Versicherung kündigen: Fristen, Vorlagen, Anleitung
Das Wichtigste in Kürze
-
Die meisten Versicherungsverträge werden automatisch verlängert. Diese Regelung umgehen Sie, indem Sie rechtzeitig kündigen.
-
Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragserhöhungen, beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung oder im Schadensfall.
-
Je nach versicherungsprodukt gibt es außerdem unterschiedliche Kündigungsfristen, die meist zwischen vier Wochen und drei Monaten betragen.
-
Ob die Kündigung in Textform oder Schriftform erfolgen muss, steht in den Vertragsbedingungen.
- Welche Versicherung benötigen Sie?
- Versicherung kündigen: Wann möglich?
- Kündigungsoptionen bei Versicherungen
- Versicherung kündigen: Anleitung
- Kostenlose Vorlage: Download
- Sonderkündigungsrecht
- Sonderfälle
Welche Versicherung benötigen Sie?
Welche Versicherungen für Sie wirklich wichtig sind, finden Sie schnell und bequem mit der kostenlosen Bedarfsanalyse von Verivox heraus.
Anhand drei kurzer Fragen ermitteln wir Ihren individuellen Versicherungsbedarf und geben Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen.
Versicherung kündigen: Wann ist es möglich?
Einen Vertrag mit der Versicherung zu kündigen ist in vielen Fällen reine Formsache. Trotz allem muss bei der Kündigung einiges beachtet werden, damit sie rechtlich gültig ist. Nur dann ist es möglich, gegebenenfalls günstigere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Automatische Vertragsbeendigung: Nur in wenigen Fällen
Einige Beispiele hierfür sind Reiserücktrittskostenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Restschuldversicherungen.
Diese Versicherungen werden für einen bestimmten Anlass abgeschlossen und sind deshalb zeitlich begrenzt.
Die Regel: Automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr
In den meisten anderen Versicherungsverträgen wird keine automatische Beendigung vereinbart. Im Kleingedruckten lässt sich nachlesen, dass die Versicherung je nach Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird, sollte keine fristgerechte Kündigung stattfinden.
Wichtige Vertragsdetails: Fristen zur Kündigung im Kleingedruckten
Wollen Sie aus diesem Kreislauf ausbrechen, müssen Sie sich zuerst über die Fristen für die Kündigung im Vertrag informieren. Sind die Angaben im Vertrag nicht eindeutig oder sind Sie allgemein unsicher, können Sie sich zur Klärung an Ihr Versicherungsunternehmen oder die Versicherungsexperten von VERIVOX wenden.
Kündigung gemäß Versicherungsbedingungen
Eine Kündigung der Versicherung muss nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen. Diese sind im Kleingedruckten oder in einem separaten Produktinformationsblatt geregelt. Diese Unterlagen muss Ihnen die Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss übergeben. Sie haben zusätzlich immer die Möglichkeit, die Unterlagen nachträglich anzufordern.
Ordentliche Kündigung: Ohne Angabe von Gründen
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Grund für die Kündigung angeben.
Welche Kündigungsoptionen gibt es bei Versicherungen?
Informieren Sie sich hier zu konkreten Kündigungsmöglichkeiten einzelner Versicherungen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
- Privathaftpflicht kündigen
- Hausratversicherung kündigen
- Kfz-Versicherung kündigen
- Krankenversicherung kündigen
- Lebensversicherung kündigen
- Private Krankenversicherung kündigen
- Rechtsschutzversicherung kündigen
- Riester-Rente kündigen
- Rentenversicherung kündigen
- Risikolebensversicherung kündigen
- Tierhalterhaftpflicht kündigen
- Unfallversicherung kündigen
- Wohngebäudeversicherung kündigen
- Zahnzusatzversicherung kündigen
Alle genannten Versicherungen lassen sich fristgerecht mit einer ordentlichen Kündigung beenden.
