Zerbrochenes Glaskeramikfeld - zahlt die Hausratversicherung?
Stand: 14.11.2022
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
In vielen Haushalten steht ein Herd mit Glaskeramikkochfeld. Die Platten aus Glaskeramik sind langlebig und widerstandsfähig, dennoch kann das Kochfeld Sprünge und Risse bekommen oder sogar zerbrechen. Zahlt die Hausratversicherung in einem solchen Fall oder müssen Verbraucher die Kosten selbst tragen? Die Antwort erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Meist ist ein zerbrochenes Glaskeramikfeld die Folge von Spannungsrissen oder eines Missgeschicks – beispielsweise wenn ein Topf auf die Platte fällt.
- Im Regelfall kommt die Hausratversicherung nicht für ein zerbrochenes Glaskeramik-Kochfeld auf.
- Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können sich Verbraucher gegen die Kosten eines beschädigten Glaskeramikfeldes absichern.
- Wer in der Küche eines Dritten das Kochfeld beschädigt, kann den Schaden über die private Haftpflichtversicherung abwickeln.
Die häufigsten Gründe für ein zerbrochenes Glaskeramikfeld
Für ein zerbrochenes Glaskeramikkochfeld kommen verschiedene Ursachen infrage. In den meisten Fällen entstehen Risse und Sprünge dadurch, dass ein Topf oder eine Pfanne auf die Herdplatte fällt. Manchmal bilden sich auch Spannungsrisse, was mit einem lauten Knall einhergeht. In den meisten Fällen treten sie in den ersten Monaten nach Einbau des Glaskeramikfeldes auf, manchmal aber auch erst nach Jahren.
Zahlt die Hausratversicherung beim einem zerbrochenen Glaskeramikfeld?
Zunächst ist zu klären, ob die Küche beziehungsweise das Glaskeramikfeld überhaupt zum Hausrat gehört. Hin und wieder kommt es nämlich vor, dass die Versicherung die Kücheneinrichtung dem Gebäude zurechnet. In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung zuständig: Sie kommt jedoch nur dann für den Schaden auf, wenn dieser auf einen Brand zurückgeht.
Selbst wenn der Versicherer die Küche zum Hausrat zählt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten übernimmt. Schließlich bezieht sich der Versicherungsschutz auf durch Feuer, Leitungswasser, Unwetter, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus verursachte Schäden. Ist der Schaden dagegen durch mechanische Einwirkung entstanden, also zum Beispiel durch einen auf das Glaskeramikfeld gefallenen Gegenstand, liegt kein Leistungsfall vor.
Den Schutz mit einer Glasversicherung erweitern
Möchten sich Verbraucher gegen Schäden am Glaskeramikfeld absichern, kommt dafür eine Glasversicherung infrage. Meist wird sie als Ergänzung zu einer bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen. Beim Abschluss einer Glasversicherung sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Leistungsschutz sich auch auf Glaskeramikkochfelder erstreckt, denn dies ist nicht immer der Fall.
Besonderer Hinweis:
Eine Glasversicherung separat abzuschließen, ist nicht möglich. Voraussetzung ist stets eine Hausratversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Glasversicherung einzeln zu kündigen.
Wer sich mit einer Glasversicherung zusätzlich absichern möchte, sollte bedenken, dass die Höhe der Summe, die die Versicherung zahlt, für gewöhnlich vom Alter des Glaskeramikkochfeldes abhängt. Die meisten Versicherer ziehen für jedes Jahr seit der Anschaffung der Platte beziehungsweise des Herdes zehn Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis ab. Bei einem acht Jahre alten Glaskeramikfeld, das ursprünglich 400 Euro gekostet hat, trägt der Versicherer folglich nur noch 20 Prozent des Schadens – also 80 Euro.
Mitunter auch Schadensregulierung über die Haftpflichtversicherung möglich
Wenn Sie das Glaskeramikfeld einer dritten Person versehentlich beschädigen, können Sie sich an Ihre private Haftpflichtversicherung wenden. Allerdings gilt es auch hier, verschiedene Fälle zu unterscheiden. Kommt es beispielsweise zu einer Beschädigung der Glaskeramik-Kochplatte, weil ein Besucher ein Glas aus einem Küchenschrank nimmt und dieses versehentlich fallen lässt, liegt ein klassischer Versicherungsfall vor.
Wer dagegen Verwandten nach einem Essen beim Aufräumen der Küche hilft und dabei einen Schaden am Glaskeramikfeld verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vorfall als Gefälligkeitsschaden einordnet. Ein weiteres Beispiel dafür sind Schäden, die im Zuge eines Umzugs entstehen, zum Beispiel dann, wenn Ihnen als Umzugshelfer das Glaskeramikkochfeld aus der Hand rutscht und es zerbricht. Für gewöhnlich gehören Gefälligkeitsschäden nicht zum Leistungsumfang. Allerdings besteht bei manchen Versicherern die Möglichkeit, solche Schadensereignisse in die Haftpflichtversicherung aufzunehmen zu lassen.
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