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Gutachter halten schnellen Kohleausstieg für verfassungskonform

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Der schnelle Ausstieg aus der Kohle ist laut einem neuen Rechtsgutachten verfassungsrechtlich auch ohne Entschädigung von Kohlekraftwerksbetreibern möglich. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (Samstag) unter Berufung auf ein Gutachten im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende.

"Ein Gesetz zum Kohleausstieg analog zum Atomausstiegsgesetz ist verfassungskonform darstellbar", heißt es in der Studie. Voraussetzung dafür sei eine Betriebsdauer der Kraftwerke von rund 25 Jahren, nach der die Meiler wirtschaftlich abgeschrieben seien. Die Studie untersucht die Möglichkeiten für eine neue Regierung, die Klimaziele zu erreichen.

Derzeit droht Deutschland die Selbstverpflichtung von 40 Prozent weniger Treibhausgasausstoß bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu verfehlen. Die Energiewende-Denkfabrik Agora hatte gewarnt, dass auch nur 30 bis 31 Prozent erreicht werden könnten. Die Klimapolitik gilt als einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen über die Bildung einer Jamaika-Koalition.

Für die Grünen ist der Kohleausstieg eines der Lieblingsthemen. Sie wollen die 20 schmutzigsten Kraftwerke gleich abschalten und bis 2030 komplett ohne Energie aus Kohle auskommen. Die Union hatte das Thema erstmals im Programm: "Der langfristige Ausstieg aus der Braunkohle muss parallel zu einer konkreten neuen Strukturentwicklung verlaufen", hieß es da wenig konkret. Die FDP warnt lediglich vor "nationalen Alleingängen".

Auch Klimaschützer wie der WWF fordern das Aus für besonders alte und schmutzige Braunkohlekraftwerke bereits in zwei Jahren. Auf diese Weise sollten Deutschlands Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllt werden.