Telekom muss für Telefonzellen Fremdenverkehrsabgabe zahlen
Stand: 23.07.2003
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Koblenz (dpa) - Die Deutsche Telekom muss den Gemeinden für das Betreiben von Telefonzellen grundsätzlich Fremdenverkehrsbeiträge zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland- Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Nach dem Richterspruch profitiert die Telekom etwa bei der Nutzung der Telefonzellen von Touristen (Az.: 6 A 10170/03.OVG). Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein im Grundsatz Recht.
Das OVG hielt zwar diese Schätzung für zu hoch gegriffen, bestätigte aber wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Koblenz die grundsätzliche Beitragspflicht der Telekom. Die Gemeinde muss nun auf der Grundlage des tatsächlichen Umsatzes den Fremdenverkehrsbeitrag festsetzen.