Busspur-Nutzung kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben
Stand: 02.09.2014
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München/Berlin. Wer die Busspur als "Abkürzung" nutzt, um einem hohen Verkehrsaufkommen zu entgehen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.
Wenn sie zum Beispiel einen Bus behindern und dabei erwischt werden, wird ein Verwarnungsgeld in dieser Höhe fällig, sagte Jost Kärger, Jurist beim ADAC in München. Findet der Verkehrsverstoß ohne Behinderung anderer statt, wird das laut Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet.
Nutzung für Taxis und Reisebusse oft erlaubt
Auch auf haftungsrechtliche Aspekte bei einem Unfall kann das Fehlverhalten Auswirkungen haben. "Eine Mithaftung ist denkbar", sagte Kärger. Versicherungsrechtlich droht, dass die Vollkasko die Leistung kürzt, wenn sie belegen kann, dass das unerlaubte Befahren der Busspur zu dem Unfall geführt hat. "In der Haftpflicht hat es dagegen keine Auswirkungen", sagte Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
Laut dem ADAC sind Busspuren sogenannte Sonderfahrstreifen, die entweder zeitweise oder komplett für den Verkehr von Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gedacht sind. Oft dürfen auch Taxis und Reisebusse die Spuren nutzen.