Berufsunfähigkeit: Wirtschaftliche Verhältnisse sind offenzulegen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 01.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Rostock – Damit der Versicherer das erzielte Einkommen beurteilen kann, müssen Selbstständige betriebliche Unterlagen vorlegen, aus denen die Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens hervorgeht. Das hat das Landgericht Rostock (AZ: 3 O 139/09) entschieden. Das gilt auch für kleine Betriebe, bei denen der berufsunfähige Inhaber bereits Maßnahmen zur Umorganisation ergriffen hat.
In dem vor dem Landgericht Rostock verhandelten Fall ging es um einen Betrieb, in dem der Inhaber umgesattelt hatte auf rein aufsichtsführende Geschäftsführertätigkeiten. Ob das zumutbar ist oder ob die Versicherung trotzdem zahlen muss, lässt sich nach Meinung des Rostocker Gerichts nur klären, wenn Unterlagen vorgelegt werden, die eine Beurteilung erlauben. Legt der Inhaber diese Unterlagen nicht vor, wird eine Klage auf Zahlung gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Aussicht auf Erfolg haben.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 1 Jahr 2,47 % p.a. (vorher 2,52 % p.a.)
- 1,5 Jahre 2,53 % p.a. (vorher 2,55 % p.a.)
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
- 3 Jahre 2,60 % p.a. (vorher 2,62 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
Tagesgeld der Bank11:
2,60 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
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100 Euro Neukundenbonus bei Einzahlung von mindestens 700 Euro.
Die Einzahlung muss 6 Monate gehalten werden.
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