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Ist ein Glasbruch in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Spätestens, wenn ein Schaden eintritt und beispielsweise eine Fensterscheibe zu Bruch geht, stellen sich Hausbesitzerinnen und -besitzer die Frage: Ist ein Glasbruch in der Wohngebäudeversicherung versichert? Eine entsprechende Police bietet jedoch nur bedingten Schutz. In welchen Fällen die Gebäudeversicherung die Kosten eines Glasschadens übernimmt und inwiefern sich der Versicherungsschutz erweitern lässt, erfahren Sie auf Verivox.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst auch Glasbruch bei Fenstern und fest verbauten Türen – allerdings nur in bestimmten Fällen.
  • Eine Glasversicherung bietet einen deutlich umfangreicheren Schutz, der sich auf die komplette Gebäudeverglasung und mitunter ebenso auf die Mobiliarverglasung erstreckt.
  • Ob Wohngebäudeversicherung oder Glasversicherung: Die Kostenübernahme erfolgt bei einem Glasschaden nur, wenn ein Bruch vorliegt, der eine Reparatur erfordert.

Was ist ein Glasbruch?

Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft liegt ein Glasbruch vor, wenn ein Glasobjekt beziehungsweise ein Gegenstand aus Glas infolge eines plötzlichen Ereignisses zerbricht. Landet der Fußball der Nachbarskinder beispielsweise nicht im Tor, sondern im Wohnzimmerfenster, handelt es sich um einen entsprechenden Glasschaden. Schönheitsfehler und kleinere Makel wie Schrammen, Kratzer oder Absplitterungen gelten hingegen nicht als Glasbruch. Um als Bruch gewertet zu werden, muss sich die Beschädigung in der Regel von der Vorder- bis zu Rückseite erstrecken.

Obwohl es sich bei Glas um einen widerstandsfähigen Baustoff handelt, gibt es zahlreiche Ursachen, die zu Glasbruch führen können. Dazu zählen sowohl Spannungen in der Scheibe als auch Temperaturschwankungen und Schläge sowie Stöße. Zu den häufigsten Schadensursachen zählt jedoch bloße Sonneneinstrahlung.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Glasbruch?

Eine Gebäudeversicherung sichert Eigentümerinnen und Eigentümer vor Schäden ab, die das Gebäude und dessen fest verbautes Inventar betreffen. Geht es um Glasschäden, sind für gewöhnlich aber nur Fenster und fest verbaute Türen versichert. Auch wenn sich der Versicherungsschutz grundsätzlich ebenso auf Glasbruch erstreckt, deckt der Leistungsumfang bei Weiten nicht jeden Schadensfall ab. Doch wann ist ein Glasbruch in der Wohngebäudeversicherung versichert? Die Assekuranz kommt in folgenden Fällen für den Schaden auf:

  • Feuer
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Überspannung

Lässt sich der Glasbruch beispielsweise auf einen Brand oder ein Unwetter mit Hagelschauer zurückführen, trägt die Wohngebäudeversicherung die Kosten des Schadens. Geht eine Fensterscheibe jedoch aufgrund eines Einbruchs, durch ein Missgeschick oder wegen Zugluft zu Bruch, verweigert die Versicherung die Kostenübernahme.

Hinweis

Glasschäden an beweglichem Mobiliar lassen sich über die Hausratversicherung absichern. Wie bei der Wohngebäudeversicherung erfolgt bei dieser Glasversicherung eine Kostenübernahme jedoch nur, wenn es sich bei der Schadensursache um ein versichertes Risiko handelt.

Welche Kosten trägt die Wohngebäudeversicherung?

Liegt ein entschädigungspflichtiger Leistungsfall vor, trägt die Wohngebäudeversicherung nicht nur die Reparatur- und Instandsetzungskosten. Sie übernimmt auch eventuelle Abbruch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Letztere beziehen sich auf andere versicherte oder nicht versicherte Gegenstände, die bewegt oder geschützt werden müssen.

