidet über die Höhe der Kfz-Steuer
- Feinstaubplakette: Kennzeichnung für das Befahren von Umweltzonen
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- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Fahrzeugtypen mit einem Verbrennungsmotor belasten die Umwelt durch Abgase.
- Bei der Bestimmung der Grenzwerte unterscheidet man die Art des Verbrennungsmotors.
- Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs spielt bei der Ermittlung der Kfz-Steuer eine entscheidende Rolle.
Euronorm, Kfz-Steuer & Co. – Ermittlung und Auswirkungen der Schadstoffklasse
In Europa wurde 1991 eine einheitliche Abgasnorm eingeführt. Die Richtlinien dieser Euronorm haben sich seitdem stufenweise verschärft. Beispielsweise ist die Abgasnorm Euro 6 seit 2015 für alle Neuzulassungen verbindlich. Doch wie genau wird eigentlich ermittelt, welches Fahrzeug in welche Schadstoffklasse eingeteilt wird und welche Auswirkungen hat diese Zuordnung für Verbraucher?
So funktioniert die Ermittlung einer Schadstoffklasse
Ob Autos, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse – alle Fahrzeugtypen mit einem Verbrennungsmotor (Benzin oder Diesel) belasten die Umwelt durch Abgase. Dazu zählen etwa Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickstoffoxide und Partikel. Für diese Emissionen gibt es festgelegte Grenzwerte, anhand derer die Fahrzeuge verschiedenen Schadstoffklassen zugewiesen werden. Mithilfe der Schadstoffklasse lässt sich leicht erkennen, wie hoch der jeweilige Ausstoß an umweltbelastenden Abgasen ist.
Bei der Bestimmung der Grenzwerte unterscheidet man die Art des Verbrennungsmotors. Grundsätzlich verzeichnen Dieselmotoren einen höheren Schadstoffausstoß als Ottomotoren, weshalb unterschiedliche Grenzwerte erforderlich sind. Zudem hängt die Einteilung der Schadstoffklassen auch vom jeweiligen Fahrzeugtyp (zum Beispiel Pkw und Lkw) ab.
Wie erkenne ich die Schadstoffklasse an meinem Fahrzeug?
Wer wissen will, welcher Schadstoffklasse sein Auto angehört, muss einfach einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) werfen. Dort lässt sich die sogenannte Schlüsselnummer der nationalen Emissionsklasse ablesen. Die letzten beiden Ziffern dieser Nummer geben Aufschluss über die gültige Euronorm. Mithilfe einer Zuordnungstabelle kann ermittelt werden, zu welchem Typ welche Abgasnorm angehört. Grundsätzlich gilt: Je höher die Euronorm ist, desto besser (umweltfreundlicher) ist auch der Abgaswert.
Diese Schadstoffklassen gibt es
Für Personenkraftwagen gelten folgende Schadstoffklassen:
- Euro 1
- Euro 2
- Euro 3
- 3 Liter Auto
- Euro 4
- Euro 5
- Euro 6
- Euro 0 (nicht schadstoffarme Pkw, die trotz Ozonalarm fahren dürfen)
- Euro 0 (nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm keine Fahrberechtigung besitzen)
Wenn die Schadstoffklassen in römischen Ziffern angegeben werden, handelt es sich um den Fahrzeugtyp Lkw oder Bus über 3,5 Tonnen.
Die Schadstoffklasse entscheidet über die Höhe der Kfz-Steuer
Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs spielt bei der Ermittlung der Kfz-Steuer eine entscheidende Rolle. Die Höhe der Steuerlast wird aus der Schadstoffklasse in Kombination mit der Art des Verbrennungsmotors (Diesel- oder Ottomotor) sowie der Größe des Hubraums berechnet. Als Faustregel gilt: Je höher der Schadstoffausstoß (beziehungsweise je niedriger die Euronorm), desto höher ist die Steuerbelastung für den Autofahrer. Einen direkten Einfluss auf die Prämienhöhe der Kfz-Versicherung haben die Schadstoffklassen also nicht.
CO2-Ausstoß bis 95 Gramm steuerfrei
Bis zum Ende des Jahres 2011 hatte der Grenzwert für den CO2-Ausstoß von Pkw bei neuzugelassenen Pkw noch bei 120 Gramm pro Kilometer gelegen. Seit der Einführung der Abgasnorm Euro 6 beträgt dieser Grenzwert nur noch 95 Gramm pro Kilometer. Bis zu dieser „magischen Schwelle“ sind Autos von der Kfz-Steuer befreit, es fällt lediglich ein Steuer-Sockelbeitrag (abhängig vom Hubraum) an. Für jedes weitere Gramm CO2 je Kilometer muss der Halter eines Fahrzeugs zusätzlich zum Sockelbeitrag zwei Euro Kfz-Steuer bezahlen. Daher sollten Verbraucher beim Kauf eines Autos auf den Emissionswert genau achten.
Feinstaubplakette: Kennzeichnung für das Befahren von Umweltzonen
Die Schadstoffklasse entscheidet auch darüber, welche Umweltplakette (beziehungsweise Feinstaubplakette) ein Fahrzeug bekommt. Diese ist erforderlich, um als Umweltzonen gekennzeichnete Städte befahren zu dürfen. Die Umweltplakette wird in vier Schadstoffklassen unterteilt: keine, rot, gelb und grün.
Die Umweltplaketten im Überblick:
- Keine Umweltplakette: Dieselfahrzeuge mit Partikelemissionen nach Euronorm 1 oder schlechter und Benzinfahrzeuge ohne (geregelten) Katalysator bekommen keine Feinstaubplakette und dürfen keine Umweltzone befahren.
- Rote Umweltplakette: Zu dieser Schadstoffgruppe 2 zählen nur Dieselfahrzeuge. Das Befahren von Umweltzonen ist mit der roten Plakette ebenfalls untersagt.
- Gelbe Umweltplakette: Fahrzeuge mit Dieselmotor, die in Schadstoffklasse 3 eingeteilt werden, erhalten die gelbe Plakette. Dies gilt auch für Pkw, die gemäß Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eine Partikelfilternachrüstung an Bord haben. In nahezu allen Umweltzonen hierzulande herrscht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette.
- Grüne Umweltplakette: Diese Kennzeichnung erhalten Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4. Damit ist das Befahren aller Umweltzonen problemlos möglich.
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