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Chronisch Kranke müssen Urlaubsversicherungen genau prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Henstedt-Ulzburg - Für chronisch kranke Menschen ist es häufig nicht so einfach, ihre Urlaubsreise abzusichern. So ist es bei Auslandsreisekrankenversicherungen oft so, dass vorhersehbare Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

"Wenn ich chronisch erkrankt bin, sind manche Erkrankungen oder Behandlungen vorhersehbar." Ist aber zum Beispiel der Diabetiker gut eingestellt, sind manche Behandlungen eigentlich unvorhersehbar - das führt dann oft zu einem Streit zwischen Versichertem und Versicherung.

Besser ist deshalb, schon beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass es keine solchen Einschränkungen der Leistungspflicht gibt. So sollte der Schutz nicht auf "unvorhergesehene", "nicht absehbare" oder "akute" Erkrankungen beschränkt sein. "Dadurch wird der Versicherungsschutz sehr ausgehöhlt." Findet sich kein Anbieter, der den chronisch Erkrankten versichert, sollte dieser seine gesetzliche Krankenkasse darüber informieren. Denn bleiben die Versuche, sich privat für den Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung zu besorgen, ohne Erfolg, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse den Schutz. Das sollte man sich aber vor der Reise bestätigen lassen.

Auch bei der Reiserücktrittsversicherung müssen chronisch kranke Menschen einen besonderen Blick in den Leistungsumfang werfen. Denn oft springt der Versicherer nur ein, wenn der Versicherte wegen einer unerwartet schweren Erkrankung die Reise nicht antreten kann. "Aber was bedeutet "unerwartet schwer erkrankt"?", fragt Boss. Auch hier müssen chronisch Kranke deshalb eventuell länger nach einer passenden Versicherung suchen, die keine zu starken Einschränkungen vorgibt. "Man muss ein bisschen mehr schauen als Menschen ohne chronische Erkrankungen."