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Telecom e.V. fordert TÜV für die Telefonrechung zum Schutz der Kunden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Overath (ots) - Die Anwendervereinigung TELECOM e.V. fordert mit Nachdruck die Aufnahme des Qualitätsmerkmales Abrechnungsgenauigkeit in die neue TK-Kundenschutzverordnung (TKV). Die Vereinigung wies jetzt darauf hin, dass es derzeit keine nachvollziehbare Abrechnungsgenauigkeit bei den Anbietern gibt, da deren Systeme nicht unabhängigen geprüft oder geeicht seien. So könne auch eine sekundengetaktete Abrechnung bei mangelhaften oder nicht überprüften Abrechnungs- und Telekommunikationssystemen falsch sein. Niemand prüfe derzeit die Richtigkeit der Telefon-Daten. Nach dem neuen TKG solle dies auch so bleiben.

"Es ist schon krass", meint Erwin Schäfer, Vorstandsvorsitzender des TELECOM e.V. "Jeder einfache Kaufmann ist verpflichtet eine korrekte Rechnung zu stellen. Für Telefongespräche gibt es aber derzeit kein geeichtes System." Jedes kleinere Unternehmen könne mittlerweile geprüfte Systeme beispielsweise nach ISO 9000/90001 vorweisen. Selbst bei den grössten TK-Anbietern sei diese Genauigkeit derzeit aber nicht zweifelsfrei erreichbar. Privatkunden wie auch Unternehmenskunden hätten somit keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Rechnungen zu überprüfen.

An der richtigen Rechnung muss laut Schäfer jedoch auch der Anwender mit arbeiten. Der Verband habe bei einer Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen festgestellt, dass sich viele, oft organisatorische Abrechnungsprobleme bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Der Arbeitskreis Billing des TELECOM e.V. hat hierzu Lösungsvorschläge zum zwingenden Ablauf bei Beauftragung, Nutzung und Kündigung von Dienstleistungen und Produkten erstellt, an die sich Anbieter und Nutzer zur Minimierung der Probleme halten sollen. Schäfer: "Damit besteht nun die Möglichkeit, eine abgestimmte Rechnung von seinem Carrier zu erhalten." Mehr auf Portel.de Interessenten können sich an den TELECOM e.V. wenden unter www.telecom-ev.de