Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch
Stand: 13.03.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Durch viele Hundert Beschwerden von Verbrauchern, die unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen & Recht" sowie "Job & Karriere" in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um mehrere (0)900er Rufnummern.
(0)900 5 102718
(0)900 5 102720
(0)900 5 102721
(0)900 5 102722
"Dieser angebliche Verbraucher-Newsletter ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt den durchsichtigen Versuch dar, unerfahrene Telefonkunden zu einem teuren Rückruf zu verleiten. Auch die Netzbetreiber tragen eine Verantwortung dafür, derartige unseriöse und rechtswidrige Praktiken abzustellen. Wer einmal Mehrwertdiensterufnummern missbraucht hat, sollte künftig kein Vertragspartner mehr sein, damit seriöse Geschäftsmodelle nicht diskreditiert werden", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Innerhalb weniger Tage hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der beworbenen (0)900er Rufnummern angeordnet.
"Die Bundesnetzagentur reagiert auch in diesem Fall schnell und macht mit ihrem konsequenten Vorgehen klar, dass sie gegen jede Form von Rufnummernmissbrauch hart vorgeht, auch im Fall von Fax-Spam", erklärte Matthias Kurth.
Im Bereich der Dialer hatte die Bundesnetzagentur durch ihr zielgerichtetes Handeln die Anzahl der Beschwerden deutlich senken können. So standen über 21.500 Beschwerden im Jahr 2005 nur noch knapp 500 Beschwerden im Folgejahr gegenüber.
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Spam erfolgt über verschiedene Telekommunikationsmedien, z. B. Telefax, E-Mail oder SMS.