Versicherungen: Viele Verbraucher informieren sich im Netz

Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 28.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Frankfurt/Main - Jeder zwölfte Internetnutzer hat über das Netz bereits eine Versicherung abgeschlossen. Wie die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) am Montag mitteilte, ist aber die Zahl derjenigen, die sich online über mögliche Verträge informieren, dreimal so hoch.
Viele Verbraucher informieren sich also im Netz, wollen die Versicherung aber lieber offline abschließen. Insgesamt sind nach AGOF-Angaben knapp 30 Prozent der Internetnutzer überhaupt an Versicherungen interessiert.
In der AGOF haben sich Online-Vermarkter zusammengeschlossen. Die veröffentlichten Zahlen basieren auf Datenmessungen im Internet, Online-Befragungen und einer repräsentativen Telefonumfrage.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.