Plattenindustrie zwingt Tauschbörse Kazaa in die Knie
Stand: 28.07.2006
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London (dpa) - Die Musikindustrie hat in einer außergerichtlichen Einigung die Betreiber der Internet-Tauschbörse Kazaa verpflichtet, den illegalen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Musikstücken zu unterbinden. Außerdem habe sich Kazaa bereit erklärt, eine "erhebliche Summe" an die geschädigten Plattenfirmen zu zahlen, die vor verschiedenen Gerichten gegen Urheberrechtsverletzungen im Kazaa- Netzwerk vorgegangen waren, teilte die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) am Donnerstag in London mit. Kazaa werde künftig in sein Netz Filter einbauen, um das illegale Tauschen von Songs und anderen geschützten Inhalten zu verhindern.
Kazaa wird von der Firma Sharman Networks Ltd. auf der Basis des Internet-Netzwerks "FastTrack" betrieben. Dabei hält Kazaa - im Gegensatz zum ehemaligen Filesharing-Dienst Napster - keine zentrale Liste der Dateien vor, sondern ermöglicht eine dezentrale Suche. Sharman hatte in der Vergangenheit immer argumentiert, lediglich eine technische Plattform zur Verfügung zu stellen und für mögliche Urheberrechtsverstöße der Anwender nicht verantwortlich zu sein.
Nach Rechtsstreitigkeiten in Europa und den USA hatte sich Sharman Networks aus den Niederlanden auf die Inselgruppe Vanuatu im Südpazifik zurückgezogen. Das Unternehmen finanziert sich bislang durch Werbung in der Kazaa-Software. Kritiker von Kazaa werfen dem Unternehmen vor, für die Verbreitung so genannter Spyware verantwortlich zu sein, die persönliche Daten für Werbezwecke ausspioniert.
Vor der außergerichtlichen Einigung hatten die großen Plattenfirmen Kazaa durch ein Gerichtsurteil gezwungen, die Dateitauschbörse in Australien zu schließen. Außerdem waren die Labels in den USA gegen Sherman Networks vorgegangen. Diese Verfahren werden nun beendet.