Urteil gegen Mobilcom-Gründer Schmid aufgehoben
Stand: 29.04.2010
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Verurteilung des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid zu 21 Monaten Haft wegen dreifachen vorsätzlichen Bankrotts aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel sei rechtsfehlerhaft und keine "ausreichende Grundlage", um Schmid wegen des "Beiseiteschaffens" von Geldern und Bankrotts zu verurteilen. So entschied der BGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts diesen Fall komplett neu verhandeln. (AZ: 3 StR 314/09)
Das Landgericht Kiel hatte Schmid im Januar 2009 verurteilt, weil der Gründer des Telefon-Anbieters Mobilcom rund 1,24 Millionen Euro auf Konten nach Liechtenstein geschafft habe, als er offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen sei. Schmid hatte große Grundstücksflächen in Kiel erworben und dazu bei der Sachsen LB ein Darlehen über rund 100 Millionen Euro bekommen. Zur Sicherheit sollte Schmid ein Aktiendepot im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro an die Bank verpfänden. Wegen des Kursverfalls der Aktien wurde Schmid später zahlungsunfähig. Er transferierte jedoch noch Werte in Höhe von 1,24 Millionen Euro auf seine Konten nach Liechtenstein bevor er Insolvenz anmeldete.
Das Landgericht sah darin den Tatbestand des "Beiseiteschaffens" für einen betrügerischen Bankrott erfüllt. Laut BGH sind aber dazu noch so viele Fragen ungeklärt, dass Schmid weder freigesprochen, noch seine Verurteilung aufrechterhalten werden konnte. Der Fall müsse deshalb in Kiel weiter aufgeklärt werden.