Nicht jede Kündigung ist finanziell sinnvoll
Eine Kündigung kann je nach Versicherungsart – gerade bei Renten- und Lebensversicherungen oder bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung – finanzielle Einbußen bedeuten, wenn zum Beispiel über einen erhöhten Beitrag bereits Altersrückstellungen gebildet wurden und diese nicht in einen anderen Tarif übertragen werden können.
Versicherung ordentlich kündigen: Anleitung
In der Regel verlängern sich Versicherungsverträge automatisch alle 12 Monate. Dabei ist das Versicherungsjahr nicht gleichzusetzen mit dem Kalenderjahr. Ein Versicherungsjahr beginnt und endet immer an dem Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschein zeigt das Datum des Vertragsabschlusses an.
Frist zur Kündigung des Versicherungsvertrags
Für eine ordentliche Kündigung muss in vielen Fällen eine Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres eingehalten werden. Wurde ein Vertrag zum 1. November abgeschlossen, muss das Kündigungsschreiben spätestens Ende Juli beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Ansonsten ist eine fristgerechte und ordentliche Kündigung nicht möglich.
Schritt für Schritt Anleitung
-
Sie sind nicht verpflichtet, besondere Gründe für die Kündigung zu nennen. Ein einfaches Kündigungsschreiben reicht aus.
-
Das Versicherungsunternehmen benötigt für die Kündigung Ihre Daten wie Name, Anschrift und Vertragsnummer der Versicherung.
-
Eine Kündigung muss je nach Vertragsbedingungen in Schriftform oder Textform erfolgen. Ist die Schriftform vermerkt, wird die Kündigung nur wirksam, wenn Sie sie unterschrieben per Post an den Versicherer schicken. Textform bedeutet dagegen, dass Sie per Brief, E-Mail oder Fax kündigen können. Wichtig ist, dass Sie eine Bestätigung für Ihre Kündigung erhalten, beispielsweise als Antwort des Versicherers per E-Mail oder in Form eines Einwurfeinschreibens mit Rückschein.
-
Der Kündigungseingang muss vom Versicherer bestätigt werden.
-
Je nach Versicherungsvertrag können die Fristen für eine ordentliche Kündigung variieren. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen und das Produktinformationsblatt genau, um die Kündigungsfrist exakt einhalten zu können.
Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen
In folgenden Situationen haben Sie ein außerordentliches Kündigungrecht:
- Im Rahmen einer Beitragserhöhung ·
-
Nach einem Schadensfall
Bei Sonderkündigung: Kündigungsgrund angeben
Um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bei Ihrer Kündigung in Textform den Kündigungsgrund angeben.
In der Regel haben Sie ab Zugang des Informationsschreibens zu Beitragserhöhung oder Schadenregulierung vier Wochen Zeit, eine Sonderkündigung auszusprechen.
Außerordenltiche Kündigung bei Beitragserhöhung
Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge für die Police erhöht, nimmt sie eine Anpassung an der Versicherung vor. Wird nicht gleichzeitig auch die Leistung erhöht, bedeutet das einen Nachteil für den Versicherungsnehmer. Die Anpassungsklausel sagt dann aus, dass innerhalb von einem Monat nach der Information über die Erhöhung der Beiträge gekündigt werden kann.
Außerordenltiche Kündigung bei Schadensfall
Ist ein Schadensfall eingetreten, können Sie nach dessen Regulierung den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Leistungshöhe der Versicherung erfolgen.
Sonderfälle bei der außerordentlichen Kündigung
-
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist das außerordentliche Kündigungsrecht erst nach zwei Versicherungsfällen innerhalb von einem Jahr möglich.
-
Eine Unfallversicherung kann auch dann gekündigt werden, wenn die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Leistungen ablehnt.
-
Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung entsteht durch den Eintritt der Versicherungspflicht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für den Versicherungsnehmer ist es möglich, innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung eine rückwirkende Kündigung seiner privaten Krankenversicherung zu erwirken.