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Kfz-Zulassung online oder vor Ort: So geht's

Das Wichtigste zur Kfz-Zulassung

  • Mit i-Kfz können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen (wie zum Beispiel Autohäuser) seit September 2023 Fahrzeuge online automatisiert an-, um- oder abmelden.

  • Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurde und dementsprechend eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode vorhanden ist, der bei der Online-Zulassung freigelegt werden muss.

  • Es ist weiterhin möglich, einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort zu machen. Die Kosten sind in der Regel etwas höher als online.

Inhalt dieser Seite
  1. i-Kfz: Online-Zulassung
  2. Benötigte Unterlagen
  3. Keine Zulassung ohne Versicherungsschutz
  4. Welche Versicherung wird benötigt?
  5. Kosten der Kfz-Zulassung
  6. Digitaler Fahrzeugschein
  7. Auto anmelden für Neuwagen
  8. Kfz-Zulassung für importierte EU-Neuwagen
  9. Kfz-Zulassung für Nicht-EU-Neuwagen
  10. Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen
  11. Kfz-Zulassung mit Saisonkennzeichen
  12. Häufig gestellte Fragen

Die Kfz-Zulassung: Verpflichtend für Fahrzeuge und Anhänger

ZulassungsbescheinigungFahrzeuge werden in Deutschland nicht automatisch für den Straßenverkehr zugelassen.

Die Kfz-Zulassung muss beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die Zulassung ist für alle Kraftfahrzeuge und auch für Anhänger verpflichtend.

Ausnahmen in der Fahrzeugzulassung

Fahrzeugen wie Mofas, Krankenfahrstühlen oder ähnliches benötigen keine Zulassung. Diese benötigen nur ein Versicherungskennzeichen als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes.

i-Kfz: So geht die Online-Zulassung Ihres Autos

Wer Zeit sparen und nicht persönlich das Auto bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, hat dank der neuen Online-Zulassung i-Kfz eine Alternative. Dabei geben Sie die notwendigen Daten einfach online ein. Mehr als 90 Prozent aller Zulassungsstellen in Deutschland sind bereits an i-Kfz angebunden und bieten eine Online-Zulassung an.

Ob i-Kfz bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle verfügbar ist, erfahren Sie über deren Internetseite oder über diese Übersichtsseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Kennzeichen online bestellen

Wenn Sie ein neues Kennzeichen brauchen, können Sie dieses über verschiedene Online-Anbieter bestellen. Die Reservierung von Kennzeichen oder die Bestellung von bereits bei der Zulassungsbehörde reservierter Kennzeichen ist ebenfalls möglich. Üblicherweise erhalten Sie Ihr Kennzeichen innerhalb von 24 Stunden.

i-Kfz: Nach der Zulassung direkt losfahren

ZulassungsstelleHat sich Ihr Kennzeichen nicht geändert oder besitzen Sie bereits Ihr neues Kennzeichen, können Sie direkt nach der Online-Zulassung losfahren.

Dafür drucken Sie Zulassungsbescheid und Zulassungsnachweis aus, wobei Sie den Bescheid immer mit sich führen und den Nachweis gut sichtbar im Fahrzeug platzieren müssen.

Bis zu zehn Tage dürfen Sie so am Straßenverkehr teilnehmen. Danach sollten Sie die Zulassungsbescheinigung I stets im Fahrzeug dabei haben, da Sie sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Bei Kennzeichenwechsel müssen zu diesem Zeitpunkt alle Plaketten angebracht sein.

Wann erhalte ich Plaketten sowie Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief)?

Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief) erhalten Sie nach Fertigstellung der Online-Zulassung per Post von der Zulassungsbehörde. In dieser Sendung befinden sich auch die Plaketten, die spätestens nach zehn Tagen auf die Kennzeichen aufgebracht werden müssen (Stempelplakette / Hauptuntersuchung).

Schnell zur Kfz-Zulassung: Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente und Informationen sollten Sie für die Kfz-Zulassung bzw. Online-Zulassung parat haben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Sicherheitscode, seit 01.01.2015, entfällt bei Neufahrzeugen) und II (mit Sicherheitscode, seit 01.01.2018)

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitprüfung (SP) Bankverbindung beziehungsweise SEPA-Einzugsermächtigung

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN (mit "AusweisApp" oder per Kartenlesegerät)

Wann ist die Kfz-Anmeldung notwendig?

