Beim Onlinekauf autorisierte Händler bevorzugen
Stand: 06.07.2012
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Düsseldorf - Wenn man in Onlineshops einkauft, verliert man möglicherweise den Anspruch auf die Herstellergarantie. Dies gelte für den Fall, dass Produkte nicht bei einem vom Hersteller autorisierten Händler eingekauft wurden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In einem Test haben die Verbraucherschützer herausgefunden, dass es bei vielen bekannten Markenherstellern zum Garantieverlust kommt.
Kunden könnten häufig nicht klar erkennen, ob es sich um einen vom Hersteller autorisierten Shop handele, beklagt die Verbraucherzentrale NRW und moniert einen "Wirrwarr" unter den verschiedenen Internet-Anbietern. Zudem fanden die Verbraucherschützer keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
So gehe beispielsweise beim Kauf eines Kaffeeautomaten der Firma Jura beim Onlinehändler Amazon der 25-monatige Garantieanspruch des Herstellers verloren. Amazon habe den Kunden aber nicht darauf hingewiesen. Käufern in Onlineshops von Saturn und Karstadt dagegen werde die Garantie gewährt. Der Elektronikhersteller Denon sieht seine Ansprüche an Onlineshops bei Amazon, Technikdirekt und Alternate erfüllt, bei den Internet-Anbietern Comtech und Notebooksbilliger dagegen nicht, berichten die Verbraucherschützer.
Im Zweifel beim Hersteller nachfragen
Kunden sollten deshalb stets beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Onlineshop als autorisierter Händler gilt, rät die Verbraucherzentrale. Aufmerksam sollten Onlinekäufer insbesondere bei Produkten der Elektronikhersteller Denon, Pioneer, Bose, Jura und Sony, dem Spielzeugeisenbahnhersteller Märklin, den Uhrenherstellern Tissot und Tag-Heuer, dem Füllerfabrikanten Montblanc, dem Aufnahmetechnikhersteller Benro und dem Babyzubehör-Produzenten McLaren sein.