Verbraucher können ab 1. Januar Höhe der Telefonrechnung begrenzen
Stand: 20.12.2000
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(cz/dpa) Verbraucher müssen vom neuen Jahr an nicht mehr über ihre hohen Telefonrechnungen erschrecken. Vom 1. Januar 2001 an könnten die Kunden selbst festlegen, bis zu welcher monatlichen Gebührenhöhe sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollten, berichtete die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) am Dienstag in Bonn.
Sie könnten dies zu ihrem eigenen Schutz dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen vorgeben. Der Paragraph 18 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft.
Die Maßnahme gelte generell für den Sprachtelefondienst im Fest- und Mobilnetz, aber auch bei der Übertragung von Daten und der Nutzung von Mehrwertdiensten, wie der Auskunft, hieß es. Nicht erfasst seien dagegen Gespräche im Bereich des International Roaming: Wer im Ausland auf seinem Handy angerufen werde oder vom Ausland per Handy nach Deutschland telefoniere, könne keine Gebührenbegrenzung vorschalten.
Den Anspruch auf eine begrenzte Gebührenhöhe kann der Kunde den Angaben zufolge in der Regel gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner geltend machen. Für die Begrenzung der Gebührenhöhe hat die Regulierungsbehörde drei Möglichkeiten festgelegt: Die monatliche Gesamtsumme der Gebühren könne im Gerät angezeigt werden. Auch eine Ansage im Gerät, sobald das Limit erreicht ist, sei denkbar. Zudem gebe es die Möglichkeit einer Prepaid-Funktion. Es reiche aus, wenn das Unternehmen dem Kunden eine dieser drei Alternativen anbiete, hieß es.