Verbraucherzentrale: Rechnungen für Call-by-Call Telefonate aus 2002 verjährt
Stand: 20.12.2007
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Stuttgart - Überraschung lösten in den vergangenen Tagen Rechnungen für Call-by-Call Telefondienstleistungen aus den Jahren 2002 und 2003 aus. Angeschriebene, die sich mit Verweis auf die Verjährung weigerten, die Forderung zu begleichen, werden nun mit der Androhung eines kostenpflichtigen Mahnverfahrens unter Druck gesetzt. Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen jedoch, sich nicht einschüchtern zu lassen. Verjährte Forderungen muss man nicht bezahlen.
Die dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen könne allerdings gehemmt werden, etwa wenn das Unternehmen noch innerhalb der Verjährungsfrist eine Klage einreicht oder ein Mahnbescheid zugestellt wird. Sie beginne sogar neu zu laufen, wenn man einen Zahlungsanspruch anerkennt - zum Beispiel durch eine Abschlagszahlung.