EU führt Software-Patente ein
Stand: 19.05.2004
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Brüssel (dpa) - In der Europäischen Union kann künftig Computer- Software patentiert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der EU-Wettbewerbsrat am Dienstag in Brüssel.
Bis der Beschluss ins Gemeinschaftsrecht eingeht, wird aber noch einige Zeit vergehen. Die Position der EU-Staaten muss noch einmal ins Europäische Parlament. Das wird im Juni neu gewählt. Davor gibt es keine Sitzung mehr.
Das Parlament hatte schon 21 Änderungen in den Kompromiss durchgesetzt, die vor allem freie Entwickler vor Hürden auf dem Softwaremarkt schützen sollen. Danach kann Software nur im Zusammenhang mit bestimmten Anwendungen bei Geräten patentiert werden. Darunter fällt beispielsweise ein Programm zur Verringerung des Stromverbrauchs eines Handys oder ein Code, mit dem Feuchtigkeitswerte in einer Waschmaschine ausgewertet werden können. Reine Softwareprogramme oder Geschäftsmethoden allein lassen sich dagegen nicht schützen.
Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Wie der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Hansjörg Geiger sagte, machte sich die Bundesregierung dafür stark, dass ein Patentrecht nicht die Entwickler freier Software behindern dürfe. "Wir sind dagegen, dass Trivialpatente erteilt werden, die alles blockieren", sagte er.
EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte: "Die Entscheidung des Rates ist ein grosser Schritt." Sie sei ein wichtiger Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. "Wir müssen Investitionen in Innovationen belohnen, damit eine wissensbasierte Wirtschaft in Europa floriert." Die Kommission unterstütze auf der anderen Seite, dass auf diesem Markt durch Patente unfair von Ideen und Technologie ausgeschlossen werde. Der Text stelle klar, dass Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keine tasächlichen technischen Neuerungen böten, nicht patentierbar seien.
Hintergrund
Das europäische Patentrecht schliesst derzeit noch die Patentierung von Logik aus. Darunter fallen Algorithmen, mathematische Methoden, Musik und auch Computerprogramme. In den USA hingegen können auch in Software umgesetzte Anwendungen oder Geschäftsmodelle mit einem Patent geschützt werden.
Dazu gehört unter anderem das äusserst umstrittene "One-Click"-Patent von Amazon. Dem Onlinehändler war ein Patent darauf erteilt worden, dass man auf der Website mit einem einzigen Mausklick eine Bestellung ausführen kann.
Bisher sind Computerprogramme in Europa durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. In Europa ist es also möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen oder Lizenzgebühren für ein Patent zahlen zu müssen.
In der Debatte um ein europäisches Software-Patentrecht hatten sich insbesondere Grosskonzerne wie Nokia, Siemens und Philips für eine Patentierbarkeit von Anwendungen und Geschäftsprinzipien, die in Software umgesetzt wurde, stark gemacht. Die Befürworter der Software-Patente argumentieren, Erfindungen in dem Bereich erforderten Forschung und Investitionen. Um diese zu schützen, müsse Software patentierbar sein.
Kritiker der Software-Patente führen an, dass besonders für kleine und mittlere Unternehmen ohne starken finanziellen Hintergrund sowie selbstständige Programmierer die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung eingeschränkt werden. Patentrecherchen seien sehr aufwändig und teuer. Selbst nach einem aufwändigen Lizenzierungsprozess gebe es keine Garantie, nicht gegen ein Patent zu verstosse