Telekommunikation: Zahl der Schlichtungen geht leicht zurück
Stand: 03.02.2020
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Am Freitag hat die Bundesnetzagentur über die Tätigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation informiert, die zur Behörde gehört. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der dort vorgetragenen Schlichtungsfälle zurückgegangen.
In ihrem Tätigkeitsbericht für 2019 informierte die Schlichtungsstelle über Anträge und Ergebnisse der Schlichtung im Bereich Telekommunikationsverträge. Dem Bericht zufolge wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.695 Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt. Im Jahr 2018 waren es 1.828 Anträge, also 133 mehr. In rund einem Drittel der Fälle (exakt 550) sei im vergangenen Jahr eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreicht worden, berichtet die Netzagentur. Im Falle von 480 Anträgen hätten keine Voraussetzungen für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vorgelegen.
Umzug wird nur selten Streitthema
Der höchste Prozentsatz der gestellten Schlichtungsanträge (63 Prozent) habe Vertragsstreitigkeiten zum Thema gehabt. Bei 22 Prozent der Anträge seien Rechnungen beanstandet worden. Nur vier Prozent der Anträge hätten sich auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telefon- bzw. Internetanschlüssen bezogen. Für 11 Prozent der Streitfälle nannte die Behörde keinen Themenschwerpunkt, diese Fälle hätten "andere Themen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten und -anschlüssen" betroffen. Wie andere Schlichtungsstellen hat auch diese das Ziel, Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden außergerichtlich beizulegen. Das Verfahren ist kostenlos, die Teilnahme freiwillig. Der Rechtsweg bleibt auch nach erfolgter Schlichtung offen.