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Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Notlagentarif?
  3. Ausnahme
  4. So hoch ist der Beitrag
  5. Rückkehr in den alten Tarif
  6. Notlagentarif ist nicht die beste Lösung
  7. Sie haben noch Fragen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Notlagentarif tritt ein, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können.
  • Abgesichert sind in diesem Tarif nur die Kosten für die medizinische Notversorgung.
  • Die Prämien sind im Notlagentarif weitaus niedriger als in den regulären Tarifen. Allerdings werden während dieses Zeitraums keine Altersrückstellungen gebildet.

Was ist der Notlagentarif?

Der Notlagentarif ist ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Er greift, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, sich also in einer Notlage befinden.

Der Notlagentarif ist nicht als dauerhafte Lösung zu sehen. In diesem Tarif erhalten Versicherte nur sehr eingeschränkte Leistungen.

Wie komme ich in den Notlagentarif?

Für den Wechsel in den Notlagentarif gelten gesetzliche Regeln. Ein freiwilliger Wechsel auf Wunsch des Versicherungsnehmers in diesen Tarif ist nicht möglich.

Die Voraussetzungen für den Notlagentarif lauten:

  • Haben die Versicherten seit mindestens zwei Monaten ihre Beiträge nicht bezahlt, schickt die Versicherung eine erste Mahnung. Die Versicherten müssen zudem einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des geschuldeten Beitrags bezahlen.
  • Sind die Beitragsschulden zwei Monate nach der ersten Mahnung noch immer höher als ein Monatsbeitrag, folgt die zweite Mahnung. Darin wird auch auf die Folgen hingewiesen, falls die Beitragsschulden nicht beglichen werden.
  • Sind die Beitragsrückstände inklusive der Säumniszuschläge einen Monat nach der zweiten Mahnung weiterhin höher als der Monatsbeitrag, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des Folgemonats. Es tritt stattdessen der Notlagentarif ein (Paragraf 193 Absatz 6 VVG).

Ausnahme

Der Notlagentarif tritt nicht ein, wenn die versicherte Person hilfsbedürftig nach der Definition des Sozialgesetzbuches ist. In diesem Fall können Versicherte in den Basistarif wechseln.

Welche Leistungen enthält der Notlagentarif?

Da der Notlagentarif nur als vorübergehende Lösung für säumige Zahler konzipiert ist, sind die Leistungen stark eingeschränkt. Der Versicherer übernimmt nur die Behandlungskosten bei

  • akuten Erkrankungen
  • starken Schmerzen
  • chronischen Erkrankungen, wenn eine Nichtbehandlung zu einer Verschlimmerung führen würde
  • Unterbringung im Hospiz
  • Schwangerschaft und Geburt

Bei Kindern, die im Notlagentarif versichert sind, übernimmt die Versicherung darüber hinaus auch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchen sowie die Kosten für Impfungen, die gemäß der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.

Achtung beim Arztbesuch

Versicherte im Notlagentarif können sich nur von Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen, die auch von den Krankenkassen zugelassen sind. Sie müssen außerdem vor der Behandlung darauf hinweisen, dass sie nur im Notlagentarif versichert sind, da die Versicherung hier nur niedrigere Gebühren begleicht. Ist eine Card für Privatversicherte vorhanden, darf diese nicht mehr eingesetzt werden.

Ende von Zusatzversicherungen

Sind mit dem alten Tarif zusätzliche Bausteine verbunden, wie beispielsweise eine Unterbringung im Einbettzimmer, werden diese mit dem Übergang in den Notlagentarif vom Versicherer üblicherweise gekündigt. Wer später in den Normaltarif zurückkehrt, muss diese Zusatzversicherungen neu beantragen.

Wie errechnet sich der Beitrag im Notlagentarif?

Der Notlagentarif ist ziemlich günstig, da er nur Notfälle abdeckt. Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 100 bis 150 Euro pro Monat. Altersrückstellungen werden im Notlagentarif keine gebildet.

Der Grundbeitrag für den Notlagentarif ist innerhalb des Versicherungsunternehmens für alle Versicherten gleich. Die Versicherung kann die gebildeten Altersrückstellungen verwenden, um den Beitrag zu senken. Bis zu 25 Prozent des Beitrags können durch die Altersrückstellungen abgedeckt werden. Dies kann dazu führen, dass die PKV nach der Rückkehr in den Normaltarif teurer ist als zuvor.

Arbeitnehmer erhalten auch für den Notlagentarif den Arbeitgeberzuschuss.

Rückkehr in den alten Tarif

Sind alle Schulden beglichen, kehren die Versicherten automatisch wieder in den normalen Tarif zurück. Der Ursprungstarif gilt ab dem ersten Tag des übernächsten Monats.

Notlagentarif ist nicht die beste Lösung

Da der Notlagentarif nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz bildet und Einfluss auf die Altersrückstellungen hat, sollten Versicherte ihn möglichst meiden. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte sich frühzeitig mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, um sich über Beitragsreduzierungen zu informieren. Der Versicherer kann auch freiwillig einer Beitragsstundung zustimmen.

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