Preisfixierung bei Strom und Gas
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Wenn Sie sich mit Strom- und/oder Gastarifen beschäftigen, stoßen Sie früher oder später höchstwahrscheinlich auf Angebote mit einer Preisfixierung. Eine solche stellt aus Verbrauchersicht für gewöhnlich einen Vorteil dar. Worum es sich dabei im Detail handelt, welche Unterschiede zur sogenannten Preisgarantie bestehen und welche Vorteile Tarife mit Preisfixierung bieten, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Tarifen mit einer Preisfixierung bleiben bestimmte Preiskomponenten für einen gewissen Zeitraum stabil.
- Im Normalfall bezieht sich die Preisfixierung lediglich auf die Kosten für Netzentgelte, die Energiebeschaffung und den Vertrieb, nicht jedoch auf Umlagen, Steuern und Abgaben.
- Eine Preisgarantie erstreckt sich dagegen auf sämtliche Kostenbestandteile.
- Nach Möglichkeit sollte die Preisfixierung über die komplette Vertragslaufzeit gelten.
Was ist eine Preisfixierung?
Wenn ein Strom- oder Gaslieferant einen Tarif mit Preisfixierung anbietet, legt der Energieversorger bestimmte Preisbestandteile für einen vordefinierten Zeitraum fest. Die Fixierung der Preise gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Belieferung mit Strom beziehungsweise Gas beginnt. Je nach Tarif erstreckt sie sich auf eine Zeitspanne zwischen drei und zwölf Monaten. Seinen Kunden Fixpreise für bestimmte Komponenten zu gewähren, ist den Anbietern möglich, da sie ihre Ausgaben bis zu einem gewissen Grad selbst beeinflussen können. In der Regel betrifft die Preisfixierung die Kosten für die folgenden Komponenten:
- Netzentgelte
- Vertrieb
- Energiebeschaffung
Die Preisfixierung erstreckt sich in den meisten Fällen dagegen nicht auf Umlagen wie die EEG-Umlage und auch nicht auf Steuern und Abgaben. Dies begründet sich damit, dass die Strom- und Gasanbieter auf diese Preisbestandteile keinen Einfluss nehmen können. Damit bietet eine Preisfixierung Verbrauchern einen Basisschutz vor Kostenerhöhungen. Sie begrenzt Preissteigerungen, schließt diese aber nicht gänzlich aus. Daher wird die Preisfixierung mitunter auch als eingeschränkte Preisgarantie bezeichnet.
Welche Unterschiede bestehen zur Preisgarantie?
Neben Strom- und Gastarifen mit einer Preisfixierung gibt es auch Angebote mit einer Preisgarantie. Der wesentliche Unterschied ist, dass letztere sämtliche Bestandteile des Preises umfasst, also auch staatliche Abgaben und Steuern. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle zwischen der Brutto- und der Nettopreisgarantie. Erstere beinhaltet wirklich alle Preiskomponenten. Eine Nettopreisgarantie gestattet es den Energieunternehmen hingegen, Erhöhungen der Strom- und Mehrwertsteuer an ihre Kunden weiterzureichen. Daher empfiehlt es sich, bei entsprechenden Tarifen, die Vertragsbedingungen genau zu studieren.
Welche Vorteile bieten Tarife mit Preisfixierung?
Der wesentliche Vorteil eines Strom- oder Gasvertrags mit Preisfixierung besteht darin, dass ein solcher einen soliden Schutz vor Preiserhöhungen über einen bestimmten Zeitraum gewährleistet. Der stabile Strompreis beziehungsweise Gaspreis verschafft Verbrauchern ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Ein weiterer Vorteil ist, dass Tarife mit Preisfixierung tendenziell günstiger ausfallen als Angebote mit einer Preisgarantie. Dieser Umstand begründet sich mit der erhöhten Kostenstabilität im Falle einer Garantie. Ein Vertrag mit Preisfixierung bietet sich daher vor allem für Verbraucher an, die nach einem günstigen Tarif suchen und bereit sind, Kostenerhöhungen einzelner Preisbestandteile hinzunehmen.
Besonderer Hinweis:
2021 hat der Gesetzgeber eine CO2-Steuer von 25 Euro pro verursachter Tonne Kohlenstoffdioxid eingeführt, die bis 2025 auf 55 Euro je Tonne ansteigen soll. Die neue Abgabe dürfte dazu führen, dass die Preise für Gas deutlich steigen. Strom ist nicht betroffen. Da es sich um eine staatliche Abgabe handelt, schützt Sie eine Preisfixierung in diesem Fall nicht. Bei einem Vertrag mit Preisgarantie bleiben die Kosten auch hier stabil.
Wie lange sollte die Preisfixierung andauern?
Um sich effizient vor Kostenerhöhungen zu schützen, sollte die Preisfixierung möglichst über die komplette Vertragslaufzeit gelten. Tendenziell ist also eine möglichst lange Kostenstabilität sinnvoll. Die Stromanbieter beziehungsweise Gasanbieter können die Preise lediglich anheben, wenn sich die staatlichen Abgaben oder Umlagen erhöhen. Meist geben die Energielieferanten diese Preissteigerungen an ihre Kunden weiter. Allerdings können Sie im Falle einer Kostenerhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Da immer wieder Preisschwankungen am Strom- und Gasmarkt auftreten, lassen sich Tarife mit fixierten Preisbestandteilen nicht in jedem Fall empfehlen. Sie sollten ebenso auf eine möglichst kurze Mindestvertragslaufzeit achten. Dies ermöglicht es Ihnen, den Energielieferanten zu wechseln, wenn Sie ein attraktiveres Angebot finden. Ziehen die Marktpreise dagegen an, sind Sie aufgrund des festen Preises auf der sicheren Seite.
Preisänderung? So reagieren Sie richtig
- Wenn Ihr Energieversorger die Preise anhebt oder senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung.
- Das ist ein guter Zeitpunkt, um die aktuellen Preise zu vergleichen und in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
- Die Kündigung wegen einer Preisänderung sollten Sie selbst durchführen. Das geht per Kündigungsbutton, E-Mail oder Brief.
- Eine möglichst lange Preisgarantie im neuen Tarif verhindert Preisänderungen bei den garantierten Bestandteilen während der Vertragslaufzeit.