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Mieter müssen bei Selbstauskunft ehrlich sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer eine Wohnung sucht, muss viele Fragen beantworten. Doch allzu neugierig dürfen Vermieter nicht sein. Denn nicht jede Frage ist zulässig.

Viele Vermieter verlangen vor Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft der Mieter. Nicht alle Fragen sind dabei zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei zulässigen Fragen sollten Mieter aber keine falschen Angaben machen.

Üblich und zulässig sind insbesondere Fragen zur Person, wie etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift. Auch, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden, darf der Vermieter erfragen.

Darüber hinaus können sich Vermieter den Personalausweis zeigen lassen, um zu überprüfen, ob die Angaben des zukünftigen Mieters richtig sind, und Angaben über die Zahlungsfähigkeit, also zum Beispiel zurückliegende Einkommensnachweise, verlangen. Unzulässig sind hingegen Fragen nach politischen Sympathien oder nach der religiösen Zugehörigkeit.

Macht ein Mieter bei zulässigen Fragen falsche Auskünfte, kann dies im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 411 C 26176/14). Und das Landgericht Lüneburg befand, dass ein Vermieter trotz pünktlicher Mietzahlung zur Kündigung berechtigt ist, weil das Fortsetzen des Mietverhältnisses nach Täuschung über eine bestehende Insolvenz nicht zumutbar sei (Az.: 6 S. 1/19).