Überhöhte Gebühren bei Rufnummernmitnahme nicht hinnehmen
Stand: 19.07.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Bonn - Festnetzkunden müssen bei einem Anbieterwechsel oder Umzug nicht jede Gebühr für die Mitnahme ihrer Rufnummer akzeptieren. Anbieter dürfen hier nur die Kosten an Kunden weitergeben, die beim Wechsel auch tatsächlich einmalig anfallen.
Darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Fühlen sich Festnetzkunden zu Unrecht mit Gebühren belastet, können sie den Fall der Regulierungsbehörde melden. Dann wird der Fall geprüft.
Zuletzt 39 Euro für Portierung untersagt
In einem aktuellen Fall hat die Bundesnetzagentur nach einer Verbraucherbeschwerde ein Entgelt von 39 Euro für die Portierung einer Festnetznummer untersagt. Das Telekommunikationsunternehmen aus Schleswig-Holstein konnte im Prüfverfahren diese Kosten nicht nachweisen. Die Behörde ordnete ein neues Entgelt von 9,61 Euro netto (rund 11,44 Euro inklusive Mehrwertsteuer an). Zwar wirkt sich die Entscheidung konkret erst einmal nur auf dieses eine Unternehmen aus, die Behörde erhofft sich davon allerdings eine Signalwirkung für die ganze Branche und dauerhaft sinkende Portierungspreise.
Keine Höchstgrenze festgelegt
Einen festgelegten Höchstbetrag gibt es im Festnetz - anders als bei der Rufnummernmitnahme im Mobilfunk - nicht. Die Gebühren dafür schwanken - manch ein Anbieter verlangt für die Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter rund 9 Euro, andere bis zu 39 Euro.