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Neues TKG vom Bundestag verabschiedet [Update]

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Im Wettbewerb um den umkämpften Telekommunikations- Markt sollen die Konkurrenten der dominierenden Deutschen Telekom weiter gestärkt werden. Der Bundestag billigte am Freitag gegen die Stimmen der Opposition das entsprechende Telekommunikationsgesetz. CDU/CSU und FDP gingen die wettbewerblichen Regelungen nicht weit genug, während sie die Stärkung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) als überzogen kritisierten. Experten erwarten parteiübergreifend, dass die Ländermehrheit im Bundesrat am 2. April den Vermittlungsausschusses anrufen wird.

Bringt die Telekom künftig neue Produkte an den Markt, muss sie die Vorleistungen dazu ihren Konkurrenten zeitgleich zur Verfügung stellen. Damit werde die Chancengleichheit der Anbieter auch bei neuen Dienstleistungen über das Internet verbessert, nachdem dies im Zeitablauf bereits beim Festnetz und dem Mobilfunk geschehen sei, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Dietmar Staffelt (SPD) in der Debatte. Diese Marktöffnung hatte 1996 begonnen. Weitere Änderungen betreffen auch den Datenschutz und die Abwehr missbräuchlicher Nutzungen von Telefonnummern. Mit dem Rahmengesetz für den Telekommunikationsmarkt werden zugleich EU-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt.

Bei der Überwachung des Wettbewerbs bekommt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) weite Ermessensspielräume bei Sanktionen zur Durchsetzung der Chancengleichheit. Änderungen gibt es auch beim Weiterverkauf. So können Mitbewerber zwar schnelle DSL-Anschlüsse künftig zu Grosshandelspreisen von der Telekom mieten und unter eigenem Namen vermarkten. Jedoch werden sie bei diesem Weiterverkauf ("resale") zugleich gezwungen, Netzkapazitäten von der Telekom mitzubeziehen, auch wenn sie über eigene Netze verfügen. Hier kam der Gesetzgeber der Telekom deutlich entgegen. Der Konzern verwaltet derzeit mehr als 90 Prozent aller DSL-Anschlüsse.

Beim umkämpften Gebühren-Inkasso folgt das Gesetz einem zwischen der Telekom und den Wettbewerbern bereits gefundenen Kompromiss. Danach ist der Bonner Konzern weiterhin auch für den Einzug von Forderungen der Konkurrenten an deren Kunden zuständig - jedoch nur bis zu 30 Euro. Mahnungen müssen die Wettbewerber künftig selbst versenden.

Aus Sicherheitsgründen müssen die Telefongesellschaften umfangreiche Daten über das Kommunikationsverhalten speichern. Beim Abfragen solcher Daten werden die Sicherheitsbehörden künftig zur Kasse gebeten. "Damit soll einer zu grossen Informationsbegehrlichkeit der Innenminister entgegen gewirkt werden", sagte Gabriele Hustedt von den Grünen. Bayern und Hessen wollten eine Vorratsabfrage durchsetzen, in der die Gesellschaften über jedes Telefonat unabhängig von jedem Anfangsverdacht für einen Zeitraum von 6 Monaten auskunftspflichtig werden sollten. Dies haben aber auch die Unions- Abgeordneten des Bundestages abgelehnt, wie deren Expertin Martin Krogmann bestätigte.

Krogmann kritisierte, dass den Telekommunikationsunternehmen ein dringend erforderliches aktives Klagerecht bei der Regulierungsbehörde versagt bleibe. Rainer Funke von der FDP sagte, das Monopol der Telekom werde auch dadurch zementiert, dass die Möglichkeit des Wiederverkaufs von Telekom-Angeboten für die Mitbewerber nur im Paket mit anderen Leistungen möglich sei. Staffelt betonte, dass der Telekommunikationsmarkt mit einem Jahresumsatz 2003 von 60 Milliarden Euro und mehr als 220.0000 Beschäftigten sehr wichtig für den deutschen Standort sei.