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Kriminelle Machenschaften mit Telekommunikationsverträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

"Der Kampf der Telekommunikationsunternehmen um neue Kunden wird immer härter", so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In großer Zahl liegen der Zentrale Beschwerden von Verbrauchern vor, denen am Telefon Informationsmaterial versprochen wurde und denen stattdessen Auftragsbestätigungen und Verträge des neuen Anbieters zugeschickt werden. Die Folge ist, dass der alte Telefonanbieter – meistens die Deutsche Telekom – dann ein Schreiben schickt, in der die Kündigung bedauert und die Schaltung auf den neuen Vertragspartner bestätigt wird.

"Grundsätzlich können wirksame Verträge auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden", so Thorsten Meinicke, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale.

"Im Streitfall hat der Verbraucher gute Karten, denn der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Beweislage verschlechtert sich jedoch, wenn Verbraucher bei diesem Gespräch interne Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgeben, denn dies könnte als Indiz für den verbindlichen Abschluss eines Vertrages gewertet werden", so Meinicke weiter.

In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherzentrale auf eine problematische Entwicklung hin. Der Verbraucherzentrale sind Gesprächsabläufe bekannt geworden, bei denen die Anrufer schon über diese intimen Daten verfügten, ohne dass vorher irgendein Kontakt zu der werbenden Firma bestanden hat.

"Zunächst einmal ist schon diese Form der Geschäftsanbahnung – ein so genannter kalter Anruf - unseriös und verstößt auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Viel alarmierender ist aber die Tatsache, dass die anrufenden Firmen scheinbar über dunkle Kanäle an die sensiblen Daten von Verbrauchern herangekommen sind. Vermutlich ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz", so Thorsten Meinicke.

Vereinzelt werden sogar Straftaten begangen, um Telekommunikationsverträge abzuschließen. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegt ein Telefonvertrag mit der Firma Arcor AG & Co.KG vor, bei dem die Unterschrift einer Telekom-Kundin nachweislich gefälscht wurde. Von dem angeblich geschlossenen Vertrag erfuhr die Betroffene erst, als die Auftragsbestätigung der Firma Arcor im Briefkasten lag. Auf die telefonische Beschwerde der Verbraucherin hin wurde von einem Arcor-Mitarbeiter das Geburtsdatum in dem Vertrag als Argument für das rechtmäßige Zustandekommen des Vertrages angeführt. Glück für die Betroffene, die daraufhin sofort Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattete denn auch das Geburtsdatum war falsch.