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Krankenversicherung bei einem Minijob - GKV oder PKV?
Viele Deutsche stehen in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen. Diese geringfügig entlohnten Arbeiten heißen Minijobs. Für Minijobs gelten viele Sonderregelungen bei Steuern und Versicherungen. Auch die Krankenversicherung bei einem Minijob ist speziellen Regelungen unterworfen. Festgelegt sind diese in den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
Bei der Wahl der Krankenversicherung – egal ob PKV oder GKV – können Versicherte durch einen Vergleich der Tarife Geld sparen oder zusätzliche Leistungen erhalten. Mit dem Online-Rechner von Verivox gelingt dies schnell und unkompliziert.
- Ist eine Krankenversicherung bei einem Minijob immer notwendig?
- In diesen Fällen sind Sie bereits krankenversichert
- Extra Krankenversicherung bei einem Minijob
- Errechnung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitgeber
- Leistungen der Krankenversicherung
- Tarifvergleich starten
- Weitere hilfreiche Artikel
Krankenversicherungen für einen Minijob vergleichen: So funktioniert es
- Tragen Sie im Rechner Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein.
- Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben und geben Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
- Jetzt können Sie die ermittelten Tarife bequem vergleichen. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, können Sie einfach Ihr individuelles Angebot anfordern.
Was genau ist ein Minijob?
Es gibt zwei Arten von Minijobs. Die genauen Regelungen sind in § 8 SGB IV hinterlegt: Die bekanntere Variante ist der Minijob, bei dem das regelmäßige monatliche Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt. Für drei Monate im Jahr gestattet der Gesetzgeber eine Überschreitung. Dadurch kann der Minijobber auch bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer Vertretung im Krankheitsfall, bei Urlaubsvertretungen oder saisonal bedingte Mehrarbeit seiner Arbeit nachgehen.
Die zweite Variante der Minijobs sind die zeitlich begrenzten Tätigkeiten. Dabei gilt, dass eine Tätigkeit von vorneherein auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten bei einer 5-Tage-Woche im Jahr oder 70 Arbeitstagen begrenzt ist. Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeführt werden. Das bedeutet, die Arbeit muss von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sein und nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. Die Höhe des Verdienstes ist jedoch zweitrangig. Ein Beispiel ist die klassische Ferienarbeit, die Studenten und Schüler häufig nutzten, um Geld zu verdienen. Diese kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen sind grundsätzlich von den Abgaben der Sozialversicherung ausgenommen.
Zudem besteht die Möglichkeit eines sogenannten „Midijobs“. Dabei werden mehrere Minijobs ausgeübt und es werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Hier kommt die Gleitzonenregelung zum Tragen, sofern die 450 Euro überschritten werden, das Einkommen aber noch unter 850 Euro liegt. Für den Beschäftigten besteht dann eine Versicherungspflicht und es muss ein geringer Anteil an die Sozialversicherung bezahlt werden.
Ist eine Krankenversicherung bei einem Minijob immer notwendig?
Seit 2009 gilt: Jeder deutsche Bürger muss eine Krankenversicherung haben – auch Personen mit einem Minijob. Wer sich nicht oder verspätet anmeldet, muss mit Nachzahlungen rechnen. Wichtig dabei: Man wird als Minijobber nicht automatisch versichert! Hier muss sich der Arbeitnehmer selbst eine passende Krankenkasse suchen. Erst ab einem Lohn von 451 Euro wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet.
In diesen Fällen sind Sie bereits krankenversichert
In einigen Fällen ist die Ausübung eines Minijobs problemlos möglich und Sie müssen sich um keine neue Versicherung bemühen:
Bestehendes Beschäftigungsverhältnis
Wer bereits eine Krankenversicherung durch seine Hauptbeschäftigung hat, darf diese auch für seinen Zweit- bzw. Nebenjob geltend machen. Somit ist er automatisch auch beim Minijob krankenversichert.
Mitglied der Familienversicherung
Auch wer familienversichert ist, muss für die geringfügige Beschäftigung keine eigene Versicherung abschließen. Da die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 470 Euro liegt, können Ehepartner und Kinder mit dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den vollen zulässigen monatlichen Verdienst von 450 Euro ohne Probleme ausschöpfen.
