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Talkline zwingt Deutsche Telekom zur einheitlichen Mahnung für Telefon-Rechnung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

(cs/ots) Das Landgericht Köln hat in einem auf Antrag der Talkline GmbH & Co. KG ergangenen Beschluss vom letzten Freitag entschieden, daß die Deutsche Telekom bis auf weiteres verpflichtet ist, säumigen Telefonkunden eine einheitliche Mahnung über alle - auch bei den Wettbewerbern - ausstehenden Beträge zu stellen. Damit hat sich Talkline insbesondere zum Anwalt der Verbraucher gemacht, die ansonsten Gefahr gelaufen wären, einer Flut von Mahnungen für so genannte By-Call-Verbindungen begegnen zu müssen.

"Im Rahmen des Einstweiligen Verfügungs-Verfahrens ist es uns gelungen, glaubhaft zu machen, daß es unvorhergesehen erhebliche Probleme bei der Abwicklung des seit April getesteten neuen Verfahrens im Rahmen des neuen Inkasso-Vertrags mit der Deutschen Telekom gibt", so Talkline ID-Geschäftsführer Renatus Zilles, gleichzeitig Verhandlungsführer der Schlichter-Kommission der Wettbewerber bei den Inkasso-Verhandlungen mit der Telekom. "Die Telekom hat bei säumigen Kunden systembedingt ihre eigenen Mahnungen stets vor denen der Wettbewerber verschicken können, so daß diese Telefonkunden durch Zahlen des Mahnbetrags an die Telekom den Eindruck hatten, die gesamte Summe bezahlt zu haben", erläutert Zilles den für Kunden und Wettbewerber gleichermaßen fatalen Sachverhalt. "Dies führte dazu, daß sich die Kunden zum Teil weigerten, die Mahnbeträge eines Wettbewerbers zu bezahlen - und sie so in eine Inkasso-Falle liefen." Denn die zusätzlichen Mahn- und Inkasso-Kosten würden diesen Kunden seitens der Unternehmen selbstverständlich in Rechnung gestellt.

Das Landgericht Köln hat Talkline nun in den Stand vor den 1. Juli 2001 zurückversetzt mit der Folge, daß die Telekom wie bisher in 90 Prozent aller Fälle Fakturierung, Mahnung und Reklamationen bearbeiten muss. Sollte der Beschluss Bestand haben, gilt er solange, bis das Verwaltungsgericht Köln eine ebenfalls von Talkline anhängig gemachte Klage gegen die Regulierungsbehörde entschieden hat. Hierbei ist unter anderem zu klären ist, inwieweit die Telekom zukünftig die erste Mahnung für ihre Wettbewerber wieder in vollem Umfang übernehmen muss.

"Das Gericht hat sich dabei unserer Ansicht angeschlossen, daß diese aufgetretenen Probleme möglicherweise gravierende Folgen für die wirtschaftliche Praktikabilität des noch nicht bestandskräftigen Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben können und eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr revidierbare vollendete Tatsachen schaffen kann", zitiert Zilles den Beschluss des Landgerichts weiter.

Vorausgegangen war dem Streit der Abschluss eines neuen Inkasso- und Fakturierungsvertrages zwischen der Deutschen Telekom AG und ihren Wettbewerbern zum 1. Juli 2001. Danach müssen die Wettbewerber des Ex-Monopolisten für Mahnungen und Reklamationen von Rechnungsbeträgen selbst sorgen. In einem seit April laufenden sogenannten Pilotwirkbetrieb sollte zuvor unter anderem das Abgleichen der Daten zwischen Telekom und Wettbewerbern getestet werden. Da es hierbei zu erheblichen Fehlern gekommen war, sah sich die Talkline-Gruppe gezwungen, gerichtlich darauf zu bestehen, die Umsetzung des neuen Vertrages auszusetzen.