Eigentümerwechsel: Alte Gebäudeversicherung behalten oder nicht?
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Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, übernimmt automatisch die Gebäudeversicherung des bisherigen Eigentümers. Allerdings haben die neuen Eigentümer nach dem Kauf vier Wochen Zeit, um den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Andernfalls gelten die üblichen Kündigungsfristen. Die Frage, die sich den meisten Käufern stellt, ist, sollen sie nach dem Eigentümerwechsel die alte Gebäudeversicherung behalten oder nicht. Es gibt Gründe dafür, aber auch dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1994 besteht in Deutschland keine Pflicht zur Feuerversicherung mehr. Bei einer Finanzierung ist der Vertrag dennoch ein Muss.
- Die neuen Eigentümer haben ab Eigentumsübergang vier Wochen Kündigungsfrist.
- Vor der Kündigung ist es unbedingt ratsam, die neuen Bedingungen zu vergleichen, da nicht alles zum Vorteil der Kunden geändert wird.
- Neben dem Bedingungswerk ist es wichtig, auch die Leistungen des bestehenden Vertrages mit potenziellen neuen Vertragspartnern zu prüfen.
Die Gebäudeversicherung - rechtlich kein Muss mehr
Bis zum Jahr 1994 bestand in Deutschland eine Brandversicherungspflicht für Gebäude. Diese Brandversicherungen wurden ausschließlich über die regional zuständigen öffentlich-rechtlichen Versicherer angeboten. Mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes öffnete sich dieser Markt zum einen auch den privatwirtschaftlichen Versicherungen, zum anderen entfiel die Versicherungspflicht. Immobilienkäufer sind nun dazu aufgefordert, den Markt gründlich zu erkunden.
Hausbesitzer sind zwar nicht verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, jedoch ist es ratsam, sich als neuer Eigentümer finanziell gegen Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden abzusichern. Insbesondere wenn man für den Hauskauf eine Finanzierung benötigt, sollte man eine Wohngebäudeversicherung in Betracht ziehen, da deutsche Banken eine Brandversicherung verlangen, um eine Finanzierung zu gewähren.
Vorteile der Beibehaltung der alten Gebäudeversicherung
Beim Kauf eines Hauses ist dieses für einen bestimmten Zeitraum über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Das heißt: Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt zunächst auch die bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Der neue Hausbesitzer muss sich nicht um eine neue Wohngebäudeversicherung kümmern. Nun liegt es an ihm zu entscheiden, ob er die bestehende Gebäudeversicherung behalten möchte oder nicht.
Nachteile der Beibehaltung der alten Gebäudeversicherung
Die Nachteile der Beibehaltung der alten Gebäudeversicherung könnten lediglich in den Versicherungsbedingungen und der Prämie liegen. In diesem Kontext ist ein Versicherungsvergleich dringend empfohlen. Hierzu ein Beispiel: Im Jahr 2023 beschloss die Bundesregierung, dass bei einem Eigentümerwechsel Heizungsanlagen, die bestimmte Vorgaben nicht mehr erfüllen, ausgetauscht werden müssen. Angenommen, der neue Eigentümer entscheidet sich für eine Wärmepumpe. Da die Versicherung des Vorbesitzers aus dem Jahr 1990 stammt, sieht die Police für Wärmepumpen keinerlei Versicherungsschutz vor. Es liegt nahe, entweder einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen oder die bestehende Deckung entsprechend zu erweitern.
Wichtige Faktoren bei der Entscheidung - einige Tipps
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Versicherer bei Änderungen der Bedingungen der Wohngebäudeversicherungen im Gegensatz zu beispielsweise Haftpflichtversicherungen die Deckung nicht unbedingt erweitern. In einigen Fällen werden die Versicherungsnehmer bei Neuverträgen schlechter gestellt als bei Verträgen mit einem älteren Bedingungswerk.
Im Fokus stehen hier insbesondere Leitungswasserschäden. Im Laufe der Jahre hat sich der Umgang mit der Deckung in dieser Hinsicht zunehmend restriktiver gestaltet. Während früher Schäden an Zu- und Abwasserrohren bis zur Grundstücksgrenze abgedeckt wurden, bleiben heute oft nur noch Schäden an den Abwasserrohren bis zur äußeren Gebäudewand versichert. Einige Versicherer bieten zwar die Möglichkeit einer Deckungserweiterung gegen entsprechende Mehrprämie an, während andere diese Option gänzlich ausschließen. Der Hintergrund für diese Einschränkungen liegt in der Prognose der Versicherungswirtschaft, dass es in den 20er- und 30er-Jahren des 21. Jahrhunderts zu überdurchschnittlich vielen Leitungswasserschäden kommen könnte. Dies ist auf das Alter der Rohrsysteme in Gebäuden zurückzuführen, die in den 50er- bis 70er-Jahren erbaut wurden und nur selten vorzeitig ausgetauscht wurden.
Bei einem Versicherungsvergleich ist es wichtig, zunächst zu prüfen, welche Vorteile ein neuer Vertrag bietet und welche Leistungen im Vergleich zum alten Vertrag entfallen. Diese Überprüfung wird durch einen umfassenden Leistungsvergleich ergänzt. Dabei werden zum Beispiel folgende Fragen gestellt:
- Wie hoch sind die Obergrenzen für spezielle Risiken wie Fotovoltaikanlagen oder Wärmepumpen? Wie hoch ist die beitragsfreie Mindestleistung für Aufräumarbeiten? Bis zu welcher Höhe kann diese gegen Mehrbeitrag erweitert werden?
- Wie lange zahlt der Versicherer welchen Tagessatz bei Hotelunterbringung, wenn die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist?
- Wie lange und in welcher Höhe wird eine Objektwache bezahlt, wenn ein Objektschutz nach einem Schadensfall notwendig ist?
- Bis zu welchem Umkreis sind Garagen beitragsfrei mitversichert? Bei klassischen Anliegerstraßen finden sich die Garagen üblicherweise abseits der Häuser.
- Sind weitere Gebäude, beispielsweise Schuppen oder Grillhütte, auf dem Grundstück beitragsfrei mitversichert?
Am Ende sind es jedoch die individuellen Merkmale einer Immobilie, die bei einem Vergleich in das Gewicht fallen.