Netzagentur geht gegen unsichere Elektronikprodukte vor
Stand: 15.01.2020
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Die Bundesnetzagentur praktiziert im Rahmen ihrer Tätigkeit auch Marktüberwachung im Einzelhandel. Im vergangenen Jahr hat die Behörde millionenfach unsichere Elektronikprodukte im Online-Handel gesperrt.
Einer Mitteilung der Netzagentur zufolge hat die Behörde im vergangenen Jahr 4,5 Millionen als unsicher identifizierte Produkte gesperrt und einen Gutteil davon für den Verkauf verboten. Dabei geht es zum Beispiel um Minispion-Detektoren, Bluetooth-Lautsprecher und Störsender, die Funkstörungen oder auch Unverträglichkeiten bei Menschen verursachen könnten. Deshalb dürften solche Produkte in der EU nicht in den Handel gelangen.
Vor allem Händler mit hohen Stückzahlen betroffen
Die Maßnahmen der Netzagentur hätten sich auch im vergangenen Jahr erneut auf eine kleine Gruppe von Online-Händlern konzentriert, die besonders hohe Stückzahlen anbieten – oft millionenfach. Dabei ging es unter anderem um so genannte Wanzenfinder (Minispion-Detektoren), aber auch Bluetooth-Lautsprecher oder Störsender. Letztere sind in Deutschland verboten, weil mit ihrem Einsatz die Mobilfunk-Kommunikation gestört werden kann und so zum Beispiel auch Notrufe verhindert werden.
Enge Zusammenarbeit mit dem Zoll
Häufig seien formale Mängel wie etwa eine fehlende CE-Kennzeichnung entdeckt worden. Geräte ohne dieses Kennzeichen seien nicht für den europäischen Markt vorgesehen und könnten ein Risiko für den Verbraucher darstellen. Insgesamt seien 2019 im deutschen Einzelhandel über 5.400 verschiedene Gerätetypen geprüft worden. Rund 400.000 Produkte habe die Behörde gar nicht erst für die Einfuhr nach Deutschland freigegeben. Hier arbeitet die Netzagentur auch eng mit dem Zoll zusammen, denn deutsche Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten.