Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
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Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Hauseigentümer. Sie deckt Schadensereignisse wie Brand, Sturm und Rohrbruch ab und übernimmt die Kosten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohngebäudeversicherung deckt in aller Regel Schäden aus Brand, Sturm und Hagel sowie ausgetretenem Leitungswasser ab.
- Elementarschäden – etwa aus Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben – müssen Versicherungsnehmer bei Bedarf separat versichern.
- Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss die versicherungsrelevanten Fragen sorgfältig ausfüllen und spätere Bau- und Erweiterungsmaßnahmen an die Versicherung melden.
Weshalb die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Für Immobilieneigentümer zählt die Wohngebäudeversicherung zu den Policen, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Versicherung von Wohngebäuden, doch in der Praxis gibt es kaum ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, das nicht über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert ist.
Grund dafür ist, dass die Wohngebäudeversicherung den Eigentümer vor dem finanziellen Ruin schützt, wenn sein Haus, zum Beispieldurch einen Brand, zerstört wird. Tritt dieser Fall ein, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau.
Ein- und Mehrfamilienhäuser: Wer ist für die Versicherung zuständig?
Bei Einfamilienhäusern ist der Eigentümer dafür zuständig, einen Anbieter für die Wohngebäudeversicherung zu suchen und den Versicherungsvertrag abzuschließen. Das gilt auch für Reihenhäuser und Doppelhaushälften.
Anders sind die Zuständigkeiten hingegen bei Eigentumswohnungen, die zu einem Mehrparteienhaus gehören. Versichert ist in diesem Fall nämlich nicht die einzelne Wohnung, sondern das Gebäude als Ganzes. Daher ist bei Eigentumswohnungen die Hausverwaltung als Vertreterin der Eigentümergemeinschaft für die Versicherung des Gebäudes zuständig.
Welche Schadensereignisse sind versichert?
In der Regel besteht die Wohngebäudeversicherung aus drei Bestandteilen: Der Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schadensfälle in den einzelnen Bausteinen versichert sind.
Baustein der Wohngebäudeversicherung
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Was ist versichert?
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Feuerversicherung | Versichert sind Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht wurden. Dazu zählen auch Brandschäden, die aus Defekten in der elektrischen Installation resultieren. |
Sturmversicherung | Die Sturmversicherung übernimmt Schäden aus Stürmen ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden. Dazu gehören auch Folgeschäden, wenn beispielsweise Regenwasser durch ein vom Sturm abgedecktes Dach eindringt und darunter liegende Zwischendecken oder Wände beschädigt. |
Leitungswasserversicherung | Abgedeckt sind Schäden aus Leitungswasser, das nicht bestimmungsgemäß austritt. Typische Fälle sind Rohrbrüche im Leitungswasser- oder Heizungssystem. Nicht enthalten sind hingegen Schäden aus ausgelaufenen Aquarien, weil es sich hierbei nicht um in einer Leitung befindliches Wasser handelt. |
Zusatzbaustein Elementarschäden
In den Standardtarifen sind Schäden aus bestimmten Naturereignissen – sogenannte Elementarschäden – nicht enthalten. Dazu zählen in erster Linie Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben.
Wer diese Risiken absichern will, benötigt zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung noch eine Elementarschadenversicherung. Die Kosten hierfür hängen jedoch stark davon ab, in welchem Risikogebiet sich die versicherte Immobilie befindet. So sind die Prämien in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen weitaus höher als in Gebieten, die von solchen Naturereignissen statistisch weniger gefährdet sind.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Im Fall eines Brandes oder eines anderen Schadensereignisses kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur der Schäden auf, im Fall der kompletten Zerstörung sogar für den Wiederaufbau.
Neben den reinen Reparaturkosten sind noch weitere Aufwendungen versichert, die im Schadensfall auf den Eigentümer zukommen. Dazu zählen unter anderem
- Abbruch- und Entsorgungskosten,
- Kosten für die Sicherung der Schadensstelle oder die
- Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Bewohner in einem Hotel bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten.
Unterversicherung vermeiden
Um Leistungseinbußen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Eigentümer sicherstellen, dass ihr Wohngebäude nicht unterversichert ist. Beim Abschluss des Vertrags sollten Versicherungsnehmer den Fragebogen zur Immobilie sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Wichtig ist auch, der Versicherung spätere Erweiterungsmaßnahmen zu melden, die den Wert der Immobilie oder das Versicherungsrisiko verändern. So erfordern beispielweise Anbauten oder die Installation einer Photovoltaikanlage die Meldung an die Wohngebäudeversicherung.
Innen und außen: Was ist versichert und was nicht?
Versichert ist das Wohngebäude sowie alle Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen insbesondere Installationsbestandteile wie Heizkörper, Waschbecken oder Markisen. Auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports sind mitversichert, wenn der Eigentümer diese beim Abschluss der Police angegeben hat.
Je nach Tarif lassen sich weitere Grundstücksbestandteile mitversichern. Dann übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das Abräumen umgestürzter Bäume oder den Ersatz von beschädigten Zäunen und Wegebeleuchtungen.
Nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder elektrische und elektronische Geräte. Wer zusätzlich zum Gebäude auch die Einrichtung versichern möchte, benötigt eine Hausratversicherung.
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