Telecom e.V. fordert TÜV für die Telefonrechung zum Schutz der Kunden
Stand: 21.07.2003
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Overath (ots) - Die Anwendervereinigung TELECOM e.V. fordert mit Nachdruck die Aufnahme des Qualitätsmerkmales Abrechnungsgenauigkeit in die neue TK-Kundenschutzverordnung (TKV). Die Vereinigung wies jetzt darauf hin, dass es derzeit keine nachvollziehbare Abrechnungsgenauigkeit bei den Anbietern gibt, da deren Systeme nicht unabhängigen geprüft oder geeicht seien. So könne auch eine sekundengetaktete Abrechnung bei mangelhaften oder nicht überprüften Abrechnungs- und Telekommunikationssystemen falsch sein. Niemand prüfe derzeit die Richtigkeit der Telefon-Daten. Nach dem neuen TKG solle dies auch so bleiben.
An der richtigen Rechnung muss laut Schäfer jedoch auch der Anwender mit arbeiten. Der Verband habe bei einer Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen festgestellt, dass sich viele, oft organisatorische Abrechnungsprobleme bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Der Arbeitskreis Billing des TELECOM e.V. hat hierzu Lösungsvorschläge zum zwingenden Ablauf bei Beauftragung, Nutzung und Kündigung von Dienstleistungen und Produkten erstellt, an die sich Anbieter und Nutzer zur Minimierung der Probleme halten sollen. Schäfer: "Damit besteht nun die Möglichkeit, eine abgestimmte Rechnung von seinem Carrier zu erhalten." Mehr auf Portel.de Interessenten können sich an den TELECOM e.V. wenden unter www.telecom-ev.de