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Kartellamt prüft Ladesäulen für Elektroautos

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird in Deutschland steckt noch in den Kinderschuhen. Beim Bundeskartellamt gehen aber jetzt schon zunehmend Beschwerden über Preise und Konditionen ein. Deshalb will die Wettbewerbsbehörde jetzt die Bereitstellung und Vermarktung der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in einer Sektoruntersuchung unter die Lupe nehmen, wie sie am Donnerstag in Bonn ankündigte.

«Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung», erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde wolle deshalb schon in einer frühen Marktphase mögliche strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren. «Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen», berichtete Mundt.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Deutschland bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende E-Infrastruktur entstehen, zu der insbesondere auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten gehören. Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt allerdings nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich könnten aber mit Hilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden, betonte Mundt.

Nutzungsbedingungen müssen klar sein

Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs seien neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung, so die Behörde. Gegenstand der Untersuchung sollen aber auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein.

Die Rahmenbedingungen für den Aufbau von Ladesäulen an den Autobahnen sollen ebenfalls überprüft werden. Über die Ergebnisse der Sektoruntersuchung sowie wettbewerbliche Schlussfolgerungen will das Amt nach Abschluss des Verfahrens informieren.