Verband: Telekom wirbt türkische Mitbürger mit unzulässigen Wettbewerbsmethoden ab
Stand: 07.03.2001
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Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom verboten, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurück zu schalten. Das berichtet der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).
Mehrere in Deutschland lebende Türken hätten, so der VATM, eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif "Aktiv plus" überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie angeblich trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" automatisch wieder auf die Telekom umgeschaltet.
Unklarheiten gibt es derzeit bezüglich der Vereinbarkeit von AktivPlus mit Preselection. Der VATM spricht davon, die Rückschaltung der betreffenden Kunden sei erfolgt, weil AktivPlus nicht in Kombination mit einem Preselection-Vertrag zu benutzen sei. Dieser Darstellung wird von Seiten der Telekom energisch widersprochen. Eine entsprechende Ausschlußklausel für AktivPlus existiere nicht, so Pressesprecher Walter Genz gegenüber Verivox.
Vor zwei Wochen war die Telekom erstmals und nur versuchsweise aus der gesetzlich vorgesehenen Regulierung entlassen worden, da dort "ausreichend wettbewerbliche Kontrolle" bestehe. Dabei handelte es sich um den Telefonverbindungsmarkt in die Türkei.