Darüber hinaus kommt die Versicherung auch für sogenannte Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten auf. Damit sind Maßnahmen gemeint, die eine versicherte Person ergreift, um das Ausmaß des Schadens möglichst gering zu halten. Wenn Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer ein beschädigtes Fenster beispielsweise mit Folie ausbessern lassen, damit keine Feuchtigkeit ins Gebäudeinnere gelangt, trägt die Gebäudeversicherung die Kosten dafür.

Hinweis

Die Übernahme des Schadens erfolgt immer nur bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme. Je nach Kostenart können verschiedene Obergrenzen gelten. Daher empfiehlt es sich, die Vertragskonditionen vor der Tarifbuchung genau zu studieren.

Versicherungsschutz durch zusätzliche Glasversicherung erweiterbar

Die Wohngebäudeversicherung deckt Glasbruch in vielen Fällen nicht ab. Schließlich kann ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus neben Fenstern und Glastüren noch weitere Glasflächen aufweisen. Darüber hinaus kann ein Glasschaden auch auf andere Ursachen als die versicherten Gefahren zurückgehen. Viele Assekuranzen bieten jedoch spezielle Glasversicherungen an, mit denen sich der Grundschutz erweitern lässt. Eine entsprechende Zusatzversicherung können Sie entweder als ergänzenden Tarifbaustein oder als eigenständige Versicherung abschließen. Versichert sind dann für gewöhnlich auch:

  • Verglasungen von Wintergärten und Balkonen
  • Panoramafenster
  • Dachverglasungen
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Verglasung der Garage

Die optionale Ergänzung schützt die komplette Gebäudeverglasung. Mitunter deckt sie aber auch die Mobiliarverglasung ab – vor allem bei separaten Versicherungen. Dazu zählen beispielsweise Ceran-Kochfelder, Glasscheiben an Vitrinen und Schränken, Standspiegel und Tischplatten aus Glas, aber auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben.

Tipp

Sie können nicht nur Ihre Wohngebäudeversicherung um eine Glasversicherung erweitern, sondern ebenso Ihre Hausratversicherung.

zur Hausratversicherung

Ein weiterer Vorteil der Zusatzversicherung besteht darin, dass der Schaden unabhängig von der Ursache übernommen wird – also auch bei selbstverschuldetem Glasbruch. Lediglich vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen. Neben den Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten kommt die Versicherung auch für Aufräumarbeiten, Entsorgungskosten und eine eventuelle Notverglasung auf. Sehr teure Leistungen wie Kran- und Gerüstkosten müssen mitunter zusätzlich versichert werden.

Wann übernimmt die Glasversicherung nicht die Kosten?

Auch eine Glasversicherung hat ihre Grenzen. Die Versicherung trägt den Schaden nur, wenn das Glas zerstört beziehungsweise eine fachmännische Reparatur erforderlich ist. Bei kleineren Schäden wie Schrammen, Absplitterungen, Verfärbungen oder Trübungen erfolgt keine Kostenübernahme. Darüber hinaus liegt lediglich ein Leistungsfall vor, wenn der Schaden nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt wird. Wenn beispielsweise ein Brand die Ursache für den Glasbruch ist, muss die Wohngebäudeversicherung die Kosten übernehmen.

Außerdem gibt es auch bei Glasversicherungen verschiedene Ausschlüsse – sowohl für die Gebäudeverglasung als auch für die Mobiliarverglasung. Nicht versichert sind beispielsweise Photovoltaikanlagen, Leuchtmittel, optische Gläser wie Brillen und Hohlgläser wie Vasen.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Ob es sich lohnt, eine Wohngebäudeversicherung, um eine Glasversicherung zu erweitern oder eine extra Versicherung für Glasbruch abzuschließen, lässt sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich erweist sich eine entsprechende Police für Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch vor allem dann als sinnvoll, wenn die Immobilie teure Glasarbeiten – etwa in Form großflächiger Fenster oder eines Wintergartens –aufweist. Doch auch ein zu Bruch gegangenes Fenster kann das Haushaltsbudget bereits stark belasten. Daher bietet sich die Versicherung auch für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer an, die sich möglichst umfangreich schützen wollen.