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Software mieten statt kaufen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Viele Programme sind in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch wer die teure Software nicht kaufen möchte, kann sie auch mieten oder im Abo nutzen.

Der Fachbegriff dafür lautet Software as a Service (SaaS): Programme sind keine Kaufprodukte mehr, sondern monatlich bezahlte Dienstleistungen. Teils laufen die gemieteten Programme immer noch auf dem Rechner, teils aber auch auf den Anbieter-Servern und im Browser. Im Prinzip gelten auch Webmailer, Online-Adressbücher und -Kalender oder Dienste wie Google Docs als SaaS. Die sind zwar meist gratis. Erweiterte Funktionen kosten dann aber eine Monatsgebühr.

Eigentlich stammt das SaaS-Prinzip aus der Unternehmenswelt. «Da gibt es das schon seit Jahren», erklärt Frank Termer vom IT-Verband Bitkom. «Unternehmen können ihre Kosten für IT und Personal senken, indem sie den Betrieb und die Pflege wichtiger Software den Service-Anbietern überlassen.» Vor allem bei Bürosoftware und Apps schwappe SaaS inzwischen aber auch auf den Privatanwender-Markt.

Abo verursacht geringere Kosten

Für den Nutzer muss das nicht unbedingt ein Nachteil sein. Statt für umfangreiche Softwarepakete mittlere dreistellige Summen auszugeben, zahlt der Nutzer nur eine überschaubare Monatsgebühr. Trotzdem nutzt er sofort alle Programme mit allen Funktionen.

Aber nutzen lassen sich die Programme nur, solange der Kunde zahlt. Ist das nicht mehr der Fall, stellt selbst auf dem Rechner installierte Software irgendwann die Arbeit ein. Einmal gekaufte Software lässt sich dagegen theoretisch jahrelang weiterverwenden - aber nicht zwingend auf dem neuesten Stand.

Miet-Software immer aktuell

Auf die Updates haben Abokunden sogar gesetzlichen Anspruch. Denn beim Mieten hat ein Verbraucher andere und manchmal bessere Rechte als beim Kauf, erklärt der Rechtsanwalt Till Jaeger aus Berlin: «Die Gewährleistung ist im Mietrecht zum Beispiel sogar stärker als im Kaufrecht, weil der Vermieter verpflichtet ist, die vermietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.» Konkret bedeutet das, dass er bei Software zum Beispiel Programmfehler und Sicherheitsmängel ausbessern muss - und das für den gesamten Zeitraum der Nutzung.

Gleichzeitig gibt es für Mieter aber Einschränkungen. «Gekaufte Software darf ich zum Beispiel Dritte an meinem Computer nutzen lassen, im Mietrecht ist das nicht so klar», sagt Jaeger. «Und die Weiterveräußerung ist ebenfalls nur im Kaufrecht möglich.» Viele Softwareanbieter verbieten den Weiterverkauf in ihren Geschäftsbedingungen zwar auch für Käufer. Solche Regelungen sind nach europäischem Recht aber regelmäßig unwirksam, so der Anwalt.

Gute Netzanbindung erforderlich

Auch in der konkreten Nutzung hat Mietsoftware ein paar Haken. Läuft sie in der Cloud, also auf den Servern des Anbieters, ist eine gute Netzanbindung erforderlich. Und selbst viele installierte Abo-Programme müssen oft Server-Kontakt aufbauen, sonst verweigern sie irgendwann den Dienst. Und nützliche Updates gibt es offline auch nicht.

Info-Kasten: SaaS-Alternativen

Grundsätzlich gilt: Wer Software as a Service (SaaS) nicht nutzen will, muss das auch nicht tun. Alternativen für viele Büroanwendungen gibt es genug, entweder gratis als Open-Source-Programm oder von anderen kommerziellen Anbietern. Denn längst nicht alle Firmen setzen auf Abos, und viele werden das wohl auch in Zukunft nicht tun. «Ich kann mir schon vorstellen, dass sich das im Privatanwenderbereich noch etwas weiter verbreitet», sagt Bitkom-Experte Frank Termer. «Ich glaube aber nicht, dass das Mietmodell klassische Software ersetzt.» Wahrscheinlicher sei, dass beide Varianten künftig nebeneinander existieren.