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Übertragungswert in der PKV

Private Krankenversicherung

Versicherungsstatus auswählen
  • Über 8 Mio. Kunden – seit 1998

  • Über 3000 Tarifkombinationen

  • Schnell und einfach

Trustpilot Sternebewertung
eKomi Siegel Kundenauszeichnung
Bis zu 121€ monatlich sparen

Berechnungsbeispiel:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter, 28 Jahre alt
  • Versicherungsumfang:
    • Komfort-Tarif mit Top-Leistungen
    • Bis zu 900 € Selbstbeteiligung
    • 1- oder 2-Bett-Zimmer inkl. Chefarztbehandlung
    • 100 % Zahnbehandlung, 70–90 % Zahnersatz
  • Günstigster Tarif:
    ARAG ME900, PVN – 224,87 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil)
  • Teuerster Tarif:
    Debeka N, NG, PVN – 346,38 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil)

So haben wir verglichen:
Für diesen Vergleich haben wir Tarife mit sehr ähnlichem Leistungsumfang ausgewählt. So zeigen wir Ihnen, wie groß Ihr mögliches Einsparpotenzial bei gleichbleibender Leistung ist.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2025)

Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Übertragungswert?
  3. Berechnung
  4. Übertragungswert bei Wechsel in die GKV
  5. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechseln Sie die private Krankenversicherung (PKV), können Sie nur einen Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Dieser Betrag ist der Übertragungswert.
  • Den Übertragungswert gibt es nur bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
  • Die Altersrückstellungen der privaten Pflegepflichtversicherung bleiben bei einem Anbieterwechsel vollständig erhalten.

Was ist der Übertragungswert in der PKV?

Der Übertragungswert der privaten Krankenversicherung ist der Anteil Ihrer Altersrückstellungen, den Sie bei einem Anbieterwechsel der PKV zu Ihrem neuen Vertrag übertragen lassen können.

Übertragungswert entspricht nicht kompletten Alterungsrückstellungen

Wechseln Sie den Versicherer, geht zumindest ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Alters- oder Alterungsrückstellungen bilden die Versicherer, damit die Beiträge im Alter nicht zu hoch ansteigen. Sie sparen also in jüngeren Jahren eine gewisse Summe an, die später im Alter mit den dann zu zahlenden Beiträgen nach und nach verrechnet wird. Diese Altersrückstellungen werden aber nicht in voller Höhe übertragen.

Kein Übertragungswert vor 2009

Haben Sie Ihren PKV-Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, gehen alle Altersrückstellungen verloren, wenn Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung kündigen.

Altersrückstellungen bei internem Tarifwechsel

Wenn Sie bei Ihrem Versicherer nur den Tarif wechseln, anstatt den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln, bleiben Ihre Altersrückstellungen komplett erhalten.

So errechnet sich der Übertragungswert

Der Übertragungswert der privaten Krankenversicherung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  1. Der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag
  2. Altersrückstellungen entsprechend dem Basistarif

Gesetzlicher Zehn-Prozent-Zuschlag

Seit dem Jahr 2000 müssen die Versicherer zehn Prozent der Beiträge zurücklegen, um die Kostensteigerungen der privaten Krankenversicherung im Alter zu stabilisieren. Der Zehn-Prozent-Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr gebildet. Diese Beträge bleiben bei einem Wechsel zu 100 Prozent erhalten.

Alter zu stabilisieren. Der Zehn-Prozent-Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr gebildet. Diese Beträge bleiben bei einem Wechsel zu 100 Prozent erhalten.

Altersrückstellungen

Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag bilden die Versicherer weitere Altersrückstellungen. Davon können Sie aber nicht alles auf einen neuen Versicherungsanbieter übertragen.

