Arcor kritisiert ungleiche Startchancen von Preselection und Call-by-Call im Ortsnetz
Stand: 15.04.2003
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Verwaltungsgericht lehnt Antrag auf gemeinsame Einführung ab.
Mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln wollte Arcor für die Produkte einen zeitgleichen Starttermin durchsetzen, der nach Einschätzung des Unternehmens ohne weitere Verschiebung von Call-by-Call im Ortsnetz realisierbar gewesen wäre. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ( RegTP) hatte für Call-by-Call den 25. April 2003 und für Preselection den 9. Juli 2003 als Einführungstermine festgesetzt.
Für Arcor verstösst der Regulierer mit diesem Fahrplan gegen das Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs unterschiedlicher Angebote. Die mehr als vier Millionen Preselection-Kunden in Deutschland würden benachteiligt, da sie ausschliesslich Ferngespräche per Voreinstellung automatisch und komfortabel über neue Wettbewerber führen können – aber keine Ortsgespräche. Arcor will vom 25. April an bundesweit Call-by-Call im Ortsnetz anbieten.