Arbeitslose und Minijobs
Arbeitslose sind ebenfalls abgesichert. Das Jobcenter trägt die Sozialversicherungen, also auch die Krankenversicherung. Arbeitslose müssen bei Ausführung eines Minijobs demnach keine eigene Krankenversicherung abschließen.
Das gilt für Freiberufler
Ist der Versicherte freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, beispielsweise, weil er freiberuflich tätig ist, gilt der gleiche Grundsatz wie bei gesetzlich Pflichtversicherten. Für eine geringfügige Beschäftigung muss er nicht extra versichert sein. Er nutzt dabei den Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen.
Wann ist eine extra Krankenversicherung bei einem Minijob notwendig?
Nur wenn bislang kein eigenes Versicherungsverhältnis aus einer Haupttätigkeit bei einer Krankenkasse bestand, muss sich der Minijobber selbst versichern.
Er kann zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Dabei sind die Beiträge bei der PKV für jüngere Mitglieder meistens finanziell und auch bezüglich des Leistungsumfangs attraktiver. In der gesetzlichen Krankenkasse muss sich der Minijobber nämlich freiwillig versichern und so den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil selbst tragen. Und das, obwohl der Arbeitgeber für einen Minijob einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag abführen muss.
Ist der geringfügig Beschäftigte in irgendeiner Form bereits krankenversichert, fallen für ihn keine erneuten Kosten zur Krankenversicherung an. Auch eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht nicht. Er muss lediglich 3,7 Prozent an die Rentenversicherung abführen, falls er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Wie werden die Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber errechnet?
Anders sieht die Lage für den Arbeitgeber aus. Nachdem er den Minijobber bei der Minijob Zentrale angemeldet hat, fallen pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen an, die abzuführen sind. Für die Rentenversicherung müssen noch einmal 15 Prozent vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Diese bislang genannten Pauschalen gelten ausschließlich für Minijobs, die im gewerblichen Bereich vergeben werden. Im privaten Bereich, beispielsweise bei einer Haushaltshilfe, fallen die Pauschalen sehr viel niedriger aus. Hier müssen lediglich 5 Prozent des Gehaltes für die Krankenversicherung und 5 Prozent für die Rentenversicherung vom Arbeitgeber aufgewendet werden. Das macht eine Beschäftigung im Minijob auch für private Arbeitgeber attraktiver und soll der Schwarzarbeit vorbeugen.
Ausnahmen von der Regelung
Die pauschalen Abgaben für Arbeitgeber gelten unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder in der GKV pflichtversichert ist. Der Arbeitgeber muss den Betrag in beiden Fälle abführen. Nur wenn der Minijobber einer privaten Krankenkasse angehört, entfallen die Abgaben. Ist der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, kann der Arbeitgeber hier ebenfalls eine Befreiung beantragen.
Leistungen der Krankenversicherung
Die Leistungen bei der Versicherung im Minijob unterscheiden sich in der Regel nicht von denen eines normalen Versicherten. Die Krankenkassen kommen für sämtliche im Leistungskatalog enthaltenen Kosten auf. Die privaten Krankenversicherungen bieten hier tendenziell bessere Leistungen als die gesetzlichen.
Kein Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftsgeld
Generell bestehen auch bei einem Minijob Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall und Urlaubsanspruch. Die geringfügige Beschäftigung berechtigt jedoch nicht zum Bezug von Krankengeld. Hier wird der Lohn, wie gesetzlich vorgeschrieben, zwar 6 Wochen weitergezahlt, weitere Zahlungen erhält der Arbeiter jedoch nicht. Auch Mütter haben durch einen Minijob keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Tarifvergleich starten
Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen sich Verbraucher, egal in welcher Lebenslage sie sich befinden, mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. Sind die Beiträge zu hoch oder die Leistungen ungenügend, ist ein Krankenkassenwechsel unter Beachtung der Kündigungsfristen möglich. Sowohl bei der PKV als auch bei der GKV kann ein Vergleich durchgeführt werden. Lediglich beim Wechsel zwischen den Krankenkassen kann es zu Besonderheiten kommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich
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Gesetzliche Krankenversicherungen
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