Standardtarif in der PKV
- Was ist der Standardtarif der PKV?
- Kosten
- Leistungen
- Standard- oder Basistarif?
- Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife
Das Wichtigste in Kürze
- Der Standardtarif der PKV steht Versicherten offen, die ihren Vertrag vor 2009 geschlossen haben.
- Wegen der zahlreichen Voraussetzungen kommt er für eine eher kleine Zielgruppe infrage.
- Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was ist der Standardtarif der PKV?
Der Standardtarif zählt zu den Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung. Er ist für Versicherte gedacht, die sich die normalen Tarife nicht mehr leisten können und daher eine günstigere Option suchen. Dieser Tarif kommt in der Regel nur für ältere Versicherte infrage, zum Beispiel Rentner.
In den Standardtarif können Versicherte nur innerhalb des Versicherungsunternehmens wechseln. Die Leistungen sind jedoch bei allen Unternehmen gleich.
Voraussetzungen für den Standardtarif
In den Standardtarif kann nicht jeder Versicherte nach Belieben wechseln. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Der Versicherungsvertrag muss vor dem 1. Januar 2009 geschlossen worden sein.
- Die Versicherung in der PKV muss seit mindestens 10 Jahren bestehen.
- Es muss sich zumindest teilweise um einen Bisex-Tarif handeln. In Bisex-Tarifen wurden die Beiträge für Männer und Frauen unterschiedlich berechnet. Diese Diskriminierung wurde für neue Verträge aufgehoben. Seither bieten die Versicherer nur noch Unisex-Tarife an.
Außerdem gelten bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen:
- Sie sind mindestens 65 Jahre alt oder
- Sie sind mindestens 55 Jahre alt und das Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich. Oder
- Sie sind jünger als 55 Jahre und erhalten eine gesetzliche Rente. Das Gesamteinkommen darf nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann in den Basistarif der PKV wechseln.
So hoch sind die Kosten im Standardtarif
Die Kosten sind auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt (ohne Zusatzbeitrag). Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 804,82 Euro. Für Ehe- und Lebenspartner zusammen darf der Beitrag nicht mehr als das Anderthalbfache des Höchstbeitrags der GKV kosten.
In der Regel liegen die Beiträge jedoch unter dem Höchstbeitrag. Denn die Versicherer rechnen die angesparten Altersrückstellungen im Standardtarif an.
Der durchschnittliche Monatsbeitrag liegt daher bei rund 500 Euro, erklärt der Verband der privaten Krankenversicherung.
Arbeitgeber und Rentenversicherung zahlen auch im Standardtarif den üblichen Zuschuss, also grundsätzlich die Hälfte.
Leistungen im Standardtarif
Die Leistungen des Standardtarifs ähneln der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Damit sind die Leistungen in der Regel weniger umfangreich als in einem normalen Tarif der PKV.
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Normaltarif
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Standardtarif
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Arzneimittel | Kostenübernahme meist 100 Prozent | 20 Prozent Selbstbeteiligung. Höchstgrenze liegt bei 306 Euro im Jahr inklusive Heil- und Hilfsmittel | |
Krankenhaus | Freie Wahl | Freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen. Daher meist keine Privatkliniken. | |
Zimmer im Krankenhaus | Ein- oder Zweibettzimmer | Mehrbettzimmer | |
Zahnersatz | Je nach Tarif bis zu 90 Prozent | In einfacher Ausführung zu 65 Prozent | |
Psychotherapie | Je nach Tarif bis zu 100 Prozent, mit oder ohne eingeschränkte Anzahl der Sitzungen | Bis zu 25 Sitzungen im Jahr |
Abrechnung des Arztes
Aufpassen müssen Versicherte, wenn sie zum Arzt gehen. Denn im Standardtarif werden nur bestimmte Gebührensätze und Faktoren übernommen. Versicherte müssen daher ihren Arzt vor der Behandlung informieren, dass sie im Standardtarif versichert sind.
Diese Sätze werden von der PKV höchstens übernommen:
- Das 1,8-fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Das 2,0-fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Das 1,38-fache bei medizinisch-technischen Leistungen
- Das 1,16-fache bei Laborleistungen
Rechnet der Arzt oder die Ärztin mit einem höheren Gebührenfaktor ab, müssen die Patienten die Differenz selbst bezahlen.
Standard- oder Basistarif?
Wer Anspruch auf den Standardtarif hat, kann in der Regel auch den Basistarif wählen, wenn der Normaltarif zu teuer wird. Wegen der Altersbeschränkung kommt der Standardtarif meist nur für Rentner infrage. Für diese lohnt sich in vielen Fällen eher der Standardtarif.
Vorteile des Standardtarifs
- Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif: Der Höchstbeitrag für den Basistarif liegt beim Höchstsatz der Krankenkassen inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Im Jahr 2025 sind dies 942,64 Euro, beim Standardtarif beläuft sich der Betrag auf 804,82 Euro pro Monat.
- Wer hilfsbedürftig nach dem SGB XII ist, also beispielsweise Grundsicherung im Alter erhält, bekommt den ganzen Betrag als Zuschuss. Dies gilt jedoch auch für den Basistarif.
- Endet die Hilfsbedürftigkeit, können die Versicherten im Standardtarif bleiben, ohne dass der Tarif teurer wird. Endet die Hilfsbedürftigkeit im Basistarif, müssen Versicherte den vollen Beitrag selbst zahlen. Dieser liegt dann meist bei der Höchstgrenze.
Nachteile des Standardtarifs
- Wer nach dem Ende der Hilfsbedürftigkeit zurück in den alten Tarif möchte, muss, wenn er zuvor im Standardtarif versichert war, eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Im Basistarif entfallen die Gesundheitsfragen, wenn die Versicherten innerhalb von zwei Jahren zurückwechseln. Ein Wechsel in den Basistarif kann sich daher für Hilfsbedürftige empfehlen, die sich sicher sind, innerhalb von zwei Jahren in ihren Ursprungstarif zurückkehren zu können. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
- Außer Krankentagegeld- und Auslandskrankenversicherung darf im Standardtarif keine weitere Zusatzversicherung bestehen.
- Im Standardtarif gilt eine Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Hilfs- und Heilmittel bis maximal 306 Euro pro Jahr.
- Hilfsbedürftige, die Leistungen nach SGB II beziehen (Grundsicherung für Arbeitssuchende), erhalten nur den Beitrag, den auch Versicherte im Basistarif bekommen. Dies ist die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2025 ergibt dies 471,32 Euro. Wäre der Standardtarif teurer, müssten sie die Summe selbst aufbringen.
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