Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

ADAC: E-Scooter ersetzen kaum Autofahrten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Laut dem Mobilitätsclub ADAC hat die Zulassung von E-Scootern in Deutschland vor einem Jahr nicht zu der erhofften Entlastung für Umwelt und Verkehr geführt. Die meisten E-Scooter würden als Leihmodelle genutzt und ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gekaufte Modelle können Beitrag leisten

Die Möglichkeit, dass E-Scooter einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten leisten, sieht der ADAC in erster Linie in Modellen, die von Pendlern selbst gekauft werden. Sie können die Fahrgeräte für den Weg zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die sogenannte „letzte Meile“ zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen.

Diese Funktion können Leihmodelle kaum erfüllen, da sie immer wieder gesucht werden müssten. Zusätzlich ist der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt. E-

Scooter können häufig mitgenommen werden

Laut dem ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde würden sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt, orientieren. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖPNV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln. Vor dem Kauf eines E-Scooters sollten sich Verbraucher daher genau über die Regeln vor Ort informieren.

Helmpflicht angeraten

Für die Nutzung von E-Scootern besteht zwar keine gesetzliche Helmpflicht, doch der ADAC rät, E-Scooter immer nur mit einem Helm zu nutzen. Auswertungen der ADAC Unfallforschung zeigen, dass Helme im Ernstfall Leben retten können – wenn sie richtig getragen werden. Häufigste Fehler sind ein zu loses Gurtband oder dass der Helm hinten nicht richtig verschlossen wird.