Drohnen-Piloten brauchen spezielle Versicherung

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 23.08.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Drohnen in die Luft steigen lässt, muss eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen. Darauf macht Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Der Grund: Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge - egal wie groß sie sind. Nach Ansicht des GDV sollten Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm aber von der Versicherungspflicht ausgenommen werden. Schäden durch solche Spielzeug-Drohnen wären dann durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
Grundsätzlich sollten Hobby-Piloten ihre Drohen nicht zu hoch fliegen lassen - der Verband rät zu maximal 100 Metern. In Kontrollzonen für den Flugverkehr dürfen Drohnen ohne Flugerlaubnis ohnehin nicht höher als 50 Meter fliegen. Piloten sollten eine Drohne außerdem immer sehen können. Wichtig zu beachten: Wer die Drohne weiter als 300 Meter vom eigenen Standpunkt entfernt steuern will, braucht eine Flugerlaubnis. Und sobald die Drohne ein Startgewicht von mehr als fünf Kilogramm hat, ist eine Aufstiegserlaubnis nötig.
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Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.
Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.
Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.