Erhalten bleiben bei einem Wechsel nur die Altersrückstellungen, die auf den Basistarif entfallen würden. Der Basistarif ist einer der Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Angenommen, Sie waren in einem Tarif versichert, der viel mehr bietet als der Basistarif. In diesem Fall bezahlen Sie auch mehr Beiträge für Ihre PKV. Somit bilden Sie höhere Altersrückstellungen, da sich diese prozentual nach der Beitragshöhe richten.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer berechnet Ihre aktuelle private Versicherung den Übertragungswert aber so, als wären Sie nur im Basistarif versichert gewesen.

Beispiel:

Sie haben durch einen hochwertigen Tarif 20.000 Euro Altersrückstellungen angespart. Wären Sie im Basistarif versichert gewesen, hätten Sie aber nur Rückstellungen in Höhe von 10.000 Euro erreicht.

Sie können daher nur diese 10.000 Euro als Übertragungswert zur neuen Versicherung mitnehmen.

Hoher Verlust bei Premium-Tarifen

Haben Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einen Tarif gewählt, der deutlich über dem Leistungsniveau des Basistarifs liegt, geht Ihnen bei einem Anbieterwechsel ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren. Dies gilt umso mehr, wenn Sie schon lange privat versichert waren und somit viele Altersrückstellungen gebildet haben.

Altersrückstellungen der privaten Pflegepflichtversicherung

Die Altersrückstellungen der Pflegeversicherung werden bei einem Anbieterwechsel vollständig übertragen.

Höhe der Altersrückstellungen

Wie hoch genau die Altersrückstellungen ausfallen, hängt sehr vom individuellen Vertrag ab. Eine große Rolle spielen dabei das Alter bei Beginn des Versicherungsvertrags sowie die Versicherungsdauer.

Übertragungswert: Was gehört dazu?

Übertragungswert
Enthalten?
Vertrag vor 2009
Zehn-Prozent-Zuschlag ✔️
Altersrückstellungen für Basistarif ✔️
Rückstellungen auf höherwertige Tarifanteile
Pflegepflichtversicherung ✔️

PKV muss Übertragungswert berechnen

Ihre private Krankenversicherung informiert Sie einmal im Jahr, wie hoch der aktuelle Übertragungswert ist. Sie können diesen Wert aber auch selbst beim Versicherer anfordern.

Übertragungswert bei Wechsel in die GKV

Kündigen Sie Ihre private Krankenversicherung, um in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzutreten, verlieren Sie alle angesparten Altersrückstellungen. Ihre Rückstellungen kommen dann den Versicherten Ihrer alten PKV zugute.

Krankenzusatzversicherung

Wenn Sie Ihre GKV mit einer Krankenzusatzversicherung wie beispielsweise einer Zahnzusatzversicherung kombinieren, können Sie jedoch unter Umständen einen Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Ein Übertrag auf die Zusatzversicherung ist möglich, wenn Sie diese bei Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung abschließen. Dies hängt jedoch vom Anbieter ab.

Anwartschaftsversicherung

Wenn Sie nur kurzfristig in die GKV wechseln und anschließend in die PKV zurückkehren wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Dann gehen Ihre Altersrückstellungen nicht verloren.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die Alterungsrückstellungen sind kein privater Sparvertrag. Sie können sich diese Summe daher nicht auszahlen lassen.

Nein, den Übertragungswert berechnet Ihre private Krankenversicherung. Sonderzahlungen sind nicht möglich.

Mit einer Anwartschaftsversicherung bleiben Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen erhalten. Diese gehen somit nicht verloren, wenn Sie nach einer Unterbrechung in Ihre vorherige private Krankenversicherung zurückkehren.

  • Mit einer kleinen Anwartschaft sichern Sie Ihre Altersrückstellungen, bilden aber keine neuen.
  • Bei einer großen Anwartschaft bilden Sie weiterhin Alterungsrückstellungen. Das macht den PKV-Tarif bei Ihrer Rückkehr günstiger.

Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, werden die Altersrückstellungen nicht vererbt oder ausbezahlt. Der Betrag bleibt beim Versicherungsunternehmen.