Gericht: Telekom darf Gebühren für Konkurrenz nicht erhöhen
Stand: 27.06.2003
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Das Kölner Verwaltungsgericht hat der Deutschen Telekom eine Zusatzgebühr für die Call-by-Call-Konkurrenten untersagt. Die Telekom will die sogenannten Interconnection Gebühren um 0,4 Cent pro Minute anheben. Das Gericht teilte am Freitag mit, eine entsprechende Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sei ausgesetzt worden (Aktenzeichen 1L 1214/03 und 1L 1223/03).
Experten gehen davon aus, dass die zusätlichen 0,4 Cent Nahezu das Aus für den Wettbewerb im Ortssegment bedeuten würden.