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Arcor kritisiert ungleiche Startchancen von Preselection und Call-by-Call im Ortsnetz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Verwaltungsgericht lehnt Antrag auf gemeinsame Einführung ab.

Für Call-by-Call und Preselection im Ortsnetz wird es keine gleichen Starttermine geben. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Antrag von Arcor auf gemeinsame und schnelle Einführung der beiden Angebote abgelehnt. Die neuen Dienste werden damit zu verschiedenen Terminen starten. "Umfassender Wettbewerb im Ortsnetz und die Wahlfreiheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke. Das verunsichert den Markt", kritisierte Arcor-Chef Harald Stöber den Beschluss der Richter.

Mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln wollte Arcor für die Produkte einen zeitgleichen Starttermin durchsetzen, der nach Einschätzung des Unternehmens ohne weitere Verschiebung von Call-by-Call im Ortsnetz realisierbar gewesen wäre. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ( RegTP) hatte für Call-by-Call den 25. April 2003 und für Preselection den 9. Juli 2003 als Einführungstermine festgesetzt.

Für Arcor verstösst der Regulierer mit diesem Fahrplan gegen das Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs unterschiedlicher Angebote. Die mehr als vier Millionen Preselection-Kunden in Deutschland würden benachteiligt, da sie ausschliesslich Ferngespräche per Voreinstellung automatisch und komfortabel über neue Wettbewerber führen können – aber keine Ortsgespräche. Arcor will vom 25. April an bundesweit Call-by-Call im Ortsnetz anbieten.