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Ungefragt mit Hotspot-Router: So steigen Verbraucher aus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Wollen Internetanbieter WLAN-Netze für ihre Kunden aufspannen, dürfen sie dazu ungefragt die Router anderer Kunden nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden (Az.: I ZR 23/18). Das gilt allerdings nur, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihr privates WLAN nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile mit sich bringt – insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten.

In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolglos gegen den Kabelanbieter Unitymedia mit Kunden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen geklagt, der Mitte 2016 auf Kundenroutern ein zweites WLAN-Signal für ein Community-WLAN-Angebot namens Wifispot aktiviert hatte, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Allerdings wurden sie über ihr Widerspruchsrecht informiert.

Kunden haben Widerspruchsrecht

Wer als Unitymedia-Kunde das zweite WLAN-Signal – und damit die Wifispot-Funktion – deaktivieren möchte, kann dies nach Unternehmensangaben jederzeit im Online-Kundencenter unter "Meine Produkte/Internet/Wifispot-Einstellungen und Optionen" tun. Damit entfalle dann aber auch die Berechtigung zur Nutzung von Wifispot, also dem Surfen in Hotspots anderer Unitymedia-Kunden, wenn man unterwegs ist.

Getrennte Drahtlosnetzwerke – getrennte Nutzung

Laut Unitymedia spannen die den Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router zwei separate Drahtlosnetzwerke auf, die sicher voneinander getrennt sind. Ein Zugriff aufs private Heimnetzwerk sei zu keiner Zeit möglich. Zudem bestehe für den Kunden als Besitzer des Routers kein rechtliches Risiko: Unitymedia trage als Netzbetreiber alle etwaige Haftungsrisiken für das von Dritten nutzbare WLAN.

Surfgeschwindigkeit wird nicht beeinträchtigt

Zudem soll an den Anschlüssen von Wifispot-Teilnehmern zusätzliche Bandbreite zur Verfügung gestellt werden, so dass die gebuchte Surfgeschwindigkeit nicht beeinträchtigt wird, erklärt das Unternehmen weiter. Außerdem werde der private Netzwerkverkehr im Router automatisch gegenüber dem Wifispot-Verkehr bevorzugt. Grundsätzlich können über einen WLAN-Router maximal fünf Wifispot-Nutzer gleichzeitig surfen. Diese müssten sich eine maximale verfügbare Bandbreite von bis zu zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s) teilen.

Weitere Angebote für Community-WLAN

Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland (Homespot) oder Pyur (Community WLAN) sowie für DSL-Kunden der Telekom (WLAN to go). Hier müssen die Kunden die jeweiligen Angebote aber bislang in der Regel aktiv buchen.