Bevor ein Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, muss es für diesen zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten hoheitlichen Verwaltungsakt, den die Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes ausführt, welche für das Wohngebiet des Fahrzeughalters zuständig ist. Die Zulassung wird auch "Anmelden eines Fahrzeugs" genannt. War das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder stillgelegt, kann bei der Zulassungsstelle auch eine Wiederzulassung beantragt werden.

Kfz-Anmeldung für verschiedene Kennzeichen

Die Kfz-Anmeldung ist für verschiedene Arten von Kennzeichen nötig. Dazu zählen auch Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Die einzelnen Richtlinien zur Kfz-Zulassung sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten.

Keine Zulassung ohne Versicherungsschutz

Vollmacht Kfz-ZulassungDamit die Behörde die Kfz-Zulassung vornimmt, müssen Sie eine Kfz-Versicherung nachweisen. Die stellt Ihnen bei Vertragsabschluss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus, die Sie bei der Zulassung mit den anderen Unterlagen vorlegen müssen.

Beim Kauf eines Neuwagens erledigt oft das Autohaus die Kfz-Zulassung für Sie. Daneben können Sie auch einem entsprechenden Dienstleister eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen.
In diesem Fall kostet Sie die Kfz-Zulassung jedoch bis zu 100 Euro.

Vor der Kfz-Anmeldung: So finden Sie die richtige Autoversicherung

Vor der Kfz-Zulassung des neuen Fahrzeugs die passende Versicherung zu finden, kann schwierig sein – muss es aber nicht. Sie können zwar Ihre alte Police einfach auf das neue Auto umschreiben lassen, sollten davor aber unbedingt prüfen, ob der Versicherungsschutz noch Ihren Bedürfnissen entspricht.
Bei Fahrzeugwechsel haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihren Vertrag auch unterjährig kündigen beziehungsweise wechseln können.

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Welche Versicherung wird bei der Kfz-Zulassung benötigt?

Kleines Auto auf VerträgenUm die Kfz-Zulassung durchzuführen, wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Die Kaskoversicherung ist freiwillig, aber bei jüngeren Fahrzeugen oder Neufahrzeugen sehr zu empfehlen.

Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die der Halter des Fahrzeugs zu verantworten hat. Der Gesetzgeber schreibt diese Versicherung vor, damit bei einem Unfall Geschädigte angemessen versorgt und entschädigt werden können.

Da solche Entschädigungen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können, ist eine Kfz-Haftpflicht notwendig, da Unfallverursacher sonst mit ihrem Privatvermögen haften müssten. Wären die finanziellen Mittel nicht ausreichend, würde der Geschädigte auf den restlichen Kosten sitzen bleiben.

Kfz-Haftpflicht: Verpflichtende Schadensdeckung

Bestimmte Mindestsummen zur Schadensdeckung sind daher gesetzlich vorgeschrieben:

  • bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro,
  • bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und
  • bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Vollkasko und Teilkasko bei eigenen Schäden

Die Voll- oder Teilkaskoversicherung hingegen deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Bei einem Neuwagen ist die Vollkaskoversicherung sinnvoll, unter Umständen aber auch, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug noch einen hohen Restwert hat oder über einen Kredit finanziert wird. Kommt es zu einem Totalschaden, wird die Versicherung, wenn nötig, den Kredit ablösen. Bei Fahrzeugen von einem Alter bis sieben Jahren empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung, bei der unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder Unwetterschäden abgedeckt sind.

Unabhängig vom gewählten Kaskoschutz ist es sinnvoll, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da dies in der Regel den Versicherungsbeitrag deutlich senkt.

Kosten der Kfz-Zulassung

Da es sich um einen offiziellen behördlichen Vorgang handelt, entstehen für Sie bei der Zulassung Kosten. Es gibt keine bundesweit einheitliche Preisliste, weshalb die Gebühren variieren können.

  • Anmeldung eines Neuwagens: zwischen 25 und 30 Euro
  • Auto zulassen bei Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks: etwa 20 Euro
  • Auto zulassen bei Halterwechsel in einem neuen Zulassungsbezirk: zwischen 25 und 30 Euro
  • Kfz mit Wunschkennzeichen: zusätzlich etwa 10 bis 15 Euro
  • Kurzzeitkennzeichen (5 Tage): etwa 10 Euro
  • Oldtimerkennzeichen: etwa 40 Euro
  • Saisonkennzeichen: etwa 30 Euro
  • Umweltplakette: 5 Euro

Digitaler Fahrzeugschein

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales hat gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt eine App entwickelt, in der die Zulassungsbescheinigung Teil I künftig digital verwaltet werden kann. Nach einer Testphase soll diese digitale Variante für alle Interessenten verfügbar sein.

