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Gericht: Telekom darf Gebühren für Konkurrenz nicht erhöhen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Kölner Verwaltungsgericht hat der Deutschen Telekom eine Zusatzgebühr für die Call-by-Call-Konkurrenten untersagt. Die Telekom will die sogenannten Interconnection Gebühren um 0,4 Cent pro Minute anheben. Das Gericht teilte am Freitag mit, eine entsprechende Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sei ausgesetzt worden (Aktenzeichen 1L 1214/03 und 1L 1223/03).

Die Behörde hatte im April zugestimmt, dass die Telekom den Call- by-Call-Anbietern zusätzlich zu den Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag von 0,4 Cent pro Gesprächsminute berechnet. Die Entscheidung wurde von Telekom-Mitbwerbern heftig kritisiert, Zwei Betreiber hatten entsprechende Eilverfahren angestrengt. Gegen die Kölner Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Experten gehen davon aus, dass die zusätlichen 0,4 Cent Nahezu das Aus für den Wettbewerb im Ortssegment bedeuten würden.