Drohnen-Piloten brauchen spezielle Versicherung

Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 23.08.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Drohnen in die Luft steigen lässt, muss eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen. Darauf macht Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Der Grund: Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge - egal wie groß sie sind. Nach Ansicht des GDV sollten Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm aber von der Versicherungspflicht ausgenommen werden. Schäden durch solche Spielzeug-Drohnen wären dann durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
Grundsätzlich sollten Hobby-Piloten ihre Drohen nicht zu hoch fliegen lassen - der Verband rät zu maximal 100 Metern. In Kontrollzonen für den Flugverkehr dürfen Drohnen ohne Flugerlaubnis ohnehin nicht höher als 50 Meter fliegen. Piloten sollten eine Drohne außerdem immer sehen können. Wichtig zu beachten: Wer die Drohne weiter als 300 Meter vom eigenen Standpunkt entfernt steuern will, braucht eine Flugerlaubnis. Und sobald die Drohne ein Startgewicht von mehr als fünf Kilogramm hat, ist eine Aufstiegserlaubnis nötig.
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