Versicherung: Hinweis auf korrekte Antwort bei Vorerkrankungen
Stand: 09.09.2014
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Stuttgart - Bei Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag will die Versicherungsgesellschaft oft Details zu Vorerkrankungen wissen. Dann muss sie im Antragsformular den Kunden deutlich auf die Pflicht hinweisen, alles korrekt zu beantworten. Der Hinweis muss in der Nähe der Fragen und drucktechnisch hervorgehoben stehen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 7 U 253/13), wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Denn dann kann der Kunde sie nicht übersehen.
In dem verhandelten Fall wollte eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag mit einer Kundin nachträglich anpassen. Aus Sicht der Versicherung hatte die Kundin die Gesundheitsfragen beim Antrag zu einer Risikolebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht ordnungsgemäß beantwortet. Die Vertragsanpassung wurde aber abgelehnt. Die Versicherung wollte den Vertrag daher wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Ohne Erfolg: Ein Anfechtungsrecht stehe der Versicherungsgesellschaft nicht zu, befand das OLG. Die Belehrung über die Verletzung von Anzeigepflichten sei formell unwirksam, so dass die Versicherung auch rückwirkend keine Prämienanpassung vornehmen könne. Die Belehrung müsse so gestaltet sein, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen sei. Die Weiterverweisung der Versicherungsnehmer auf ein gesondertes Bedingungswerk sei ebenfalls nicht ausreichend.