Auf dem Fahrrad nie ohne Privathaftpflicht
Stand: 09.04.2020
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Viele Menschen meiden derzeit die öffentlichen Verkehrsmittel. Zudem lockt die Frühlingssonne nach draußen. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
Das rät der Bund der Versicherten (BDV). Wer einen Unfall verursacht und andere schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Im schlimmsten Fall könne das speziell bei Personenschäden den finanziellen Ruin bedeuten, so der BDV.
Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen
Daher sei die Privathaftpflichtversicherung hier und auch generell unverzichtbar. "Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt", sagt ein BDV-Sprecher. Sie übernimmt den Fremdschaden und wehrt zudem unberechtigt gestellte Ansprüche ab.
Fahrrad gestohlen - wer zahlt?
Wenn das Fahrrad oder Pedelec gestohlen wurde, kann eine Hausratversicherung einspringen. Die allerdings deckt Schäden oder Diebstahl nur ab, wenn diese durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbrecher entstanden sind. Als Einbruch zählt etwa, wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum wie etwa einem Keller gestohlen wurde. Wird das angekettete Fahrrad hingegen etwa an einer Laterne oder vom Fahrradständer vorm Haus gestohlen, liegt dagegen ein einfacher Diebstahl vor. Die dürfte nur bei wenigen Hausrattarifen beitragsfrei mitversichert sein, so der BDV.
Das klärt im Zweifel ein Blick in den eigenen Vertrag. Ein einfacher Diebstahl lasse sich aber gegen einen Zuschlag beim Beitrag einschließen. Speziell bei hochwertigen Fahrrädern ist das laut BDV ratsam. Für Kleinkrafträder wie schnelle S-Pedelecs oder E-Bike-Mofas kommt die Hausratsversicherung nicht auf. Solche Zweiräder gelten nicht mehr als Fahrräder sondern als Kraftfahrzeuge.