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Schimmel in der Wohnung – welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur lästig. Er stellt bereits im Anfangsstadium eine gesundheitliche Gefährdung dar. Umso wichtiger ist es, sofort bei den ersten Anzeichen von Schimmelbefall dafür zu sorgen, dass der Schimmel wieder verschwindet. Allerdings setzt die Schimmelbeseitigung die Arbeit eines Fachmannes voraus, und Fachbetriebe lassen sich ihre Tätigkeiten bezahlen. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, welche Versicherung bei Schimmel zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Versicherung bei Schimmel in der Wohnung für die Beseitigung bezahlt, hängt von der Ursache ab.
  • Mögliche Ansprechpartner sind die Haftpflichtversicherung des Erbauers der Immobilie, die eigene private Haftpflichtversicherung, die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung.
  • Als Mieter ist man verpflichtet, Schimmelbefall sofort dem Eigentümer zu melden.

Ursache entscheidet über Leistungspflicht

Tritt Schimmel in der Wohnung auf, gilt zu prüfen, welche Ursache dem Schimmelbefall zugrunde liegt. Erst dann kann der Betroffene entscheiden, welcher Versicherung er den Schaden meldet. Schimmel in der Wohnung kann verschiedene Gründe haben:

  • Fehlerhafte Bauausführung
  • Leitungswasserschaden außerhalb des Rohrsystems
  • Leitungswasser durch ein beschädigtes Wasserrohr
  • Schimmelschäden durch Unwetter
  • Schimmelfördernde Nutzung der Wohnung durch den Bewohner

Darüber hinaus kommt es darauf an, welche Sachen durch den Schimmel beschädigt wurden. Die Eigentumsverhältnisse, eigenes Zuhause oder gemietete Wohnung, spielen ebenfalls eine Rolle. Wir wollen jetzt beleuchten, welche Versicherung wann greift.

Fehlerhafte Bauausführung

Tritt Schimmel im Mauerwerk auf, weil bei der Erstellung der Immobilie schlampig gearbeitet wurde, ist die ausführende Baufirma in der Haftung. War ein Bauträger als Generalunternehmer tätig, sind die Regressforderungen an ihn zu richten. Das verantwortliche Unternehmen wird die Forderung an seine Privathaftpflicht weiterleiten.

Leitungswasserschaden außerhalb des Rohrsystems

War ein geplatzter Schlauch einer Spülmaschine die Ursache für die spätere Schimmelbildung, wäre die Schadensregulierung eine Sache der Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass Schimmelbeseitigung als Deckungsmerkmal Bestandteil der Police ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob der Bewohner der Mieter oder auch gleichzeitig der Eigentümer der betroffenen Räumlichkeiten ist.

Wichtig ist auch, was vom Schimmel befallen wurde. Sind auch Gebäudebestandteile betroffen, sollte der Schaden der Haftpflichtversicherung des Mieters vorgelegt werden. Handelt es sich um eine vom Eigentümer bewohnte Immobilie, ist die Wohngebäudeversicherung gefragt.

Leitungswasserschaden durch ein beschädigtes Wasserrohr

Leitungswasserschäden können auch innerhalb einer Wand durch ein gerissenes oder gebrochenes Wasserrohr entstehen. In diesem Fall fällt die Schadensregulierung ebenfalls in den Kompetenzbereich der Wohngebäudeversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbst genutzte oder vermietete Immobilie handelt.

Schimmelschäden durch Unwetter

Eine weitere Ursache für Schimmel in der Wohnung können Unwetter mit Starkregen oder Hochwasser sein. In diesem Fall greifen, je nach beschädigter Sache, die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Police eine Elementarschadendeckung einschließt.

Schimmelfördernde Nutzung der Wohnung durch den Bewohner

Mieter sind aufgefordert, Schimmel sofort dem Vermieter zu melden. Leider tendieren Vermieter dazu, die Ursache für den Schimmel zunächst beim Mieter zu suchen. Einer der häufigsten Vorwürfe lautet, dass der Bewohner nicht richtig lüftet. Dieses Argument ist allerdings nicht zwingend. Das gilt gerade dann, wenn der Mieter erst kürzlich eingezogen ist. Schimmel entwickelt sich langsam. Der Mieter sollte in diesem Fall sofort seine Haftpflichtversicherung informieren. Im Zweifelsfall greift die passive Rechtsschutzversicherung, um ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren.

Trifft den Mieter jedoch ein Verschulden am Schimmel, ist es ebenfalls seine private Haftpflichtversicherung, die für den Schaden im Rahmen der Klausel „Schäden an gemieteten Sachen“ aufkommt.

Schimmel in der Wohnung und Versicherungen

Schimmelbefall in der Wohnung ist im Zusammenhang mit Versicherungen immer wieder ein heikles Thema. Es ist nicht unüblich, dass Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen versuchen, die Ursächlichkeit bei dem Bewohner zu suchen und eine Haftpflichtforderung daraus zu konstruieren. Versicherungsnehmer, die in Bezug auf die Kostenübernahme auf die Beseitigung von Schimmel Wert legen, sollten daher das Bedingungswerk der Anbieter sehr genau studieren, ob es mögliche Ausschlüsse bei Schimmel gibt.