Klagen gegen Vergabe von LTE-Frequenzen erfolglos
Stand: 11.10.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Leipzig - Die Versteigerung von LTE-Frequenzen für einen schnelleren Internetzugang durch die Bundesnetzagentur war rechtens. Rundfunksender, die Störungen ihres Programms durch diese Frequenzen befürchten, können gegen deren Vergabe nicht klagen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied.
Zur Begründung hieß es, die Vergabeanordnung habe noch keine Auswirkungen auf Dritte, weil in ihr noch keine Regelung zur Nutzung der Frequenzen getroffen würde. (Az: 6 C 13.11 u.a.)
Damit scheiterten die Klagen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders und von drei Unternehmen, die Rundfunkdienste verbreiten. Sie befürchten, dass die vorgesehene Nutzung der Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megahertz für die schnelle Funkanbindung an das Internet per LTE-Technologie ihre Dienste stören könnte.
LTE steht für Long-Term-Evolution und ist der Mobilfunk-Standard der vierten Generation (4G). Die Technik erlaubt einen deutlich schnelleren Internetzugang als die bisherigen Mobilfunk-Netze. Für den Verbraucher bedeutet das: ein schnellerer Seitenaufbau und schnelleres Hoch- und Runterladen. Schon seit längerem gibt es LTE-Angebote von der Deutschen Telekom, Vodafone und O2. Diese Unternehmen hatten sich LTE-Frequenzen gesichert.
Nachrichten zum Thema
- Netzagentur will Frequenz-Folgenutzung der Mobilfunker regeln
- Streit um Mobilfunk-Frequenzen: Zwischenerfolg für E-Plus
- Bundesnetzagentur: Zuordnung der Frequenzblöcke abgeschlossen
- Nach der Mobilfunkfrequenz-Auktion: E-Plus sieht sich als Gewinner
- Neue Frequenzen werden Strahlenbelastung erhöhen
- Mobilfunkfrequenz-Auktion: Gebote von über Vier-Milliarden-Euro