Millionen Kunden würden ihren Kabelanschluss kündigen – falls möglich
Stand: 02.03.2021
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Viele Mieter in Deutschland zahlen mit den Nebenkosten auch den Kabelanschluss fürs Fernsehen mit. Die Bundesregierung will diese sogenannte Umlagefähigkeit über die Nebenkosten abschaffen. Doch was sagen die betroffenen Mieter? Jeder Dritte würde seinen Kabelanschluss kündigen, wenn dieser nicht mehr Teil des Mietvertrages sein sollte. Das ergab eine repräsentative Umfrage des IPTV-Anbieters Zattoo.
Jeder Dritte würde seinen Kabelanschluss kündigen
39 Prozent der von der Umlagefähigkeit betroffenen Mieter würden den Kabelanschluss kündigen, wenn dies durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs möglich wäre – das wären rund fünf Millionen Haushalte. Die Bundesregierung spricht insgesamt von 12,4 Millionen betroffenen Mietverhältnissen. 32 Prozent wollen ihren Kabelanschluss auch bei einer Streichung der Umlagefähigkeit weiternutzen. 29 Prozent sind noch unschlüssig, ob sie den Anschluss kündigen würden oder nicht.
Viele Kabelkunden zahlen mehr als 10 Euro für den Anschluss
Die Befragung ergab, dass 37 Prozent der Mieter mehr als 10 Euro für den in den Nebenkosten enthaltenen Kabelanschluss zahlen. Etwa ein Drittel (31 Prozent) kennt die Kosten nicht genau. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) zahlt weniger als 10 Euro im Monat. Mehr als die Hälfte der Kabelkunden (56 Prozent) würde auf Internet-TV umsteigen, 21 Prozent auf Satellitenfernsehen sowie 13 Prozent auf Antennenfernsehen DVB-T2.
Mehr Auswahl, aber höhere Einzelkosten
In den kommenden Wochen wird im Bundestag über den Entwurf des Telekommunikations-Modernisierungsgesetzes entschieden. Die Bundesregierung will Mietern durch die Streichung der Umlagefähigkeit mehr Wahlmöglichkeiten geben, über welchen Empfangsweg sie Fernsehen schauen – also über Satellit, Internet, Antenne oder über den Kabelanschluss. Außerdem erwartet das Wirtschaftsministerium mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern. Die Kabelnetzbetreiber sowie Mieterverbände weisen dagegen darauf hin, dass betroffene Mieter teurere Einzelverträge abschließen müssen, sofern die Gesetzesänderung in Kraft tritt.