Auto anmelden für Neuwagen

Kfz-Versicherung SteuererklärungEs erfolgt keine Kfz-Zulassung bei einem Neufahrzeug ohne die Bestätigung über einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die eVB-Nummer wird bei der Kfz-Zulassung von der Behörde überprüft. Zu den für die Kfz-Zulassung notwendigen Unterlagen zählt außerdem die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Sie müssen hierfür ein SEPA-Mandat ausfüllen. Die Kfz-Zulassung kann Ihnen gemäß § 13 Abs. 1 KraftStG verweigert werden, wenn noch Steuerschulden von vorherigen Fahrzeugen bestehen.

Wird ein Neuwagen im Inland erworben, händigt der Händler Ihnen beide Papiere aus. Die Zulassungsstelle ist ebenfalls in der Lage, die Dokumente auszustellen. Dazu werden Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs benötigt.

Kfz-Zulassung für importierte EU-Neuwagen

Zusätzlich zu den normalen Papieren sind hier einige Besonderheiten zu beachten, wenn Ihr Neuwagen aus dem EU-Ausland stammt.

Diese Zusatzpapiere werden verlangt:

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag und Rechnung belegen, dass es sich bei dem Fahrzeug um das Eigentum des Halters handelt. Zudem ist eine Bestätigung des Herstellers erforderlich, dass der Wagen noch nicht über eine Zulassungsbescheinigung II verfügt. Dies geschieht meist durch den Vermerk "Neuwagen" auf der Rechnung. Das Fahrzeug ist zudem bei der Zulassungsbehörde vorzuzeigen. Denn hier wird die Fahrzeugidentnummer mit der des Neuwagens verglichen.
  • COC-Dokument: Die COC-Papiere, auch bekannt als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, geben an, dass ein Fahrzeug gemäß den Standards der EU geprüft wurde. Anhand dieser Typengenehmigung wird die deutsche Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen. Achten Sie darauf, dass dieses Dokument bereits die deutsche Schadstoffklassifizierung trägt. Dabei handelt es sich um eine siebenstellige Nummer, die benötigt wird, um die Kfz-Steuer zu berechnen. Fehlt das COC-Dokument, muss der Wagen vom TÜV geprüft werden.
  • Einfuhrumsatzsteuererklärung: Wer selbst ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland nach Deutschland bringt, muss bei der Kfz-Zulassung eine Einfuhrumsatzsteuererklärung abgeben.

Viele EU-Neuwagen werden jedoch durch einen Händler importiert. Der lässt das Fahrzeug zu und macht die Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend. Auf der Rechnung tauchen beim Kauf dann 19 Prozent Umsatzsteuer auf, der Wagen kann ganz normal wie ein Inlandsfahrzeug von Ihnen oder über das Autohaus zugelassen werden.

Kfz-Zulassung für Nicht-EU-Neuwagen

Die Globalisierung macht es einfacher, sein Traumfahrzeug direkt aus dem Herstellerland zu importieren. Neben den Papieren, die für die Kfz-Zulassung üblicherweise benötigt werden, verlangt die Behörde in diesem Fall noch weitere Unterlagen von Ihnen:

  • Die Originalfahrzeugpapiere des Herstellers

  • Hersteller- oder Verkäuferbestätigung, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt

  • Originalkaufvertrag als lückenloser Eigentumsnachweis

  • COC-Dokument oder ein technisches Vollgutachten von TÜV oder DEKRA

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes als Nachweis der legalen Einfuhr

Ein Nicht-EU-Neuwagen muss wie ein EU-Neuwagen zum Abgleich der Fahrzeugidentifikationsnummer bei der Behörde vorgeführt werden.

Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, benötigt für die Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle eine Deckungszusage der Kfz-Versicherung des neuen Halters.

Sollte es auf dem Weg zur Kfz-Zulassung zu einem Unfall kommen, hat das somit keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt der Person, die den Wagen verkauft hat. Da viele Autos am Wochenende den Besitzer wechseln und eine direkte Kfz-Zulassung manchmal nicht sofort möglich ist, sollten Sie die Ummeldung des Wagens im Kaufvertrag vereinbaren. Als Frist für die Kfz-Zulassung haben sich drei Tage bewährt. Der Verkäufer muss eine Kopie des Kaufvertrages umgehend an seine Versicherung senden. So haftet er auch nicht für Schäden, die während dieser Frist entstehen.

Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, kann der Neubesitzer die Anmeldung schnell und einfach per i-Kfz vornehmen, wenn bei seiner zuständigen Zulassungsstelle verfügbar. Die Zulassung bei der Behörde vor Ort ist außerdem ebenfalls mit Termin möglich.

Wer in Frankfurt wohnt, aber ein Auto in München kauft, kann für die Rückfahrt zum Wohnort bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Auch hier sind eine Versicherungsbestätigung sowie der Beleg über eine gültige Hauptuntersuchung notwendig.

KurzzeitkennzeichenEin Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig.

Die dafür notwendigen Dokumente entsprechen denen der Anmeldung bei einem Neuwagen. War ein Fahrzeug bereits abgemeldet, kann es innerhalb von sieben Jahren nach Stilllegung gegen Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung erneut zugelassen werden. Nach sieben Jahren erlischt jedoch die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung II wird ungültig.

In diesem Fall ist ein Vollgutachten von TÜV oder DEKRA zur erneuten Zulassung des Fahrzeugs notwendig.

Kfz-Zulassung gebrauchter EU-Fahrzeuge

Um einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland zuzulassen, benötigen Sie neben den üblichen Papieren das COC-Dokument. Fehlt dieses, können Sie bei TÜV oder DEKRA ein technisches Vollgutachten erstellen lassen. Eine Umsatzsteuererklärung ist nur für Neuwagen erforderlich. Darunter fallen Fahrzeuge, die jünger als sechs Monate und weniger als 6.000 Kilometer gefahren sind.

Kfz-Zulassung von Nicht-EU-Gebrauchtwagen

Ist ein Fahrzeug noch mit ausländischen Kennzeichen zugelassen, müssen diese zur Zulassungsstelle mitgebracht werden. Ansonsten müssen Sie die Dokumente mitbringen, die erforderlich sind, wenn Sie einen Neuwagen von außerhalb der EU zulassen möchten. Denken Sie daran, dass Sie beim Zoll vorab die Zollsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Kfz-Zulassung vorlegen zu können. Der Zoll beläuft sich auf zehn Prozent, die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent.

Kfz-Zulassung mit Saisonkennzeichen

Cabriofahrer können mit einer saisonalen Zulassung viel Geld sparen. Ist das Fahrzeug nicht angemeldet, ruhen auch Steuer und Cabrio-Versicherung. Fahrzeuge, die nur begrenzt zugelassen werden, erhalten spezielle H-Kennzeichen. Am rechten Rand des Nummernschildes ist der Gültigkeitszeitraum angegeben. Den können Sie selbst festlegen, er muss jedoch mindestens zwei und kann höchstens elf Monate betragen. Für ein Saisonkennzeichen benötigen Sie die üblichen Dokumente. War Ihr Fahrzeug bereits zugelassen, müssen Sie die alten Nummernschilder zur Kfz-Zulassung mitbringen.

Wunschkennzeichen erwerben

Bei der Zulassung Ihres Autos können Sie je nach Verfügbarkeit gegen Gebühr ein Wunschkennzeichen erwerben. Allerdings sind Kennzeichen, die an die NS-Zeit erinnern, verboten. In manchen Landkreisen betrifft das auch Einzelbuchstaben, zum Beispiel das L in Dithmarschen. Auf dem amtlichen Kennzeichen würden dann HEIL stehen, was nicht zulässig ist. Auch die Übernahme des Kennzeichens des vorherigen Fahrzeuges ist gegen Gebühr möglich. Wunschkennzeichen können online reserviert werden, die Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage.

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Häufig gestellte Fragen

Für die Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eID-Funktion und PIN ("AusweisApp" oder Kartenlesegerät), die Zulassungsbescheinigung Teil II, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Nachweise zu einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Sicherheitsprüfung (SP) und eine Bankverbindung.

i-Kfz ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Mit ihr ist es Autobesitzern möglich, ihr Fahrzeug online um-, ab- oder anzumelden.

Über i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug direkt von zu Hause aus anmelden. Dafür sollten Sie alle zur Zulassung notwendigen Dokumente und Informationen bereithalten. Haben Sie die neuen Kennzeichen bereits montiert, können Sie direkt nach der Online-Zulassung losfahren.

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06221 777 00 40

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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr