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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Gemeinsam abgesichert: Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften

Bei Mehrfamilienhäusern, die in verschiedene Eigentumswohnungen aufgeteilt sind, obliegt der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung der Hausverwaltung. Der Verwalter muss dabei die Weisungen der Eigentümergemeinschaft beachten. Mit dem Vergleichsrechner von Verivox können Sie als Wohnungseigentümer Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung auf Einsparpotenziale prüfen und diese gegebenenfalls in die Eigentümerversammlung einbringen.

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Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleichsrechner
  2. Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
  3. Was deckt die Wohngebäudeversicherung?
  4. Kann ich eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen?
  5. Wer ist Versicherungsnehmer?
  6. Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung
  7. Wer entscheidet über den Abschluss der Versicherung?
  8. Wie werden die Kosten umgelegt?
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  10. Das ist Verivox

Wohngebäudeversicherung: So einfach funktioniert der Vergleichsrechner

  1. Um den Vergleichsrechner für die Versicherung von Mehrfamilienhäusern zu starten, geben Sie zunächst die Postleitzahl ein, wählen beim Wohnungstyp "Mehrfamilienhaus" und setzen die Auswahl bei der Eigennutzung auf "Nein", wenn mindestens eine Wohnung im Haus vermietet ist.
  2. Danach vervollständigen Sie die Daten zu Standort, Größe, Anzahl der Wohneinheiten und den weiteren Angaben zum Gebäude. Zum Schluss legen Sie noch den Versicherungsumfang fest.
  3. Nach Eingabe aller Daten zeigt Ihnen der Verivox Vergleichsrechner die günstigsten Angebote. Diese können Sie als Basis nutzen, um den bestehenden Versicherungsvertrag Ihrer Eigentümergemeinschaft auf Einsparmöglichkeiten zu prüfen.

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Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Wer im Besitz einer Eigentumswohnung ist, gehört in der Regel einer Wohnungseigentümergemeinschaft an. Die Eigentümergemeinschaft besteht aus Personen, die gemeinsam eine Immobilie erworben haben. Zusammen treffen sie Entscheidungen und kümmern sich um Angelegenheiten, die alle Eigentümer der Immobilie betreffen. Dazu gehören unter anderem die Hausordnung, die Nebenkostenabrechnung, die Treppenhausreinigung, die Wartung gemeinsam genutzter Gebäudebereiche sowie der Versicherungsbedarf für das gesamte Haus. In der Regel übernimmt eine Firma oder ein Verwalter die Organisation der Eigentümergemeinschaft.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Leitungswasser, Feuer, Hagel und Sturm verursacht wurden. In der Regel übernimmt sie alle anfallenden Kosten für die Gebäudewiederherstellung, einschließlich Aufräum- und Abbrucharbeiten, möglichen Mietausfall, Ausgaben für eine Ersatzwohnung oder Hotelunterbringung sowie die Kosten für die Schadensermittlung. Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Haus- und Wohnungseigentümer.

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Kann ich eine eigene Wohngebäudeversicherung für die Eigentumswohnung abschließen?

Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich immer auf die Immobilie als Ganzes. Ist das Gebäude in mehrere Wohnungen unterteilt, besteht für alle Wohnungen zusammen eine Versicherungspolice. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um Mietwohnungen handelt, sondern das Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Der Abschluss einer eigenständigen Wohngebäudeversicherung für Teileigentum oder einer Wohngebäudeversicherung für WEG-Sondereigentum ist somit nicht möglich.

Wohngebäudeversicherung für die Eigentumswohnung: Wer ist Versicherungsnehmer?

Generell gilt, dass bei der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsnehmer mit dem im Grundbuch aufgeführten Eigentümer der Immobilie identisch ist. Bei einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen ist der Versicherungsnehmer somit die Eigentümergemeinschaft, weil alle Miteigentümer mit ihrem jeweiligen Anteil im Grundbuch stehen.

Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung

Während es für Eigentümer von Einfamilienhäusern keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt, schreibt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in § 19 vor, dass ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen eine "angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert" benötigt. Damit ist zumindest die Versicherung gegen Feuer, Blitzschlag, Hagel und Sturm ein Muss für Eigentümergemeinschaften. In der Praxis wird der Basisschutz in aller Regel mit einer Leitungswasserversicherung und in vielen Fällen noch mit einer Versicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen ergänzt.

Versicherungspflicht: Eigentümergemeinschaft oder Mehrfamilien-Mietshaus?

Die Regelungen des WEG beziehen sich auf Mehrfamilienhäuser, die aus mehreren Eigentumswohnungen bestehen, denen in der Teilungserklärung die entsprechenden Teileigentums- und Sondernutzungsrechte zugewiesen sind.

Damit gilt die formale Versicherungspflicht nach WEG nicht für Mehrfamilienhäuser, die zwar aus mehreren Mietwohnungen bestehen, jedoch keine grundbuchrechtliche Wohnungsaufteilung vorzuweisen haben. Dennoch ist es natürlich auch für Eigentümer von Mietshäusern sinnvoll, ihre Immobilie umfassend zu versichern.

Wer entscheidet über den Abschluss der Versicherung?

Bei Eigentümergemeinschaften findet in der Regel ein Mal pro Jahr eine Eigentümerversammlung statt, die über alle wichtigen gemeinschaftlichen Belange entscheidet. So kann die Versammlung beispielsweise einen neuen Hausverwalter bestellen, neue Regeln für die Hausordnung beschließen oder auch über einen Anbieterwechsel bei der Wohngebäudeversicherung für die Eigentumswohnungen abstimmen.

In der Praxis verläuft der Anbieterwechsel bei der Gebäudeversicherung meist so, dass die Eigentümerversammlung den Hausverwalter mit der Einholung von neuen Angeboten beauftragt. Hierbei können auch beispielsweise Anbieter aus dem Verivox-Vergleich berücksichtigt werden. Wenn die Angebote vorliegen, kann die Eigentümerversammlung darüber abstimmen, wo die Versicherung künftig weitergeführt werden soll.

Wie werden die Kosten umgelegt?

Die Kosten der Wohngebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft sind im Hausgeld enthalten, das die einzelnen Wohnungseigentümer monatlich auf das Hausverwaltungskonto einzahlen. Im Regelfall sieht die Satzung der Eigentümergemeinschaft vor, dass der Anteil der Versicherungskosten dem Anteil des einzelnen Eigentümers am Gesamteigentum entspricht. Damit zahlen die Eigentümer größere Wohnungen einen höheren Anteil als die Eigentümer von kleinen Wohnungen.

Rechenbeispiel:

Für ein Mehrfamilienhaus betragen die gesamten Versicherungskosten 2.500 Euro pro Jahr. Besitzt ein Wohnungseigentümer einen Anteil von 80/1000 am Gesamteigentum, muss er somit 200 Euro für die Versicherung übernehmen.

Umlage der Wohngebäudeversicherung auf Mieter

Für den Abschluss der Wohngebäudeversicherung und die Zahlung der Prämie ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Ist die Eigentumswohnung jedoch vermietet, kann der Eigentümer seine anteiligen Versicherungskosten auf den Mieter umlegen.

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